In diesem Beitrag wollen wir beschreiben, was ein Unmanned Traffic Management für Drohnen ist. Dabei beleuchten wir, welches Ziel man mit einem Verkehrsmanagement Systemfür Drohnen (UTM) verfolgt. Wie schauen die Stufenpläne Luftfahrtbehörden zur Implementierung eines Verkehrsmanagement Systems für UAS aus?
2024: In Österreich gilt die EU Drohnenverordnung. Diese soll die bisher sehr unterschiedlichen Drohnen Regulative in den EU Mitgliedsstaaten harmonisieren. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Drohnen Registrierung seit 2021 für alle UAS Betreiber verpflichtend. Welche Änderungen die Neuen Drohnen Gesetze bringen, wie die Fragen im neuen Drohnenführerschein ausschauen und welche 10 wichtigsten Punkte alle Drohnen Piloten wissen müssen, das erfährst Du hier.
Und last but not least … erfährst Du bei uns, wie Du so schnell wie möglich Deine Drohnen Versicherungs-Polizzennummer für die Online Drohnen Registrierung bei der Austro Control bekommst!
Übrigens: Hinter den einzelnen Links im Fliesstext bekommst Du noch weitere Informationen direkt auf unserer Hauptseite www.airandmore.at!
1. UAS: Drohnen gelten laut EU Drohnenverordnung als Unmanned Aircraft System (UAS)
Bevor wir über die neue Drohnen Registrierung reden, müssen wir wissen, dass Drohnen (als auch herkömmliche Flugmodelle!) ab diesem Zeitpunkt als sogenannte UAS gelten. UAS ist ein zentraler Begriff aus der neuen EU Drohnenverordnung und betitelt eine Drohne als Unmanned Aircraft System (UAS). Gemeint sind damit insbesondere unbembannte Fluggeräte,„die mit einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann„ (Quelle: dronespace.at). Sprich, alle Kamera-Drohnen werden somit zu UAS oder anders ausgedrückt zu unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Diese wurden in Österreich bisher mit uLFZ abgekürzt. Doch egal ob nun uLFZ, Flugmodell oder UAS: Mit Start der EU Drohnenverordnung fallen alle Kamera-Drohnen voll in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes. Und mit diesem einhergehend gelten dann auch ganz bestimmte und vor allem auch ganz neue Regeln und Pflichten, die jeder UAS Pilot wissen muss!
EU Drohnenverordnung: Auch Kamera-Drohnen mit Gewicht unter 250 Gramm sind UAS!
Folgt man nun dem neuen EU Drohnen Regulativ, so umfassen die neuen Drohnen Gesetze damit auch alle Kamera-Drohnen unter 250 Gramm! So ist zum Beispiel auch für eine DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3 oder DJI Mini 4 mit nur 249 Gramm Abfluggewicht (kurz MTOM für Maximum Take Off Mass) eine Drohnen Registrierung nötig. Schließlich verfügen auch sie über einen „Sensor (…) der personenbezogene Daten erfassen kann“. Wirklich ausgenommen davon sind explizit nur Kleinstdrohnen, die unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen und zur Verwendung für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind!
Auf airandmore.at findest Du übrigens einen eigenen Blog mit gesammelten Infos zur EU Drohnenverordnung sowie einen eigenen Mini-Drohnen Blog mit Testberichten und News zur DJI Mini Serie, Parrot Anafi und Co.
2. Alle Drohnen Betreiber müssen sich bei der Austro Control online registrieren!
Und jetzt kommt’s: Mit Umsetzung der EU Drohnenverordnung gilt eine Registrierungspflicht für alle Drohnen Betreiber. Die österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) spricht dabei kurzerhand von der sogenannten Drohnen Registrierung. Diese ist per 2021 auf deren Dronespace Portal gestartet und kann zum Glück online absolviert werden, wobei sich die einmaligen Kosten auf knapp über 30 Euro belaufen. Im Zuge dieser Registrierung sollte bzw. muss man dann auch einen Identitätsnachweis sowie eine aktive Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung zur Hand haben. Ansonsten kann man seine Anmeldung als Drohnen Betreiber nicht abschliessen und man erhält auch nicht die ersehnte Drohnen „Registrierungsnummer“.
Das sollte man bei der Registrierung als Drohnen Betreiber unbedingt wissen:
Man darf in keinem anderen EU-Mitgliedstaat bereits als UAS Betreiber registriert sein.
Man sollte die Basics über die neuen Drohnen Gesetze wissen, denn man muss laut Austro Control wörtlich „mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut“ sein.
Dazu gehören auch die nötigen „Kompetenznachweise für Fernpiloten“, Stichwort Drohnenführerschein.
Nach erfolgter Drohnen Registrierung muss man seine UAS Registrierungsnummer („registration number“) für Drohnen Betreiber an allen seinen unbemannten Luftfahrzeugen anbringen.
Fassen wir das oben Gesagte zusammen: Laut EU Drohnenverordnung gelten insbesondere alle Kamera-Drohnen fortan als UAS (Unmanned Aircraft System), auch Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht! Sprich, alle Drohnen, „die mit einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen“ kann, fallen als unbemannte Luftfahrzeuge unter das Luftfahrtgesetz und es bedarf daher einer verpflichtenden Registrierung für UAS Betreiber. Im Zuge dieser Anmeldung als Drohnen Betreiber fragt die Austro Control dann nach einer aufrechten Polizzennummer einer entsprechenden Drohnenversicherung, wo bei hier ganz konkret eine spezielle Drohnen Haftpflicht-Versicherung (!) gemeint ist. Dabei muss der jeweilige Drohnen Betreiber aber selbst (!) darauf achten, dass seine Drohnen-Haftpflichtversicherung auch wirklich den gesetzlichen Vorgaben des österreichischen (!) Luftfahrtgesetzes entspricht. Hier deshalb nochmal der Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich >>>
Aus dem Austro Control Formular zur Registrierung als Drohnen Betreiber: Ich bestätige, dass ich für den Betrieb eine Versicherung, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht, abgeschlossen habe und der Betrieb nur bei aufrechtem Versicherungsschutz erfolgt.“ (Quelle: dronespace.at, Austro Control)
Dabei kann man hier schon einiges falsch machen: Schließlich reicht eine reine Privat-Haftpflichtversicherung oder Haushaltsversicherung bei Drohnen keinesfalls. Und auch eine bloß personenbezogene Sammel-Versicherung über den Modellflieger Club ist bei Drohnen keine gute Wahl. Denn eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss laut Kuratorium Verkehrssicherheit (KFV) zwingend „die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren“. Dazu passend hier mehr Infos, warum man Drohnen nicht über den Modellflug-Club versichern kann. Und hier alle rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung. Überdies sind gerade auch Versicherungen aus dem Ausland problematisch, da diese meist nicht den nach wie vor nationalen geregelten (österreichischen) Versicherungsbestimmungen gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) entsprechen, etc. Darüberhinaus riskiert man, abgesehen von der mangelhaften Deckung, bei Angabe einer ungenügenden Drohnenversicherung auch empfindliche Strafen für ungedeckte Drohnenflüge!
Denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht! Und ausserdem wird die Drohnen Polizzennummer als „insurance policy number“ sogar in der offiziellen „Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge“ neben allen anderen Personendaten von der Austro Control „amtssigniert“ dokumentiert!
Drohnen Registrierung: Was ist eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung?
Unter einer „Drohnen Versicherung“ versteht man in der Regel (neben Drohnen Kasko- und Drohnen Rechtsschutzversicherungen) vor allem die verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden an unbeteiligten Dritten. Und diese muss laut Austro Control (siehe oben) dem österreichischen Luftahrtgesetz (LFG) voll entsprechen. Deshalb gelten die im Folgenden genannten Pflichtbausteine für gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherungen. Für noch mehr Infos genügt wieder ein Klick auf die entsprechenden Links.
Pflichtbausteine in Drohnen Haftpflichtversicherungen:
Es muss sich um eine echte Luftfahrt-, bzw. Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung handeln, die eine sogenannte Gefährdungshaftung für Drohnen übernimmt.
Da die Versicherungspflichten für Drohnen (je nach EU Mitgliedsstaat!) immer noch national geregelt sind, muss die Drohnen Haftpflicht hierzulande in Umfang und Deckung österreichischem Recht entsprechen.
Die Haftpflichtversicherung muss für die Drohnen Registrierung zumindest eine EU-weite Versicherungsdeckung gewährleisten.
Achtung: In herkömmlichen Drohnen Haftpflichtversicherungen sind oft nur die aus vorhergehenden Personen- oder Sachschäden „abgeleiteten“ Vermögensschäden versichert. Hier erfährst Du, warum auch reine Vermögensschäden bzw. reine Ausfallschäden durch Drohnen unbedingt versichert sein sollten!
