Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Einheitlicher europäischer Luftraum

Einheitlicher europäischer Luftraum

Unter dem Einheitlichen europäischen Luftraum wird jener Luftraum verstanden, in dem Mitgliedsstaaten die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) nach Artikel 1 Absatz 3 anwenden. Drohnen dürfen in diesem einheitlichen europäischen Luftraum fliegen.

Hier gibt es mehr Informationen zu U-Space Luftraum für Drohnen.

Maginon QC-90 GPS

DROHNEN DATENBANK: DJI Mavic 2 Enterprise Advanced – Preis auf Anfrage 6000m (CE), 10000m (FCC) 72 km/​h – Versichern bei AIR&More in Österreich