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Drohnen Glossar: Einheitlicher europäischer Luftraum

Einheitlicher europäischer Luftraum

Unter dem Einheitlichen europäischen Luftraum wird jener Luftraum verstanden, in dem Mitgliedsstaaten die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) nach Artikel 1 Absatz 3 anwenden. Drohnen dürfen in diesem einheitlichen europäischen Luftraum fliegen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.