Einheitlicher europäischer Luftraum
Unter dem Einheitlichen europäischen Luftraum wird jener Luftraum verstanden, in dem Mitgliedsstaaten die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) nach Artikel 1 Absatz 3 anwenden. Drohnen dürfen in diesem einheitlichen europäischen Luftraum fliegen.
Hier gibt es mehr Informationen zu U-Space Luftraum für Drohnen.
Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.