Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

MSL

Mean Sea Level wird mit MSL abgekürzt und meint die Höhe über dem durchschnittlichen Meeresspiegel, welchen man auch also See- oder Meereshöhe bezeichnet.

Hier gibt es mehr Informationen zu No-Drone-Zones.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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