Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
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A3 Drohnenführerschein

Der A3 Drohnenführerschein erlaubt den Betrieb von schweren Drohnen in weitem Abstand von Personen. Für den A3 Schein ist ein Online Kurs und eine Online Prüfung erforderlich.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenführerschein Prüfungsfragen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

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ORF: Drohnen im Alltag

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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