Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Menschenansammlungen

Unter Menschenansammlungen subsumiert man eine bestimmte Menge an Personen, die so nah aneinander stehen, dass es einer Einzelperson unmöglich ist, sich zu entfernen. Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht (MTOM, Maxiumum Take-off Mass) bzw. UAS mit CE-Klassifizierung C0 darf man zwar über unbeteiligten Personen betreiben, Flüge über Menschenansammlungen sind jedoch verboten.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen unter 250 Gramm.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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