Stand: Feber 2026. EU-weit und in Österreich gibt es konkrete Hinweise aus offiziellen Papieren, dass Drohnen-Regeln verschärft werden könnten – vor allem bei Registrierung/Identifikation, Remote ID und Geozonen (No-Fly-Zones). Viele Punkte sind noch nicht beschlossen; maßgeblich sind am Ende Gesetzestexte, Verordnungen und die Umsetzung durch Behörden.
Quellen (Auswahl): EU Action Plan (COM(2026)81) – Volltext (PDF) · Österreich: Ministerratsvortrag „Drohnenabwehrstrategie“ (RIS, PDF) · BMI: Beschluss Drohnenabwehrstrategie
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- EU: Geplant ist ein „Drone Security Package“ bis Q3/2026 – u. a. Registrierungspflicht und Direct Remote ID auch für kleinere Drohnen (genannt: >100 g).
- EU: „Kein Start ohne Operator-ID“ – Take-off soll verhindert werden, wenn keine Betreiber-ID eingegeben ist.
- EU: Mehr Fokus auf Geozonen (bessere digitale Veröffentlichung) und Prüfung von Geofencing / möglicher Ausweitung von Geo-Awareness (genannt: >100 g).
- Österreich: In der Drohnenabwehrstrategie wird geprüft: mehr Flugverbotszonen (kritische Infrastruktur) und schnellere Zusatzauflagen (z. B. Remote ID, Genehmigung, Meldepflicht im System).
- Österreich: Diskutiert: „Drohnen-Luftlagebild“ und dafür eine verpflichtende Einmeldung von Flügen auch außerhalb von Kontrollzonen.

EU: Drone Security Package (geplant bis Q3/2026) – was könnte kommen?
Die EU-Kommission nennt in ihrem Action Plan als Kernpunkte für ein „Drone Security Package“ eine stärkere Zuordenbarkeit (Accountability) von Drohnen und Betreibern. Dazu werden u. a. diese Maßnahmen genannt:
- Registrierungspflicht auch für Betreiber kleinerer Drohnen (genannt: >100 g).
- Direct Remote Identification (Remote ID) auch für kleinere Drohnen (genannt: >100 g).
- Startverhinderung ohne Operator-ID (Operator-ID muss vor Take-off eingegeben sein).
- Geozonen/Geofencing: bessere digitale Veröffentlichung von Zonen + Prüfung technischer Geofencing-Funktionen; mögliche Ausweitung von Geo-Awareness (genannt: >100 g).
- Vereinfachungen für bestimmte Operationen (weniger Bürokratie in klar definierten Fällen).
Praxis-Tipp: Wenn du 2026 „stressfrei“ bleiben willst, prüfe schon jetzt (1) ob dein Setup Remote ID unterstützt bzw. updatefähig ist, (2) ob deine Operator-ID sauber hinterlegt ist und (3) ob du Geozonen konsequent vor jedem Flug checkst (Austro Control / DroneSpace).
Begriffe kurz erklärt: Remote Identification (Glossar) · Direkte Fernidentifizierung (Glossar)
Österreich: Drohnenabwehrstrategie – welche Verschärfungen sind im Gespräch?
In Österreich wird die Drohnenabwehrstrategie weiterentwickelt. Im Ministerratsvortrag werden u. a. folgende Punkte ausdrücklich als „zu prüfen/zu erwägen“ genannt:
- Mehr kritische Einrichtungen sollen in Flugverbotszonen/Geozonen (Art. 15 VO (EU) 2019/947) aufgenommen werden.
- Schnellere Zusatz-Flugbeschränkungen für bestimmte Gebiete – z. B. gesonderte Genehmigung/Überprüfung, Ausrüstungspflichten (z. B. Remote ID) oder Meldepflicht im Verkehrsmanagement-System.
- Legistische Anpassungen, damit Behörden auch bei abstrakten Gefahrenlagen (z. B. Versammlungen, Schutz kritischer Infrastruktur) angemessen reagieren können.
