Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Drohnenführerschein

Ein Drohnenführerschein bescheinigt dem Drohnenpiloten Fähigkeiten zur Steuerung von unbemannten Fluggeräten bzw. unbemannten Luftfahrzeug-Systemen (UAS, Unmanned Aicraft System)). Für die Inbetriebnahme von Koptern ab 250 Gramm Abfluggewicht ist ein Drohnenführerschein Pflicht. In der Fachsprache spricht man auch vom sogenannten Kompetenznachweis für Drohnen Fernpiloten. Da jedoch gerade Mini Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht auch „näher an Menschen“ betrieben werden dürfen, empfehlen Experten, den Drohnenführerschein (unabhängig vom Gewicht) in jedem Fall zu absolvieren!

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenführerschein Prüfungsfragen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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