Von der Kreativwirtschaft, bis hin zum Bausektor, von der Brandbekämpfung, dem Katastropheneinsatz bis hin zur Rehkitzrettung und den Tourismus: Drohnen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der sich beständig weiterentwickelt und von dem auch viele Branchen indirekt profitieren. Zudem werden Drohnen nicht nur unser Transportwesen ökonomisieren, sondern auch wesentlich zur Ökologisierung zahlreicher Dienstleistungen beitragen. Ob nun die Inspektion von Photovoltaikanlagen, von Stromnetzen und Windturbinen, der emissionsarme Medikamententransport oder das Auffinden von Leckagen in Fernleitungsröhren: Drohnen spielen jetzt schon eine tragende Rolle bei der dringend nötigen Energiewende. Dabei werden auch viele junge User, die mit Drohnen noch ihren Spieltrieb ausleben, später vielleicht mal ihr Einkommen in diesem Bereich lukrieren. Damit nun die Tür hin zu einer nachhaltigen Drohnennutzung offen bleibt, verdienen Konsumenten als auch Drohnenpiloten einen sicheren Rahmen. Und dieser umfasst vor allem auch gesicherte Entschädigungen nach Drohnenunfällen, so wie im Straßenverkehr auch. Dementsprechend benötigt auch der Verkehr mit unbemannten Luftfahrzeugen die Implementierung eines funktionierenden Pflichtversicherungssystems oder vergleichbare Maßnahmen, welche zumindest den Schadenersatz in diesem boomenden Sektor sicherstellen. Schließlich soll die Freude am Fliegen weiterhin Jung und Alt begeistern und mögen Luftbilder aus Österreich weiterhin in die Welt hinaus gehen.
Neben dem ab 31.12.2020 erlaubten „Überflug von unbeteiligten Personen“ (Austro Control, 2020) kommen aber noch weitere Faktoren hinzu, welche für noch mehr nichtredundante Quadrocopter in der Stadt sorgen werden:
• Sie sind auch für Kinder und Jugendliche leicht zu bedienen.
• Sie sind in jedem Kaufhaus erhältlich und kosten immer weniger.
• Manche Quadrocopter liefern jetzt schon professionelle Luftbilder.
• Die neue Drohnenregistrierung wird nur ca. ein Zehntel (€ 30 ab 31.12.2020) der alten Drohnenbewilligung (über € 300) kosten.
Kurzum: Mehr und vor allem technisch unsicherere Drohnen werden in Zukunft nicht von Profis, sondern von der breiten Bevölkerung geflogen – auch mitten in der Stadt!
Ab 2021 werden uns also vermehrt auch 4-rotorige Quadrocopter in unseren Innenstädten begegnen. Dies ist zum Teil auch jetzt schon der Fall. Nur mit dem Unterschied, dass es sich hier zum einen Teil ganz klar um illegale Flüge handelt, zum andern Teil um Flüge in der aktuell noch gültigen Spielzeugkategorie für sogenannte „Unbemannte Geräte“ bis maximal 30 Meter Flughöhe (Luftfahrtgesetz § 24d). Wobei auch in dieser bisher gewährleistet sein musste, dass keine Personen, Sachen oder Tiere gefährdet werden.
Per 31.12.2020 fallen derartige Kameradrohnen dann zwar unter die neue Registrierungspflicht, sie dürfen dann aber eben auch „nah am Menschen”, über den Köpfen Unbeteiligter sowie bis 120 Meter Flughöhe betrieben werden, auch in der Stadt. Dazu vergleichbare Flüge wurden bisher aber ausschließlich für vollredundante Multicopter bewilligt. Gemeint sind damit Profidrohnen mit eingebauten Sicherheitssystemen wie etwa einer Sicherung bei Stromausfall, doppelter Verkabelung usw. Als Grundbedingung für Flüge im besiedelten Gebiet galt bisher aber vor allem das Vorhandensein von mindestens sechs oder noch besser acht Rotoren, wodurch ein etwaiger Ausfall einzelner Propeller leicht kompensiert werden kann (Redundanz). Bei Quadrocoptern mit nur vier Propellern jedoch führt der Ausfall auch nur eines einzigen Rotors in jedem Fall zum Absturz, weshalb Flüge in der Stadt für diese, bisher wenn, dann nur in der Spielzeugklasse und eben ohne Gefährdungspotential möglich waren. Zudem bestanden für bewilligungspflichtige Flüge im städtischen Bereich strenge Regularien, welche neben der obligatorischen Prüfung der Versicherungsdeckung auch eine Überprüfung der luftrechtlichen Kenntnisse des Drohnenpiloten umfasste etc.
Exkurs: Hier gibt’s noch mehr Infos zum Thema Redundanz bei Flugdrohnen.
Für einen Zunahme der Drohnenunfälle sprechen noch weitere Indizien. Denn abseits von immer mehr Einsatzgebieten im professionellen Bereich, verstärkt sich seit Jahren der private Drohnengebrauch hin in Richtung Mini-Drohne. Dabei verfügen Verkaufsschlager wie oben genannte Flycams bzw. „Selfie Drohnen” lediglich über vier Rotoren, welche jene in der Luft halten. Dennoch können solche „Quadrocopter” bis zu einem Gewicht von 250 Gramm (eine „DJI Mavic Mini“ wiegt 249 Gramm) laut EU Drohnenverordnung nicht nur „nah am Menschen” (Austro Control, 2020), sondern auch über den Köpfen Unbeteiligter und somit auch im innerstädtischen Bereich geflogen werden. Und waren es früher noch erfahrene Modellflieger, so sind es nun Herr und Frau Ottonormalverbraucher, die derartige Quadrocopter mittels Gestensteuerung durch die Lüfte dirigieren. Dabei muss nicht mal die dann erlaubte maximale Flughöhe bis 120 Meter ausgereizt werden. Es genügt schon ein ungewollter „Fly Away“ oder ein Sturz aus wenigen Metern Höhe, „nur“ mit dem Gewicht eines Joghurtbechers. Und wenn schon nicht gravierende Verletzungen, so drohen immerhin weitere ungeplante Landungen auf Windschutzscheiben – hoffentlich „nur“ bei parkenden Autos! An diesem Punkt sei anzumerken, dass auch beim schweren Sturz der Radfahrerin in Oberösterreich „nur” eine sogenannte „Mini-Drohne” ihren Weg kreuzte. Man kann also damit rechnen, dass in Zukunft nicht nur der Aufprall von Drohnen, sondern auch die Ablenkungen sowie direkten Behinderungen durch Drohnen weitere Schäden und Verletzungen verursachen werden.
Exkurs: Hier gibt’s noch mehr Infos zum Thema Fly Away bei Flugdrohnen.