Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Nutzlast

Die Nutzlast umfasst alle Ausrüstungen, Instrumente, Geräte, Zubehörteile oder Zusatzteile, die einerseits im Luftfahrzeug eingebaut oder an diesem angebracht sind, aber andererseits nicht für den Flug oder die Steuerung zuständig sind. So ist zum Beispiel die Nutzlast einer Drohne weder Teil des Flugwerks oder eines Rotors. Die Nutzlast einer Drohne muss in die Erfassung des maximalen Abfluggewichts (MTOM, Maximum Take-off Mass) mit einfließen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Kategorien.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

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ORF: Drohnen im Alltag

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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