23. Oktober 2024, Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Drohnen Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen. Dieses Urteil betrifft insbesondere Drohnen Betreiber und Luftbildfotografen, die künftig darauf achten müssen, keine geschützten Werke ohne Erlaubnis zu filmen oder zu veröffentlichen.
Zusammenfassung: Mit diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass Drohnenaufnahmen, die aus nicht allgemein zugänglichen Perspektiven gemacht werden, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Für die Planung von Drohnen Einsätzen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen ist künftig besondere Vorsicht geboten.
Hintergrund des Urteils
Die Panoramafreiheit (§ 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG) erlaubt es, dauerhaft an öffentlichen Orten aufgestellte Kunstwerke ohne Zustimmung der Urheber zu fotografieren und zu veröffentlichen. Der BGH stellte jedoch klar: Drohnenaufnahmen aus Perspektiven, die für die Allgemeinheit nicht ohne Weiteres zugänglich sind, sind nicht von dieser Regelung abgedeckt.
Der Fall betraf eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Künstlern vertritt. Diese hatten Werke auf Bergehalden im Ruhrgebiet installiert, die ohne Lizenz in einem Buch durch Drohnenaufnahmen abgebildet wurden. Der BGH gab der Verwertungsgesellschaft recht.
Was bedeutet das für Drohnen Betreiber?
- Rechtliche Prüfung von Aufnahmen: Vor Veröffentlichung sollten Drohnen Betreiber sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis abgebildet sind.
- Lizenzen einholen: Für Aufnahmen von geschützten Kunstwerken ist die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich.
- Bewusste Flugplanung: Flugrouten sollten so gestaltet werden, dass geschützte Werke nicht ohne Genehmigung gefilmt oder fotografiert werden. Hilfreiche Tools findest Du in unserer Kategorie Drohnen Apps.
Fazit: Rechtssicherheit für Drohnen Einsätze
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, sich vor einem Drohnen Einsatz über rechtliche Vorgaben zu informieren. Unwissenheit kann zu rechtlichen Konflikten führen, insbesondere bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder der Privatsphäre. Unsere Lösung, der Pilot Privacy Shield, bietet umfassenden Schutz bei immateriellen Schäden und stellt sicher, dass Du optimal abgesichert bist.
Für weitere rechtliche Hinweise zur Versicherungspflicht vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, kannst Du Dich informieren. Alle Rechtsgutachten zur Drohnenversicherung in Österreich findest Du hier.
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