In diesem Beitrag besprechen wir Erfahrungen mit Drohnenversicherungen aus Deutschland. Dabei geht es insbesondere um die Fragestellung, ob diese für Drohnenbetreiber in Österreich gesetzeskonform sind.
„Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.“
Quelle: § 24j Absatz 3 LFG Österreich
Kurzfazit: Angebote aus Deutschland passen nicht automatisch zu den österreichischen Anforderungen, auch nicht bei sogenannten „Österreich Tarifen“; Drohnenbetreiber tragen selbst die Verantwortung, dass die konkrete Polizze in Österreich rechtskonform ist. Denn bei der Registrierung für Drohnen Betreiber fragt die österreichische Luftfahrtbehörde zwar nach der Polizzennummer, die Austro Control kontrolliert aber nicht den jeweiligen Versicherungsvertrag inhaltlich. Daher müssen Drohnen Betreiber ihre Polizzen selbst kontrollieren!
Sind die angebotenen Drohnenversicherungen rechtskonform?
Auch bei Drohnenversicherungen aus Deutschland ist nicht entscheidend, wie ein Tarif beworben wird, sondern ob die konkrete Polizze den österreichischen Anforderungen tatsächlich entspricht. Die Betreiberregistrierung ist betreiberbezogen; beim konkreten Betrieb muss der Versicherungsnachweis aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Praktisch heißt das: Hersteller, Modell und Seriennummer müssen direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste eindeutig erfasst sein. Warum das so ist, erklärt unser Faktencheck zur gerätebezogenen Drohnenversicherung in Österreich.
Bei der Registrierung wird zwar eine Polizzennummer abgefragt. Welche Polizzennummer bei der Drohnen-Registrierung zulässig ist, erklären wir hier im Detail. Dass die Registrierungsbestätigung keine behördliche Bestätigung der Rechtskonformität der Drohnenversicherung für Österreich ist, erklären wir hier.
Die Austro Control weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Drohnen Versicherung explizit dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen muss:
Bildquelle: https://dronespace.at/
Angebote aus Deutschland für Österreich: vor Abschluss schriftlich prüfen
Lass Dir vor dem Abschluss einer Drohnenversicherung aus Deutschland zumindest schriftlich bestätigen,
- dass der Zielmarkt Österreich umfasst,
- dass Deine konkret bezeichneten UAS vom Versicherungsschutz erfasst sind,
- dass eine echte Polizzennummer und ein vorzeigbarer Versicherungsnachweis für Registrierung und Kontrollen im Betrieb bereitgestellt werden können.
Kann oder will ein Anbieter diese Punkte nicht nachvollziehbar erklären, ist das ein starkes Warnsignal. Die zugrunde liegenden Gutachten und das laufende Zielmarkt-Monitoring für Österreich findest Du im Gutachten-Hub zur Drohnenversicherung für Österreich.
Weitere Marktbeobachtungen und Praxiserfahrungen zu Drohnenversicherungen in Österreich findest Du in unserer Übersicht zu Erfahrungen mit Drohnenversicherungen.