Aus dem Austro Control Formular zur Registrierung als Drohnen Betreiber: „Ich bestätige, dass ich mich mit allen einschlägigen nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Haftung, Versicherung (…) vertraut gemacht habe.“ (Quelle: dronespace.at, Austro Control)
Mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung gibt es nun 3 große Drohnen Kategorien: OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED. Da für alle Flüge in der OFFENEN Kategorie auch ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne unbedingt gewährleistet sein muss, ist diese OPEN Kategorie für über 90 Prozent aller privaten und gewerblichen Drohnen User zutreffend. Hier muss man sich zwar als Drohnen Betreiber (gilt auch für Firmen) registrieren, eine spezielle „Bewilligung“ für ein spezifisches Gerät fällt allerdings weg. Dabei reicht die OPEN Kategorie immerhin bis 25 kg Abfluggewicht. „Direkter Sichtkontakt“ (VLOS, Visual Line of Sight) bedeutet soviel, dass auch keine FPV Brille oder z. B. ein Fernglas diesen überbrücken kann und darf.
5. Drohnen OPEN Kategorie mit Unterkategorien A1, A2, A3
In der OFFENEN Kategorie registriert man sich also also Person oder als Firma. Zu beachten sei hier, dass in der OPEN Kategorie grundsätzlich nur
Flüge bis maximal 120 Meter über Grund (AGL, Above Ground Level),
bei ununterbrochenem direkten Sichtkontakt (VLOS) ohne technische Hilfsmittel
sowie bis maximal 25 kg Abfluggewicht (MTOM) erlaubt sind.
Wobei sich dann diese OPEN Kategorie selbst wiederum in 3 Unterkategorien aufteilt. Nämlich in die Drohnen Unterkategorien A1, A2 und A3. In diesen ist dann die erlaubte Nähe zu Menschen bei Drohnenflügen (siehe Austro Control Grafik weiter oben) geregelt:
A1: Drohnen Flüge “nah am Menschen”
A2: “Sicherer Abstand zu Menschen” (Minimum 30 Meter)
A3: “Weit von Menschen” (Minimum 150 Meter)
Achtung: Für technisch ältere Drohnen gibt’s noch eine zusätzliche Limited-Open Kategorie und mit dieser eine Übergangsregelung. Doch mehr dazu noch weiter unten!
6. Die Drohnen CE Kennzeichnung bestimmt, wo man fliegen darf
Schon seit 2021 sollte auf jeder neuen Drohne deren CE Kennzeichnung ersichtlich sein. Die Betonung liegt hier wohlweislich auf sollte. Schließlich sind sich viele Drohnen Hersteller noch im Unklaren, welche Kriterien ihre Geräte hier überhaupt offiziell erfüllen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die geforderten CE Kennzeichnungen (C1, C2, C3, …) erst mit Verspätung auf den jeweiligen Verpackungen stehen werden. Und das ist schade, denn die entsprechende Drohnen CE Klasse entscheidet auch darüber, in welcher Unterkategorie bzw. wie nah man am Menschen fliegen darf. Dabei gilt die simple Regel: Je höher die CE Kennzeichnung, desto mehr Abstand gilt gegenüber unbeteiligten Personen. Aktuell reichen die neuen Drohnen CE Klassen von C1 bis C4. Doch dazu noch weiter unten!
7. Übergangsfristen für nicht CE zertifizierte Drohnen
Fassen wir nochmal zusammen: Die CE Kennzeichnung eines UAS entscheidet darüber, wo man fliegen darf. So weit so gut … wäre hier nich der Umstand, dass etliche Drohnen eben noch keine CE Zertifizierung aufweisen. Und dies bitte obwohl alle ab 01.01.2021 ausgelieferten Geräte ein solche CE Klassen-Kennzeichnung aufweisen sollten – aber leider eben nur sollten, denn die Realität hält hier wieder einmal dem Wunsch nicht stand! An diesem Punkt gilt für UAS Betreiber, zwei unterschiedliche Szenarien zu unterscheiden:
A: Ab 2021 ausgelieferte Drohnen ohne CE Kennzeichnung
Für neue Drohnen ohne CE Zertifizierung bleibt die Hoffnung, dass diese eventuell doch noch nachzertifiziert werden. Die nötige Elektronik wäre ja meist schon vorhanden. Diesbezüglich halten wir Dich in diesem Beitrag zur Drohnen CE Kennzeichnung am Laufenden. Am besten Du klickst dort immer wieder mal rein.
B: Vor 2021 ausgelieferte, technisch ältere Drohnen ohne CE Kennzeichnung
Für technisch ältere Drohnen, die vor Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung (31.12.2020) auf den Markt kamen, gibt’s zum Glück bestimmte Übergangsfristen. Also keine Angst, Du musst Deine DJI Mavic Air oder vergleichbare Drohnen nicht gleich zum Alteisen werfen.
Seit 2024: Nach Ende der Übergangsfristen dürfen nicht CE-klassifizierte Drohnen (also ohne C1, C2, C3 , …) immer noch in der Unterkategorie A3 weiter betrieben werden! Für Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm ändert sich quasi nichts – egal, ob C0 auf dem UAS steht oder nicht! Hier noch mehr Infos zu Drohnen unter 250 g.
8. Kostenloser Drohnenführerschein
Die Austro Control bietet neben der verpflichtenden Registrierung für Drohnen Betreiber auch einen Online Drohnenführerschein – ganz ohne Kosten! Dieser „Kompetenznachweis“ für Drohnen Piloten Betreiber oder etwas genauer, für sogenannte Drohnen Fernpiloten soll sicherstellen, dass UAS User die wichtigsten Basics beim Betrieb von Multikoptern verinnerlicht haben. Dazu gehören laut Austro Control folgende Grundkenntnisse:
Die Prüfungsfragen zum Online Drohnenführerschein der Austro Control
Den Drohnenführerschein können UAS Betreiber am besten gleich im Anschluss an die Drohnen Registrierung kostenlos online absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass ein Drohnen Betreiber (UAS Operator) nicht automatisch immer auch selbst ein Drohnen Fernpilot sein muss. Man kann auch Drohnen Pilot sein, ohne selbst eine Drohne zu besitzen und umgekehrt. Wichtig ist nur: Sobald man eine Drohne startet, ist der Drohnenführerschein Pflicht. Gemeint ist damit eine Online Schulung mit darauf folgender Online Prüfung. In seiner einfachsten Version (für die Unterkategorien A1/A3) umfasst der Drohnenführerschein 40 Multiple-Choice Fragen und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Je nachdem, welche CE Klassen-Kennzeichnung eine Drohne hat und in welcher Drohnen Unterkategorie man unterwegs ist, können Schulung als auch Prüfung aber umfassender werden. Wann spricht man von so genannten A2 Drohnenführerschein. Diesen muss man dann sogar in Präsenz absolvieren, wobei dann auch Kosten anfallen. Unser Partner, der ÖAMTC bietet übrigens Vorbereitungskurse für diese Prüfung an.
Kein Drohnenführerschein unter 250 Gramm und in C0 Klasse
Für Betreiber von UAS unter 250 Gramm maximalem Abfluggewicht (z. B. DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3, DJI Mini 4) oder mit ausgewiesener C0 Drohnen Kennzeichnung entfällt die Online Drohnenführerschein-Prüfung. Laut Austro Control muss sich der Pilot lediglich „Mit dem Benutzerhandbuch vertraut“ machen.
9. Strafen für Flüge mit Drohnen ohne Registrierung, Versicherung oder Führerschein
Achtung: Wer eine Kameradrohne startet, nimmt immerhin – wie oben schon beschreiben – ein Unmanned Aircraft System (UAS) in Betrieb … und keinen Rasenmäher! Das Kürzel UAS stammt aus der “Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019“ der EU Drohnenverordnung und beschreibt damit ein „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“. Auffallend hierbei ist der Terminus „Luftfahrzeug„, womit jedem Drohnen Betreiber („UAS operator“) klar sein sollte, dass sein unbemanntes Luftfahrzeugsystem auch voll in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes (LFG) fällt. Und spätestens damit sind natürlich auch ganz besondere Regeln und Pflichten verbunden! Denn immerhin sind unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) mitunter im selben Luftraum unterwegs wie etwa Rettungshubschrauber und andere bemannte Luftfahrzeuge. Nicht nur deshalb sind illegale Drohnenflüge schon lange kein Kavaliersdelikt mehr! Hier mehr zu Drohnen Unfällen und zu Gefahren durch Drohnen.
