Einheitlicher europäischer Luftraum
Unter dem Einheitlichen europäischen Luftraum wird jener Luftraum verstanden, in dem Mitgliedsstaaten die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) nach Artikel 1 Absatz 3 anwenden. Drohnen dürfen in diesem einheitlichen europäischen Luftraum fliegen.
Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.
Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.