- Luftlagebild / Einmeldung: empfohlen wird ein umfassendes „Luftlagebild für kooperativen Drohnenverkehr“ – dafür wird eine verpflichtende Einmeldung von Drohnenflügen auch außerhalb von Kontrollzonen angesprochen.
Mehr Hintergrund (inkl. Ö1-Transkript) findest du hier: Ö1: Drohnenabwehr in Österreich · vertiefend auf airandmore.at: Drohnenabwehrstrategie Österreich
Was bedeutet das konkret für Drohnenbetreiber (Checkliste)
- Remote-ID-Readiness: Firmware/Features prüfen (und bei Bedarf Upgrade/Modul abklären).
- Operator-ID: sauber verwalten und bei jedem Setup korrekt hinterlegen.
- Geozonen: vor jedem Flug Karte prüfen (auch bei kurzen „Testflügen“).
- Dokumentation: Flüge, Zwecke, Orte und Freigaben sauber dokumentieren (hilft, falls Melde-/Einmeldepflichten ausgeweitet werden).
- Basics parat haben: Registrierung & rechtliche Grundlagen griffbereit halten – Details/How-to: Drohne registrieren in Österreich.
Versicherung: Ändert sich 2026 etwas an der Pflicht?
In den genannten Papieren werden keine konkreten Änderungen zur Versicherungspflicht angekündigt. Praktisch relevant ist aber: Wenn Registrierungs- und Identifikationspflichten ausgeweitet werden, betrifft das potenziell mehr Betreiber – und damit auch mehr Personen, die ihre Unterlagen (inkl. Versicherung) „sauber“ halten sollten. Grundlagen dazu in den gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich.
Das österreichische Luftfahrtgesetz sagt wörtlich:
„Bei der Registrierung gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ist die Nummer der Versicherungspolizze einzugeben. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.“
(Quelle: § 24j Absatz 3 LFG)
- Schlussfolgerung 1: per Gesetz ist in Österreich das Luftfahrzeug als Gefahrengegenstand zu versichern und nicht die Person als Betreiber oder als Pilot.
- Schlussfolgerung 2: gemäß Luftfahrtgesetz brauchen Drohnenbetreiber in Österreich die Nummer einer echten Versicherungspolizze.
Drohnen Betreiber müssen also ganz genau darauf achten, dass sie über eine echte „Polizzennummer“ bzw. echte „Versicherungsscheinnummer“ verfügen. Die bloße Bezeichnung als „Vertragsnummer“ oder „Versicherungsnummer“ auf einem PDF genügt nicht. Es droht eine Verwaltungsübertretung nach § 169 LFG. Hier weitere Informationen zur gesetzeskonformen Polizzennummer für die Drohnenregistrierung.
FAQ
Gilt das alles fix ab 2026?
Nein. Ein Teil ist als Vorschlag/Plan (EU: Q3/2026) bzw. als „zu prüfen/zu erwägen“ (Österreich) beschrieben. Verbindlich wird es erst mit konkreten Rechtsakten und Umsetzungsdetails.
Ab welchem Gewicht könnte die Registrierung/Remote ID ausgeweitet werden?
Im EU-Action-Plan wird als Schwelle ausdrücklich >100 g genannt (für Registrierung kleinerer Drohnen und Direct Remote ID).
Was heißt „kein Start ohne Operator-ID“?
Gemeint ist eine technische Kopplung: Ohne eingegebene/zugeordnete Betreiber-ID soll der Start verhindert werden (Ziel: bessere Identifikation und Durchsetzung).
Wo werden neue No-Fly-Zones sichtbar?
In Österreich typischerweise über die offiziellen Veröffentlichungen und die Karten/Services der Austro Control (DroneSpace). Als Grundsatz gilt: immer die aktuellen Karten und behördlichen Infos prüfen.
Zum Weiterlesen und Vertiefen:
- Ö1: Drohnenabwehr in Österreich
- Drohnenabwehrstrategie Österreich (airandmore.at)
- Drohnen Gesetz Österreich – Überblick (airandmore.at)
- Drohnen Gesetz – Überblick
- Drohnen Flugverbotszonen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetzes- und Behördeninformationen.





