Experten warnen: Drohnengeschädigte gehen leer aus! (1)
Ein erholsamer Radausflug sollte es werden. Doch geendet hat dieser in der Klinik. „Wegen Drohne: Mountainbikerin überschlug sich”, titelt die Headline von Ende Mai 2020. Schließlich kam eine 46-Jährige in Oberösterreich folgenschwer zu Sturz. Der Grund: Vollbremsung nach Behinderung durch eine Drohne. Die Radfahrerin erlitt Verletzungen unbestimmten Grades (Öberösterreichische Nachrichten, 2020).
Vor ein paar Jahren waren sie noch neu und exotisch, doch nun gehören surrende Kameradrohnen quasi schon zum Stadtbild. War es früher noch die Digicam, so ist jetzt die „Flycam“ überall mit dabei – und wie man sieht, auch am Radweg. Fakt ist: Die sogenannten „Fliegenden Augen” entwickeln sich zusehends zum Must-have, nicht nur in Österreich. Diesem Milliardenmarkt Rechnung tragend wird per 31.12.2020 auch die neue EU Drohnenverordnung in Kraft treten.
Im Zuge dieser soll es dann endlich auch zu einer Harmonisierung der bisher sehr unterschiedlichen nationalen Drohnengesetzgebungen innerhalb der EU kommen. Ein begrüßenswertes Vorhaben, mit dem die EU zugleich auch für mehr Sicherheit im Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen sorgen möchte.
Doch ambitionierte und gut gemeinte Vorhaben bergen gerne auch ihre Tücken, und jene liegen bekanntlich im Detail. Dies bestätigt ein jüngst erschienenes Rechtsgutachten eines Luftrecht-Experten aus Graz, demnach die Österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) in Zukunft keine Prüfung der verpflichtenden Drohnen-Haftpflichtversicherung mehr vornehmen kann. Drohnen Experten verstehen dies als eine massive Deregulierung, die in Folge zunehmender Sach- und Personenschäden zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der österreichischen Drohnenbranche insgesamt führen kann.