Strafen für „schwarze“ Drohnenflüge bis € 22.000
Ganz im Gegenteil: Bereits nach dem alten System der sogenannten Drohnenbewilligung fasste man für „schwarze“ Drohnenflüge teils auch Strafen von einigen Tausend Euro aus. Tatsächlich kann der Gesetzgeber für illegale Drohnenflüge Verwaltungsstrafen von bis zu € 22.000 oder gar einen Freiheitsentzug von bis zu 6 Wochen verhängen. Welche Strafen dann jeweils wie hoch ausfallen, hängt natürlich vom Einzelfall und von der Schwere des Vergehens aus. Fest steht aber, dass mit der EU Drohnenverordnung ganz bewusst ein System geschaffen wurde, das einen niederschwelligen und vor allem preisgünstigen Zugang zum legalen Drohnenflug ermöglich soll. Denn weder die Registrierung als Drohnen- bzw. UAS Betreiber noch der Drohnenführerschein kosten Unsummen. Und auch die spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung ist bei guten Anbietern günstig zu haben!
Drohnen-Checkliste bei behördlichen Kontrollen
Hier deshalb einen kurze Dokumenten-Checkliste für Drohnen Betreiber und UAS Fernpiloten über essentielle Unterlagen, die bei keinem Drohnenflug fehlen dürfen:
Die Versicherungspolizze einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung mit Modell, Gewicht, Seriennummer und einer Versicherungssumme von mindestens € 1 Mio. und 750.000 SZR, etc. Die entsprechende Polizzennummer ist auch auf der behördlichen Registrierungsbestätigung vermerkt!
Der „Kompetenznachweis“ für Drohnen Piloten, sprich der Drohnenführerschein mitsamt „Fernpiloten-Identifikationsnummer“ und QR-Code (zum digitalen Auslesen bei Kontrollen). Dieser entfällt für Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm.
Ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation des Drohnen -Betreibers bzw. -Piloten selbst … also ein Reisepass, Führerschein oder vergleichbares Dokument. Auch muss der Versicherungsnehmer auf der Versicherungspolizze mit dem Drohnen Betreiber auf der Registrierungsbestätigung übereinstimmen!
Bis auf den Ausweis kann man übrigens alle der oben angegebenen Dokumente auch in digitaler Form (z. B. als PDF am Tablet) mit sich führen haben!
Filmproduktion Christian Enzlmueller
Nachdem ich bei der Austrocontrol über eine Woche keine Auskunft
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Nachdem ich bei der Austrocontrol über eine Woche keine Auskunft erhalten habe, hat es mich besonders gefreut, sofort bei Anruf bei der AIR&MORE Kompetente Infos erhalten zu haben. Vielen Dank dafür! 😉 Filmproduktion Christian, Enzlmueller, Krems an der Donau, Österreich, 29.06.2020
Fehler bei der Eingabe gemacht. Würde schnell und einfach gelöst
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Fehler bei der Eingabe gemacht. Würde schnell und einfach gelöst und musste nicht mal mehr auf meine Polizzennummer warten sondern konnte gleich mit der Registrierung starten. Danke nochmal
Extrem informative und aktuelle Website, sehr nette und kompetente Telefonberatung,
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Extrem informative und aktuelle Website, sehr nette und kompetente Telefonberatung, Versicherungsabschluß schnell und problemlos online möglich und und noch dazu deutlich günstiger als ein großer Mitbewerber. Fazit: Top, sehr zu empfehlen! Mahringer Manfred, Wien, Österreich, 22.05.2020
Sehr freundliche, zuverlässige und rasche Hilfe im Schadensfall. Ich habe
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Sehr freundliche, zuverlässige und rasche Hilfe im Schadensfall. Ich habe an einem Wochenende meine Drohne verloren, 2 Tage später die Schadensdeckungszusage erhalten. Bernhard Goldbrunner, Klagenfurt, Österreich, 28.10.2020
Sehr persönliches, freundliches und informatives, kompetentes Gespräch. Und das trotz
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Sehr persönliches, freundliches und informatives, kompetentes Gespräch. Und das trotz der aktuellen Situation, einerseits die Corona-Krise aber auch die noch nicht vollständig fixierte neue EU-Richtlinie kommen hier erschwerend hinzu. DANKE und weiter so! Und xund bleiben! Norbert Freudenthaler, Foto Freudenthaler, Mutters, Tirol, Österreich, 16.04.2020
Ehrentraud Schreck, Geschäftsführerin Conrad Electronic Österreich
Bei Conrad Electronic stehen seit jeher Riesen-Sortiment, Top-Qualität und kompetente
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Bei Conrad Electronic stehen seit jeher Riesen-Sortiment, Top-Qualität und kompetente Fachberatung im Bereich Technik und Elektronik im Vordergrund. Dazu gehört natürlich auch, dass wir auf unserer Seite über Betrieb und Verwendung von Drohnen in Österreich umfassend informieren. Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus, was hat es mit dem Drohnen-Führerschein oder auch dem notwendigen Versicherungsschutz zum Betrieb von Drohnen auf sich. Durch die geplante neue EU-weite Drohnen-Verordnung wäre der Schadensersatz nach Unfällen mit Drohnen nicht mehr gesichert. Diesen Umstand sehen wir als Händler sehr kritisch!
Hallo Air&More Team, mein Name ist Oliver Glück und mein
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Hallo Air&More Team, mein Name ist Oliver Glück und mein Wohnsitz liegt in Salzburg Land im schönen Tennengau, nochmals dankeschön fur Ihre erklassige Beratung, Sie haben mir sehr geholfen. Dank erstmal, bis demnaechst, LG aus Salzburg, Oliver Glück. Oliver Glück, A-5424 Bad Vigaub, Österreich, 03.11.2020
Mir hat vor dem Kauf meiner Drohne die Internetseite Air&More
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Mir hat vor dem Kauf meiner Drohne die Internetseite Air&More wahnsinnig viel geholfen und mir die scheinbar unüberschaubare Thematik Drohnen einfach erklärt und überschaubar gemacht. Darüber hinaus konnte ich gleich eine Versicherung abschließen und als sich mir eine letzte Frage stellte, bekam ich sofort einen Anruf und eine kompetente Auskunft. Ich würde die Versicherung jederzeit wieder über diese Seite abschließen und kann sie nur jedem Drohnenbesitzer bzw. -käufer empfehlen!! Alan, Lustenau, Vorarlberg, Österreich, 02.04.2020
Sehr kompetente Beratung, stets höflich und freundlich, man konnte sich
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Sehr kompetente Beratung, stets höflich und freundlich, man konnte sich sehr gut unterhalten. So fühlt man sich sehr gut und informativ beraten und es wurde mir sehr geholfen. Gerne wieder. Liebe Grüße aus dem Ländle! Luca Greinecker, Bludenz, Vorarlberg, Österreich, 29.04.2020
Mir hat die sehr schnelle Reakion auf meine Webanfrage und
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Mir hat die sehr schnelle Reakion auf meine Webanfrage und die sehr gute telefonische Beratung prima gefallen. LG Jan. Jan S., Sierndorf, Niederösterreich, Österreich, 08.04.2020
Christian Wimmer, Drohnenkursanbieter, Luftbilder-Innviertel
Vor allem jetzt, wo sich jeder auf einfachste Weise eine
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Vor allem jetzt, wo sich jeder auf einfachste Weise eine Drohne kaufen kann und durch das EU-Regulativ sehr günstig zu einer Registrierung kommt, werden mehr Drohnen (vor allem ungesicherte Quadrocopter) in der Luft sein und in Gebieten fliegen, die aktuell eigentlich nicht möglich sind. Dass eine Entschädigung durch die Versicherung dann nicht 100%ig fix ist, ist unverantwortlich gegenüber allen Drohnenbesitzern.
Mag. Rainer Hörmann, Haftpflichtexperte der R+V Allgemeine Versicherung AG
Während in anderen sensiblen und besonders zu Schäden neigenden Bereichen
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Während in anderen sensiblen und besonders zu Schäden neigenden Bereichen immer häufiger über die Einführung von Pflichtversicherungen nachgedacht wird, um einen möglichst lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten, konterkariert die aktuelle Rechtslage die Zielsetzungen des Pflichtversicherungsgedankens massiv. Nicht mehr der Geschädigten-Schutz, sondern das möglichst einfache Anmeldeprocedere stehen im Vordergrund. Die sorgfältige Lösung dieses offenkundigen Regelungskonflikts ist im Sinne des prioritären Geschädigten-Schutzes jedenfalls politisch anzugehen und umzusetzen. Alles andere wäre, aufgrund der großen Schadenpotentiale, grob fahrlässig.
Haftpflichtexperte der R+V Allgemeine Versicherung AG
Karl Rößlhuber
Hallo Hannes. Danke für die umfassende fachkundige Beratung! Wirklich TOP!
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Hallo Hannes. Danke für die umfassende fachkundige Beratung! Wirklich TOP! Auch die Hinweise mit der 2ten Fernbedienung. Ich hab mir die Webseite angeschaut und bin auf sehr viele interessante Berichte gestoßen. Genial euer Service. Karl Rößlhuber, Salzburg, Österreich, 15.04.2020
Tolle freundliche Beratung inkl. Fachwissen, super Kundenservice. Kommentare sind verständlich
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Tolle freundliche Beratung inkl. Fachwissen, super Kundenservice. Kommentare sind verständlich für den Laien erklärt. Hilfsbereit bei diversen zusätzlichen Fragen. Danke nochmal Hermann. Hermann Prokschi, A-4224 Wartberg ob der Aist, Österreich, 04.05.2020
Drohnen gibt es derzeit ja unzählige. Ebenso viele Fragen gibt
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Drohnen gibt es derzeit ja unzählige. Ebenso viele Fragen gibt es, was Rechte und Pflichten betrifft. Auf airandmore.at hat man sehr schnell einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Drohnenpiloten. Die perfekte Versicherung für meine Drohne habe ich dort auch gefunden. Zudem war die persönliche telefonische Beratung hervorragend! Danke an Air&More weiter so! Karl, Salzburg, Österreich, 30.04.2020
Nachdem man bei den meisten Unternehmen meist ewig in einer
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Nachdem man bei den meisten Unternehmen meist ewig in einer Warteschleife hängt, um am Ende mit Glück einen mehr oder weniger kompetenten Mitarbeiter zu erreichen, kommt man hier umgehend an einen wirklich kompetenten und sympathischen Ansprechpartner. Das Telefonat war eine wahre Freude und von den 3 Fragen, die ich hatte, wurden am Ende sogar quasi 5 beantwortet … danke nochmal dafür. Hieserhof, Superior Alpine Apartments, Heiligenblut, Österreich, 28.07.2020
Rasche und unkomplizierte Abwicklung und kompetente und freundliche persönliche Beratung!
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Rasche und unkomplizierte Abwicklung und kompetente und freundliche persönliche Beratung! Kann man weiterempfehlen! Christian, Projekt Hoch3 GmbH, A-5153 Mattsee, Österreich, 29.10.2020
Generell sehe ich die Vereinfachung von rechtlichen Grundlagen positiv, jedoch
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Generell sehe ich die Vereinfachung von rechtlichen Grundlagen positiv, jedoch kann die Konsequenz daraus nicht sein, dass nicht versicherte Drohnen eine Flugbewilligung erhalten und nahe am Menschen operieren. Das Risiko dafür ist nach meiner Einschätzung schlichtweg zu groß. Es gilt, die sich daraus ergebende drohende Konsequenz der noch rigoroseren Einrichtung von No-Flight-Zones zu vermeiden, da Drohnenaufnahmen eine wichtige Basis für die Kreativbranche und Gewerbetreibende darstellen. Gelockerte Bestimmungen können nicht damit erkauft werden, dass das damit einhergehende Risiko mit größeren Verboten ausgeglichen wird und dadurch Einnahmequellen der Kreativbranche verunmöglicht werden.
Robert Eder, Profi-Luftfilmer, Drohnenentwickler & Drohnentrainer, Berwang
Im Großen und Ganzen halte ich es natürlich für eine
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Im Großen und Ganzen halte ich es natürlich für eine große Bedrohung, dass Betreiber von uLFZ durch ein lückenhaftes System Gefahr laufen, nicht entsprechend versichert zu sein. Nicht nur für den Piloten, sondern auch für potentielle Opfer ist dies ein erhebliches Risiko, da diese im Fall einer schweren Verletzung mitunter leer ausgehen würden. Das ist so auf keinen Fall hinzunehmen. Die zunehmende Dichte an privaten uLFZ verlangt nach einer genau überwachten und kontrollierbaren Versicherungssituation. Denn häufen sich dann die Vorfälle, so hätte hier ein (nicht einmal bewusstes) Versäumnis privater Piloten ernsthafte Folgen auch für den gewerblichen Bereich. In der Praxis sieht die Lage aber noch wesentlich schlimmer aus, denn die überwiegende Mehrheit an privaten Drohnenbesitzern wird ihr Fluggerät zwar bei der Austro Control registrieren, doch eine richtige Drohnenversicherung, die über eine reine private Haftpflichtversicherung hinausgeht, wird oft fehlen. Darin sehe ich noch die wesentlich größere Bedrohung für den Markt. Die Registrierung und der Abschluss einer Versicherung muss einfach, kostengünstig und vor allem kontrollierbar und lückenlos sein.
Ich bin mit ihrem Service sehr zufrieden. Herr Fischler hat
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Ich bin mit ihrem Service sehr zufrieden. Herr Fischler hat ein sehr nettes und lockeres Aufreten und die Bearbeitung meiner Anliegen ging wirklich schnell. Tip Top. Mit freundlichen Grüßen, Simon Knabl, Techniker – Spezialtiefbau. Simon Knabl, HTB Baugesellschaft mbH., A-6471 Arzl im Pitztal, Österreich, 17.04.2020
Telefon prompt abgehoben, positive Stimmung ab dem ersten Moment, kompetente
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Telefon prompt abgehoben, positive Stimmung ab dem ersten Moment, kompetente Beratung, freundlich und erfrischend, Business wie es gefällt ! Danke !!! Rudulf, Guntramsdorf, Österreich, 23.11.2020
Lieber AIR&MORE Berater Hannes Ich werde Euch zu 100% weiterempfehlen,
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Lieber AIR&MORE Berater Hannes Ich werde Euch zu 100% weiterempfehlen, weil Du mir auch bei Anliegen die nicht euch betreffen, sehr weiter geholfen hast. Ich geb Euch 5* LG: Ferdinand
DJI Autorisierung freischalten … was ich net versteh warum man
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DJI Autorisierung freischalten … was ich net versteh warum man sowas macht. Danke für die Hilfe nochmal. Versicherung wird bei euch gemacht, danke an das Air u. More Team … sehr begeistert, sodass ich mir sicher wahr, das ich nichts falsch mache ❤ Haubewallner Michael, Österreich, 09.06.2020
Stefan Strohmayr MSc, Drohnentrainer u. -inspekteur, Digitalisierungsexperte, Wr. Neudorf
Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn
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Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn eine Drohne ist nur ein Gerät wie jedes andere auch. Je nach Wartung und Serviceintervall können derartige Geräte zur Gefahr werden. Dazu gibt es von Herstellern empfohlene Wartungs- und Serviceintervalle. D.h. die Geräte werden nach einer bestimmten Betriebszeit zur Gefahr in der Luft. Ein Laie, der sich keine Gedanken über eine Versicherung macht, wird sich auch nie Gedanken über eine Wartung bei einer 500-Euro-Drohne machen. Unter den Pilotenschutz fällt für mich auch, dass ein entstandener Schaden auch fix ersetzt werden muss. Im Umkehrschluss stellt sich natürlich folgende Frage: Wer entschädigt den/die Betroffene/n, wenn kein Geld vorhanden ist? Das Nicht-Kontrollieren der gesetzlichen Versicherungspflicht bedeutet, dass man die Drohnengeneration (16+) einer massiven Gefahr aussetzt. Schließlich sind mögliche Schäden kaum abzuschätzen. Speziell junge Menschen sind sich der Gefahren rund um die Drohnenfliegerei nicht bewusst (ich spreche hier aus Erfahrung). Hier besteht keine Vorstellung, welche massiven Konsequenzen ein Crash für einen Bruchpiloten mit sich bringen kann. Man kann nicht erwarten, dass alle die den Test bei Onlineregistrierung bestanden haben, sofort ein Bewusstsein entwickeln, um Gefahren zu erkennen und Risiken zu vermeiden. Als erfahrener uLFZ-Pilot und Betreiber mehrerer UAVs, sowohl im Unternehmen als auch privat, kann und muss ich die Zielsetzung dieses Schreibens unterstützen. Der Schutz von Personen, Tieren und Sachen muss immer gewährleistet sein. Dies umso mehr noch, wenn die Entwicklungen dieser Branche auch wirklich den Prognosen entsprechen sollten. Die Entschädigung bei Sach- oder gar Personenschäden gehört hier unbedingt dazu!
Air & More ist mein Partner, wenn es um Drohnenversicherungen
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Air & More ist mein Partner, wenn es um Drohnenversicherungen geht! Dominique und Hannes sind unglaublich kompetent und können mir jedes Mal sofort weiterhelfen. Sie setzten alle Hebel in Bewegung, um ihre Kunden zufrieden zu stellen. Danke dafür!
Ich wollte mich nochmals bedanken für die nette Unterstützung! Das
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Ich wollte mich nochmals bedanken für die nette Unterstützung! Das macht nicht jeder! Die meisten denken nur an den Profit und wollen einem nur etwas verkaufen! Dafür bin ich dankbar, dass du nicht so bist. Und ich bin wirklich glücklich, dass du mir so gut weitergeholfen hast! Du bist der Beste, Schönes Wochenende, Lg Tobias. Tobias Schwaiger, Österreich, 09.10.2020
Da sich der ÖAMTC mittlerweile schon länger mit Drohnen und
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Da sich der ÖAMTC mittlerweile schon länger mit Drohnen und deren Gefährdungspotential auseinandersetzt, erachten wir eine entsprechende Versicherungspflicht (wie sie derzeit besteht) für sinnvoll. Der Schutz Unbeteiligter sollte auf jeden Fall im Vordergrund stehen, und im „worst case“ zumindest eine entsprechende Entschädigung gewährleistet sein. Die Versicherungsbestätigung für das Gerät selbst sollte daher in Zukunft auch im Rahmen der Registrierung nach neuem EU-Regulativ kontrolliert werden.
Sehr geehrter Herr Mag. Fischler. Schon vor dem Kauf meiner
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Sehr geehrter Herr Mag. Fischler. Schon vor dem Kauf meiner Mavic Air und bei der Suche nach Infos im Internet hat mir der Internetaufrtitt von AIR&MORE mit vielen nützlichen Tipps geholfen! Helmut Grosch, HPG Finanz, A-4600 Wels, Österreich, 28.04.2020
Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau
Als professioneller Drohnenpilot beobachte ich mit Sorge die neuen Entwicklungen
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Als professioneller Drohnenpilot beobachte ich mit Sorge die neuen Entwicklungen im EU Raum. Schließlich wird das Registrierungsprocedere teilweise für Privatpersonen sehr vereinfacht, wodurch aber die Erstellung von professionellen Luftbildern im Gegenzug gefährdet wird. Zusätzlich verschärft wird die Situation dadurch, daß in Zukunft die Haftpflichtversicherungen von Seiten der Austro Control in der Kategorie OPEN nicht mehr kontrolliert werden sollen. Sollte das wirklich passieren, besteht die Gefahr massiver Deckungslücken für Geschädigte. Dies droht umso mehr, wenn nur mehr der Drohnenbetreiber, nicht aber seine Geräte erfasst werden. Doch die einzelnen Drohnen sowie die dazu gehörenden Haftpflichtpolizzen müssen weiterhin erfasst und kontrolliert werden, da sonst Geschädigte unter Umständen auf ihren Kosten sitzen bleiben. Kommerzielle Drohnenfilmer befürchten infolge massive Einschränkungen in ihrem Tätigkeitsfeld.
Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau
Die kompetente und rasche Beratung.
Lieber Hannes & Team! Danke für eure rasche und kompetente
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Lieber Hannes & Team! Danke für eure rasche und kompetente Beratung und den lockeren, freundlichen, umkomplizierten Umgangston! Man fühlt sich einfach gut und motiviert bei euch! Das ist sehr viel Wert in Zeiten der Elektronik und des automatisierten Webs! Bleibt genau so! :-)“
Lieber Hannes, recht herzlichen Dank für die schnelle und sehr
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Lieber Hannes, recht herzlichen Dank für die schnelle und sehr gute Beratung, gerne werde ich das Unternehmen weiterempfehlen. Mit freundlichen Grüßen, Restaurator Bernhard Gritsch. Bernhard Gritsch, A-6460 Imst, Österreich, 19.10.2020
Auf eine E-mail Anfrage wurde ich von Hannes zeitnah kontaktiert
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Auf eine E-mail Anfrage wurde ich von Hannes zeitnah kontaktiert mit der Bitte um telefonische Abstimmung zu meinen Fragen. Ich möchte mich nochmals herzlich für das überaus freundliche Gespräche und sehr kompetente Beratung bedanken!
Meine Anfrage, die ich auf der Webseite von Air&More aufgegeben
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Meine Anfrage, die ich auf der Webseite von Air&More aufgegeben habe wurde am nächsten Tag gleich telefonisch beantwortet. Die Auskunft war ehrlich uns präzise! Vielen Dank! Ing. Thomas Spitzer, AE., Gartengestaltung Spitzer, Mozartstraße 41, A-3382 Loosdorf, Österreich, 14.04.2020
Günther Gold, Modellflug Experte, TV Luftfilmer, Drohnen Shows, Tirol
Piloten, die professionell fliegen, sollten und müssen mehr Rechte eingeräumt
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Piloten, die professionell fliegen, sollten und müssen mehr Rechte eingeräumt werden als reinen Hobbypiloten. Erstens zahlen sie dafür, machen Kurse und Prüfungen und sind daher in Kenntnis über ihre Rechte und Pflichten. Dass es überhaupt möglich sein kann, dass Drohnenpiloten sich unzureichend oder gar nicht versichert registrieren können, grenzt an Wahnsinn. Mit Drohnenflügen und RC Dienstleistungen werden auch in Österreich Jahr für Jahr Millionen umgesetzt. Dabei hängen hier auch immer mehr Jobs dran, mit denen viele ihren Lebensunterhalt bestreiten. Um diese Arbeitsplätze abzusichern, braucht es Rechtssicherheit. Dies insbesondere auch bei der Entschädigung im Schadensfall.
BR Andreas Oblasser, Drohnen Projektgruppe der Einsatzorganisationen, Feuerwehrkommandant
Bei BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) werden Drohnen in
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Bei BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) werden Drohnen in letzter Zeit immer öfter eingesetzt. Mitglieder der verschiedenen BOS erarbeiten derzeit Unterlagen für die Ausbildung und den Einsatz von Drohnen. In enger Zusammenarbeit mit der Austro Control werden diese auf Basis der neuen EU Verordnung erstellt, um die (teilweise auch sehr zeitkritischen) Einsätze sicher abzuwickeln. Auch wenn von den Mitgliedern der BOS alle erdenklichen Maßnahmen gesetzt werden, damit es zu keinem Unfall kommt, ist ein Zwischenfall leider nie mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. Es ist sehr wichtig, dass unsere Einsatzkräfte für einen eventuell eintretenden Schadensfall bestmöglich abgesichert sind. Die Sicherheit im Luftverkehr hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Darum ist auch eine Rechtssicherheit im Versicherungsbereich eine Selbstverständlichkeit und es muss diesbezüglich auch gegebenenfalls für eine Novelle geprüft werden.
Drohnen Projektgruppe der Einsatzorganisationen, Feuerwehrkommandant
Mario Kopia
Ihr Service ist TOP! Alle Fragen in einem sehr freundlichen
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Ihr Service ist TOP! Alle Fragen in einem sehr freundlichen und informativen Gespräch beantwortet. Man bekommt sofort das Gefühl, dass Ihnen die Anliegen der Kunden wichtig sind. Vielen Dank für den Rückruf, dass ist in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich. Mit freundlichen Grüßen, Mario Kopia. Mario Kopia, Österreich, 26.03.2020
Sehr hilfsbereiter und freundlicher Support mit über versicherungstechnische Fragen hinausgehender
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Sehr hilfsbereiter und freundlicher Support mit über versicherungstechnische Fragen hinausgehender Beratung. Top! Lichtmeister Foto- und Filmproduktionen, Attemsgasse 14, A-8010 Graz, Österreich, 29.04.2020
Hallo Hannes. Danke erneut für die Auskünfte bezüglich Zahlung der
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Hallo Hannes. Danke erneut für die Auskünfte bezüglich Zahlung der Versicherung und die Beratung … Tip Top Service, Euch kann man nur weiterempfehlen! Bitte weiter so … Gruß Mario. Mario Z., A-6176 Völs, Österreich, 09.04.2020
Danke für die gute Beratung am Telefon und die schnelle
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Danke für die gute Beratung am Telefon und die schnelle Übermittlung des Infomaterials! Mit freundlichen Grüßen, Helmut. Helmut Rauscher, A-3451 Michelhausen, Österreich, 28.10.2020
Das Bestreben, die Rechtsvorschriften für Drohnen auf EU Ebene zu
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Das Bestreben, die Rechtsvorschriften für Drohnen auf EU Ebene zu vereinheitlichen und den Zugang vor allem für „Hobbypiloten“ zu erleichtern, sehen wir als Drohnen Ausbildungsdienstleister grundsätzlich sehr positiv. Allerdings dürfen diese Bestrebungen aus unserer Sicht keinesfalls zu Lasten Unbeteiligter gehen, welche durch einen Drohnenunfall eventuell Schäden erleiden. Daher unterstützt die Coptertronics OG vollinhaltlich die hier geforderte Implementierung eines funktionierenden Pflichtversicherungssystems für Drohnen in Österreich.
Sowohl am Telefon als auch per Mail rasche und kompetente
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Sowohl am Telefon als auch per Mail rasche und kompetente Antworten, dir mir im dichten Paragraphendschungel geholfen haben, die Vorschriften zu verstehen, sodass ich jetzt mit meiner Drohne gesetzeskonform umgehen kann. Gute Arbeit, meine Empfehlung steht! Martin, Mils bei Hall in Tirol, Österreich, 04.05.2020
Antwort auf meine Fragen, sehr rasch sowohl per e-Mail als
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Antwort auf meine Fragen, sehr rasch sowohl per e-Mail als auch telefonisch, sehr kompententee Beratung. Werde euch meinen Flugfreunden weiterempfehlen. Reichl Walter, Wien, Österreich, 27.05.2020
Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch
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Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch auf laienhafte Fragen gab es ausführliche und verständliche Antworten. Werner Dieter, Graz, Österreich, 04.06.2020
Danke für die umfangreiche und sehr ausführliche Unterstützung bezugnehmend der
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Danke für die umfangreiche und sehr ausführliche Unterstützung bezugnehmend der rechlichen Grundlagen und aktuellen / kommenden (2020) Bestimmungen. Super fachliche Beratung! Top Service, bitte weiter so…. 🙂 Mario, Tirol, Österreich, 09.04.2020
CEO Markus Rockenschaub MA, AEROVISION Drone Support GmbH, Katsdorf
Es ist natürlich sehr zu begrüßen, dass endlich eine einheitliche
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Es ist natürlich sehr zu begrüßen, dass endlich eine einheitliche europäische Regelung den Einsatz von Drohnen definiert. Dies trägt mit Sicherheit auch in Zukunft dazu bei, dass diese fliegenden Helfer mehr und mehr als Standardwerkzeug eingesetzt werden können. Es ist auch zu begrüßen, dass bei der zukünftigen notwendigen Registrierung eines UAS ab einer bestimmten Kategorie ein Drohnenführerschein gemacht werden muss. Bisher war es den Piloten quasi eher selbst überlassen, diesbezüglich eine Prüfung abzulegen. Bei der kommerziellen Nutzung sollte diese Prüfung bei der Austro Control bis jetzt ohnehin gemacht werden. Auch im Luftraum gelten bestimmte Regelungen und Beschränkungen die eingehalten werden müssen und diese Informationen erhält man am besten in einem zertifizierten Prüfungszentrum. Ein weiteres extrem wichtiges Instrument wird jedoch bei der neuen EU Verordnung ausgehebelt. Es erfolgt bei der Onlineregistrierung der Drohnen keine Prüfung, ob eine Haftpflichtversicherung für die zu registrierende Drohne vorliegt. Es ist vorprogrammiert, dass es hier zu rechtlichen Problemen kommen wird, wenn ein geschädigter seine Ansprüche geltend machen möchte. Der Schadensverursacher und der Geschädigte haben in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Das ist nicht nur unzumutbar sondern auch untragbar für alle Beteiligten. Dieser gravierende Fehler muss in jedem Fall korrigiert werden. Ansonsten droht hier ein rechtliches Vakuum, welches nicht nur die Beteiligten existenziell bedrohen kann, sondern auch die Drone-Economy und die Akzeptanz von Drohnen im Allgemeinen um Jahre zurückwirft. Ohne Korrektur dieses Fehlers drohen einem ganzen Wirtschaftszweig massive Schäden!
Toller, schneller Service. Einzigartig auf diesem Sektor. Wir sind begeistert.
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Toller, schneller Service. Einzigartig auf diesem Sektor. Wir sind begeistert. Air&More bleibt unsere erste Anlaufstelle für Fragen rund ums Dronen-Fliegen. Liebe Grüße nik. Nikolai Krinner, PicMyPlace GmbH, Tuchlauben 13, A-1010 Wien, Österreich, 28.04.2020
Das Service bei Air&More ist schnell, sehr kollegial, informativ und
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Das Service bei Air&More ist schnell, sehr kollegial, informativ und unkompliziert. Die Website bietet einen Haufen an Infos – so viele, dass man manchmal lieber ein E-Mail schreibt – und dieses wird dann auch noch an einem SONNTAG innerhalb von 20 Minuten beantwortet! Ich glaube nicht, dass das Standard ist oder gar sein sollte – aber mir ist das mit mittlerweile 2x passiert! Sensationell! Bravo Air&More! Ich bin gerne Kunde bei euch!
Freundliche, kompetente und prompte Beratung! Sehr hilfreiche und informative Website!
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Freundliche, kompetente und prompte Beratung! Sehr hilfreiche und informative Website! Beste Grüße aus Wien, Mark. Mark, Mark – Architekt – Ziviltechnikerbüro, Niederösterreich / Wien, Österreich, 25.03.2020
Ich bin Selbstständig als Filmproduzent von Innsbruck aus und arbeite
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Ich bin Selbstständig als Filmproduzent von Innsbruck aus und arbeite viel mit Minidrohnen. Das Thema Drohnen ist machmal doch etwas kompliziert und ich möchte sicher gehen, dass ich mich immer an die Regeln und Gesetzte halte. Euer Team hat mir bisher immer sehr schnell telefonisch und vie EMail helfen können und es war stets sehr angenehm! Vielen Dank dafür und ich bin froh, meine Drohnen bei euch versichern zu können! Weiter so! Beste Grüße! Jannis Hoffmann Jannis Hoffmann, A-6020 Innsbruck, Österreich, 16.11.2020
Oberstarzt Dr. Bernhard Schober, Institut f. fliegermedizinische Dienste d. ÖBH
Fliegerärztlicher SV d. Österreichischen Aeroclub, Ausbildungsleiter d. Österreichischen Gesellschaft für
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Fliegerärztlicher SV d. Österreichischen Aeroclub, Ausbildungsleiter d. Österreichischen Gesellschaft für Luftfahrtmedizin Ich schließe mich der Expertenmeinung an, dass der Drohnenmarkt in Gefahr ist und möchte zudem betonen, dass so rasch wie möglich auch Tauglichkeitsuntersuchungen (zum Sehvermögen, etc.) für alle Drohnenbediener durchgeführt werden sollten. Denn mehrmals wird der Begriff des „Drohnenpiloten“ verwendet, was bedeuten würde, dass gerade für diese Kategorie von Piloten ein sogenanntes Medical Certificate verpflichtend verlangt werden sollte. Schließlich teilen sich Drohnen und bemannte Luftfahrzeuge oft denselben Luftraum.
Service durch Air&More war schnell und äußerst hilfreich. Innerhalb kurzer
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Service durch Air&More war schnell und äußerst hilfreich. Innerhalb kurzer Zeit, haben sie uns nicht nur beigebracht, was für Versicherungsmöglichkeiten wir hatten, sondern auch, was wir machen müßten, um unsere Drohne rechtmäßig anzumelden und unter welchen Bedingungen wir sie fliegen könnten. Adam Clark, Uni Graz, A-8010 Graz, Österreich, 16.11.2020
Sehr schneller Rückruf, freundlicher und kompetenter Kontakt. Ich habe alle
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Sehr schneller Rückruf, freundlicher und kompetenter Kontakt. Ich habe alle Informationen, soweit es welche gibt erhalten. SUPER Danke. Manfred, A-3430 Tulln, Österreich, 04.12.2020
Mit fundiertem Wissen und stetiger Freundlichkeit wurde mir bisher bei
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Mit fundiertem Wissen und stetiger Freundlichkeit wurde mir bisher bei jeglicher, offenen Frage sofort weitergeholfen! Danke euch, lg Rainer Rainer Frick Filmproduktion, Wien, 21.01.2021
Sehr kompetente, sehr freundliche Beratung übers Telefon und ein wirklich
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Sehr kompetente, sehr freundliche Beratung übers Telefon und ein wirklich schönes Gespräch. Alles Liebe, Angie. Angelika Marangoni-Resch, A-3500 Krems an der Donau, Österreich, 19.11.2020
Jörg Schnell, ÖAMTC Christophorus-Notarzthubschrauber Pilot
Die Zahlen der Drohnenzulassungen und die der verkauften Drohnen sprechen
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Die Zahlen der Drohnenzulassungen und die der verkauften Drohnen sprechen Bände. Es ist für mich nur mehr eine Frage der Zeit, bis es nicht nur mehr bei einer oder vielleicht zwei Schlagzeilen im halbjährlichen Abstand bleiben wird, wo eine Beinahe- oder gar echte Kollision mit einer Drohne zu vermelden ist. Ich sehe dies als reale Gefahr. Eine dieser Gefahren, die man vermutlich zu spät erkennt, deren Folgen aber mitunter fatal sein können. Dass nun sogar die Entschädigung durch eine Versicherung nicht mehr 100%ig fix ist, wird diesem wachsenden Risiko im Flugverkehr nicht gerecht!
Deutsch: – Sie riefen mich am selben Tag an, an dem ich ihnen eine Frage geschickt hatte. – Sie versuchen, auf Englisch mit mir zu sprechen, da mein Deutsch nicht gut genug war. – Sie gaben mir eine ausführliche Information bezüglich meiner Anfrage. – Sie bieten die beste Versicherung für die Drohnen, preislich und deckungstechnisch English: – They called me on the same day they that I have sent them a question. – They try to talk in english with me as my german was not good enough. – They gave me a through information regarding my request. – They offer the best insurance for the drones, price wise and coverage wise
Kompetente, rasche und unkomplizierte Beratung via Mail und Telefon. Danke
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Kompetente, rasche und unkomplizierte Beratung via Mail und Telefon. Danke für eure Hilfe und Abwicklung bei der Drohnenbewilligung. Beste Grüße aus Niederösterreich. Liebe Grüße, Ing. Alexander Koch. Alexander, mediaStyle, A-3370 Ybbs an der Donau, Österreich, 28.10.2020
Kann das Team von Air & More nur empfehlen. Eine mega kompetente Truppe, welche welche auf schriftliche Anfragen mehr als zeitnah über Mail oder Telefon reagiert! Besonders hervorheben möchte ich auch die professionelle Hilfestellung bei rechtlichen Fragen rund ums Thema DrohnenFliegen. Air & More – mehr als ein „Versicherer“. Richard Ferdin, Österreich, 29.10.2020
Dr. Stefanie Werinos-Sydow, Kompetenzzentrum für Drohnenrecht, Wien
Das Ziel der Europäischen Union, das Drohnenrecht zu vereinheitlichen, ist
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Das Ziel der Europäischen Union, das Drohnenrecht zu vereinheitlichen, ist grundsätzlich ein begrüßenswertes. Klar ist, dass die aktuellen europäischen Entwürfe erst den ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels darstellen und hier noch viel Arbeit zu investieren ist. Das bedeutet aber auch, dass die nationalen Behörden jetzt umso mehr zu einer möglichst praktikablen und weitsichtigen Umsetzung aufgerufen sind. Mit Blick auf den rapiden Anstieg von Drohneneinsätzen in verschiedenen Märkten und den immer vielschichtiger werdenden Anwendungsbereichen plädieren wir zumindest für die Beibehaltung des versicherungsrechtlichen Status quo.
Nach 10 Stunden die Bestätigung bekommen für die Flugsicherung und
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Nach 10 Stunden die Bestätigung bekommen für die Flugsicherung und dann noch alle meine Fragen beantwortet bei einer kurzen Nachbesprechung am Tel. Gregor Schratzer, A-6408 Pettnau, Österreich, 28.04.2020
Hallo Air&More Team, vielen Dank für euren Rückruf der mich
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Hallo Air&More Team, vielen Dank für euren Rückruf der mich sehr positiv überrascht hat. Danke auch für die Ausführungen am Telefon und, dass ihr euch die Zeit dafür genommen habt. Vielen Dank und Grüße, Karli. Zweideck Karl, Österreich, 25.05.2020
Mag. (FH) Bernhard Holzhammer, Obmann d. Berufsgruppen Film- und Musikwirtschaft, WKO Tirol
Dreharbeiten unter Einsatz von Flugdrohnen sind in der Filmwirtschaft nicht
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Dreharbeiten unter Einsatz von Flugdrohnen sind in der Filmwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Daher sind alle Bemühungen für eine einheitlich EU Richtlinie äußerst begrüßenswert, um länderübergreifende Dreharbeiten in Europa leichter zu gestalten und besser planbar zu machen. Die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis und die Expertise von Professionisten sollten bei der Erstellung dieser neuen Gesetze allerdings mit einbezogen werden. Wie eindrücklich beschrieben, würden nicht abgedeckte Unfallschäden ein ernstes Problem darstellen und die möglicherweise daraus resultierenden Drohnenverbote einen großen branchenschädlichen Effekt verursachen. Eine lückenlose Versicherung der Drohnenbetreiber sollte daher klarerweise gesetzlich vorgeschrieben und kontrolliert werden.
Obmann d. Berufsgruppen Film- und Musikwirtschaft, WKO Tirol
Dipl.-Ing. Philipp Knopf, Geschäftsführer Skyability GmbH, Eisenstadt
Aus unserer Sicht wäre es wichtig, so rasch als möglich
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Aus unserer Sicht wäre es wichtig, so rasch als möglich Licht ins Dunkel der neuen Verordnung zu bringen. Wir haben vor, sowohl uLFZs der Kategorie OPEN als auch solche der Kategorie SPECIFIC zu betreiben. In beiden Fällen wäre es für uns wünschenswert, sowohl uns als Betreiber und auch dazugehörige Luftfahrzeuge zu registrieren. Wir als Betreiber und Unternehmen, das sich mit der professionellen Dienstleistung beschäftigt würden eine derartige Registrierungspflicht begrüßen, um einen Wildwuchs zu verhindern. Außerdem ist es nötig, den Schutz für Betreiber und Piloten, wie auch für evtl. Geschädigte durch Vorkommnisse sicherzustellen. Versicherungsbestätigungen müssen Pflicht beim Betrieb eines uLFZ bleiben! Dass die Austro Control als Instanz hier ausgehebelt wird, war mir bislang nicht bewusst. Die Zulassungsprozesse der Kategorie OPEN und SPECIFIC sollten vor allem für die gewerbliche Nutzung kontrolliert und in einem sicheren Rahmen durchgeführt werden können.
Sehr gute fachmänische Beratung. Sehr gutes Fachwissen. Absolut sympathisch und
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Sehr gute fachmänische Beratung. Sehr gutes Fachwissen. Absolut sympathisch und sehr professionell. Gerne wieder. Danke für das nette Gespräch! David Berthold, A-3463 Starnwörth, Österreich, 25.03.2020
Der Filmstandort Österreich bietet stabile Produktionsbedingungen. Die Filmbranche unterliegt durch
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Der Filmstandort Österreich bietet stabile Produktionsbedingungen. Die Filmbranche unterliegt durch den Fortschritt der Technik und der Digitalisierung starken Veränderungsprozessen. Auch die Geschäftsmodelle der Filmwirtschaft unterliegen einem Wandel. Drohnen und neue Technologien im Bereich der Aufnahmetechnik halten Einzug in die Filmsets halten, Kinos setzen nach der Umstellung auf Digitaltechnik bereits auf eine nächste Modernisierungswelle und die Verwertungsmöglichkeiten verschieben sich. Die Medienlandschaft lebt mehr denn je von audiovisuellen Inhalten. Die Schaffung optimaler Bedingungen für die Entstehung von kreativen, heimischen Content muss daher sicher gestellt werden. Die zusätzlichen ökonomischen Effekte der Filmbranche für den gesamten Wirtschaftsstandort und den Tourismus sind signifikant. In diesem Sinne wird der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft dafür eintreten, dass begleitend zum Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung geeignete Maßnahmen im österreichischen Luftfahrtgesetz umgesetzt werden. Ziel ist es, eine europarechtskonforme, auf nationalem Recht beruhende, Versicherungspflicht für Drohnen weiter sicher zu stellen. Wir werden uns daher gegenüber dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Austro Control für eine praxistaugliche Lösung zur Implementierung eines funktionierenden Pflichtversicherungssystems in diesem wichtigen Wirtschaftssektor einsetzen.
Geschäftsführer Fachverband der Film- und Musikwirtschaft WKO
Exzellente Beratung und hervorragende Serviceleistungen!
Exzellente Beratung und hervorragende Serviceleistungen! Sehr schnelle Bearbeitung und sehr
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Exzellente Beratung und hervorragende Serviceleistungen! Sehr schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Abwicklung von sehr kurzfristigen Anträgen und Wünschen. Absolut empfehlenswert – vielen herzlichen Dank!
Kurze, knackige und zielführende Beratung; Antrag Haftpflichtversicherung Drohne und Auftragsbestätigung
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Kurze, knackige und zielführende Beratung; Antrag Haftpflichtversicherung Drohne und Auftragsbestätigung innerhalb 1Std geregelt. Durch die Hobby-Zwischendeckung brauchen wir nicht auf die Ausstellung der Austro Control warten und können schon fliegen (ohne Fotos) Vielen Dank! Bram J., A-6371 Aurach bei Kitzbühel, Österreich, 08.04.2020
Nach einem anfänglichen Missverständnis wurde die Situation von Air &
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Nach einem anfänglichen Missverständnis wurde die Situation von Air & More sehr schnell aus der Welt geschafft. Sehr schnell und unkompliziert war dann auch die weitere Vorgehensweise… kundenfreundlich, sehr bemüht und menschlich top war am Ende des Tages alles perfekt – daher ganz klar 5 Sterne!
