Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Geo-awareness Service Provider

Der Geo-awareness Service Provider wird in der EU-Verordnung 2019/945 geregelt. Es geht um Fähigkeiten von UAS (Unmanned Aircraft Systems) und darum, was Mitgliedsstaaten bei der Festlegung von geografischen Zonen beachten müssen. Der Geo-awareness Service richtet sich auch an UAS Betreiber, um ihnen zu zeigen, in welchen Gebieten Flugverbot herrscht und in welchen Zonen der Betreib von Drohnen erlaubt ist.

Hier gibt es mehr Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich