Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Luftraum Golf

Der Luftraum Golf wird mit „G“ abgekürzt. Er ist der unterste Luftraum in Deutschland, dessen untere Grenze am Boden beginnt und dessen Obergrenze bei 2500 Fuß oder 762 Metern (AGL, Above Ground Level) liegt. Der Luftraum Golf ist der einzige Luftraum, der in Deutschland unkontrolliert ist. So bedarf der Aufstieg einer Drohne im Luftraum Golf keiner Kontrollfreigabe des Flugverkehrs. Allerdings kann die Nutzung durch andere Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt werden. Gerade beim Betrieb von UAS (Unmanned Aircarft System) müssen Drohnen Fernpiloten insbesondere auf Kontrollzonen rund um Flughäfen und auf Flugverbotszonen achten.

Hier gibt es mehr Informationen zu No-Drone-Zones.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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