Drohnen Nachschlagewerk

ED-D

ED-D steht für eine „Danger Area“ und beschreibt ein Gebiet, in dem es zu Gefahren für Luftfahrzeuge wie Drohnen kommen kann. Der Betrieb in einem ED-D ist weder beschränkungspflichtig noch benötigt der Drohnenpilot eine Flugerlaubnis. Der Buchstabe E in ED-D bezieht sich auf die ICAO-Region Nordeuropa, D steht für Deutschland und das weitere D steht für Danger.

Hier gibt es mehr Informationen zu Unmanned Traffic Management (UTM) bei Drohnen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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