Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Flugmodell

Flugmodell

Unter einem Flugmodell versteht man ein unbemanntes Luftfahrzeug mit einer Kontrollstation, das im Sport und in der Freizeit eingesetzt wird. Auch Drohnen, die zu Sport- und Hobbyzwecken eingesetzt werden, können als Flugmodelle gelten. Spätestens jedoch, wenn Flugmodelle Sensoren mit sich führen, die personenbezogene Daten erfassen können, fallen diese unter die EU Drohnenverordnung. Dasselbe gilt auch für Flugmodelle ohne Kameras, wenn diese bei einem Aufprall auf einen Menschen eine Bewegungsenergie von 80 Joule oder mehr freisetzen können. Betreiber von Flugmodellen unterliegen dann auch der behördlichen Registrierungspflicht, so wie alle anderen Betreiber von Drohnen mit Kameras auch.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.

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