Nochmals vielen herzlichen Dank für das nette und sehr lehrreiche
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Nochmals vielen herzlichen Dank für das nette und sehr lehrreiche Gespräch heute Vormittag. Deine Informationen haben mir sehr geholfen und einige Dinge klargestellt. Auch das Video zur Bewilligung ist hervorragend. Bitte macht weiter so. Liebe Grüße! Peter Vogel, Österreich, 13.06.2020
Alexandra Grein, Fotografin & Videografin, Drohnen-Bloggerin
Ich finde, dass die Implementierung des neuen EU-Drohnenregulatives ein wichtiger
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Ich finde, dass die Implementierung des neuen EU-Drohnenregulatives ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Denn bislang flogen viele einfach illegal. Die neuen Regeln sollen nun jedem Piloten den Zugang zum Gesetz und somit zu legalen Flügen vereinfachen. Dadurch wird es zwangsweise auch zu erhöhtem Flugverkehr in ganz Österreich kommen und das bis 120 Meter über Grund. Eine Versicherungspflicht ist hier meiner Meinung nach extrem wichtig, um unvorhergesehene Schäden abzudecken. Doch, wird die Verordnung ohne weitere Anpassungen einfach so übernommen, wird es leichter zu „bescheißen“. Drohnenpiloten können sich dann einfach registrieren und mit Betreibernummer herumfliegen, aber zugleich prüft niemand mehr, ob eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung vorhanden ist. Rechtliche Probleme und Konflikte sind quasi vorprogrammiert. Ob eine Versicherung zahlt, ist dann auch nicht mehr so sicher. Wer übernimmt dann bitte die Kosten von Drohnengeschädigten? Der Drohnenpilot haftet mit seinem Privatvermögen, wird das reichen? Ich finde das ist zu wenig! Änderungen müssen vorgenommen werden. Sicherheit geht vor und so auch der Versicherungsschutz von und für alle Beteiligten.
Die EU Drohnenverordnung ist für viele UAS Piloten noch komplettes Neuland, weshalb bei uns auch laufend telefonische Anfragen (Tausende jährlich!) zu den neuen Drohnen Gesetzen eingehen. Aus diesem Grund findest Du hier nochmal gesammelte Fragen und Antworten zum Registrieren von Drohnen. Dabei ist das AIR&MORE Team stets bemüht, alle Fragezeichen rund um die neue Drohnen Anmeldung zu beseitigen. Sollten noch weitere Fragen zur Online UAS Registrierung bei der Austro Control von Deiner Seite bestehen, so kannst Du uns gerne per eMail oder Telefon kontaktieren.
FAQ zu Drohnen Registrierung
Wann muss ich eine Drohne registrieren?
Immer dann, wenn eine Kamera eingebaut ist! Denn spätestens wenn eine Drohnemit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen kannwird sie zu einemUAS(UnmannedAircraftSystem) und fällt damit voll unter das Luftfahrtgesetz (LFG). Dabei sind gemäß derEU Drohnenverordnungüber 90 Prozent aller Drohnen Flüge der sogenanntenOPEN Kategoriezuzuordnen. In dieserDrohnen Kategoriemüssen sich Personen oder Firmenals "Drohnen Betreiber" registrieren. Landläufig spricht man dabei von der sogenanntenDrohnen Registrierung.
Abgesehen vom Vorhandensein eines Sensors (Kamera) geltennoch weitere Kriterien, die eine Registrierung als Drohnen Betreiber verpflichtend machen:
- Wenn ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) Drohne einStartgewicht (MTOM) von 250 Gramm oder mehrhat - oder wenn bei einem Aufprall auf einer Person einekinetische Energie von über 80 Joulefreiwerden kann.
Ausgenommen von der Verpflichtung zurDrohnen Registrierungsind explizit nur Kleinstdrohnen, die unter dieEU Spielzeugrichtliniefallen und für Kinder bis 14 Jahre bestimmt sind.
Für den Großteil aller Drohnen Piloten gilt dieRegistrierung als "Drohnen Betreiber"(UASOperator) innerhalb derOPEN Kategorie für Drohnenbis 25 kg Abfluggewicht. Dieser Betreiber kann einePerson oder juridische Person (Firma)sein. Die Registrierung für Drohnen Betreiber verläuftonlineauf demdronespace Portal der Austro Control. Neben einemIdentitätsnachweis(Führerschein, Reisepass, ...) muss man dabei auch seine aufrechteDrohnen Haftpflichtversicherungbereithalten. Schließlich muss man derenPolizzennummer bei der Registrierung als Drohnen Betreiber ordnungsgemäß angeben.
Gemäß derEU Drohnenverordnungfallen die allermeisten Drohnen Flüge unter dieOPEN Kategorie. In dieser registriert man nicht eine konkrete Drohne, sondern sich selbstals Drohnen Betreiber(UASOperator) . Für Österreich hat die Austro Control die PlattformDronespace.atzur verfügung gestellt. Über diese können Drohnen Betreiber und UAS-Piloten auch den "Kompetenznachweis für Fernpiloten", den sogenanntenDrohnenführerscheinabsolvieren.
Was sind die Kosten einer Drohnen Registrierung?
Wer Drohnen registrieren möchte kommt mit der neuenEU Drohnenverordnungwesentlich günstiger davon als zuvor. Laut aktuellem Stand belaufen sich die Kosten einer Registrierung als Drohnen Betreiber für dieOPEN Kategoriebei der Austro Control auf einmaligknapp über EUR 30.
Kann ich auch eine Drohne ohne Registrierung betreiben?
Achtung: Von der Registrierungspflicht fürUASBetreiber befreit ist man wirklich nur mit Drohnen, die definitiv unter dieEU Spielzeugrichtliniefallen. Wenn man aber ...
1. ein UAS mit ein Startgewicht (MTOM) von250 Gramm oder mehrfliegt oder 2. die Drohne bei einem Aufprall eine Bewegungsenergie vonüber 80 Joulefreisetzen oder 3. mit einemSensor (z. B. mit einer eine Kamera) personenbezogene Datenerfassen kann
Achtung: Auch alle Mini-Kameradrohnen (ausgenommen nur explizite Spielzeuge!) gelten mit Inkrafttreten derEU Drohnenverordnungab 2021 alsunbemannte Luftfahrzeugebzw. alsUASfür Unmanned Aircraft System. Sie fallen damit voll unter denAnwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes(LFG) und unterliegen einerstrengen Versicherungs- sowie Registrierungspflicht. Da die Austro Control schon im Online-Formular zur verpflichtendenRegistrierung als Drohnen Betreiber(OPEN Kategorie) nach derPolizzennummer Deiner gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherungfragt, musst Du diese schon früh genug, also weit vor der Registrierung abschliessen bzw. beantragen. Denndie meisten Versicherungen brauchen für die Ausstellung Ihrer Polizzen mehrere Wochen! Zudem weist die Austro Control mehrmals darauf hin, dass es sich um eineDrohnen Haftpflichtversicherunghandeln muss,"welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht". Dabei beachte man auch, dass die Drohnen Polizzennummer auch in diebehördliche Austro Control Bestätigung zur Drohnen Registrierungeingetragen wird! Die richtige Drohnen Versicherung sei also gut gewählt. Bei AIR&MORE bekommst Du nicht nur die Deinegesetzeskonforme Drohnen HaftpflichtversicherungmitTop Leistungenzum Top Preis, sondern auch DeinePolizzennummer für die Drohnen Registrierung postwendend per eMail!
Wie lange kann ich eine alte Drohne ohne CE-Kennzeichnung betreiben?
Welche Strafen drohen bei Flügen ohne Drohnen Registrierung?
Wer eine Drohne ohne behördlicheRegistrierungsbestätigung für Drohnen Betreiberstartet, begeht in Österreich eine Verwaltungsübertretung. Hierauf stehenVerwaltungsstrafen von bis zu € 22.000, wobei auch einFreiheitsentzug von bis zu sechs Wochenmöglich ist. Bereits nach dem alten System der sogenanntenDrohnenbewilligung(2014 - Ende 2020) betrugen durchschnittliche Strafen bei sogenannten "Schwarzen Drohnenflügen" oft bis zu mehrere Tausend Euro!
Hier finden Sie Informationen zur Petition für Drohnen ohne CE-Klassifizierung. Dabei wollen die Unterstützer dieser Petition einen nachhaltigen Betrieb von Kameradrohnen in Österreich und der EU auch in Zukunft sicherstellen und dafür sorgen, dass Drohnen, die jetzt schon am Markt sind, auch nach 2022 entsprechend weiter betrieben werden können. Denn Drohnen dürfen kein Sondermüll werden.
Feber 2022: Drohnen Petition erreichte 5.515 Unterstützer!
Den Initiatoren dieser Petition geht es nicht darum, Verantwortliche zu benennen, sondern um eine konstruktive Lösung des hier beschriebenen Problems. Sollten Sie als Drohnen Betreiber Ihrerseits alternative Lösungsvorschläge haben, so können Sie diese gerne einbringen!
„Intakte Drohnen bald im Müll? Laut Verordnung sollen Drohnen gekennzeichnet werden. Doch ein Jahr nach deren Einführung gibt es keine entsprechenden zu kaufen und bereits genutzte könnten eingeschränkt werden.“
„Die mit Cobalt, Mangan und Lithium gespickten Fluggeräte werden Ende 2022 auch für die Umwelt ein Problem darstellen. Dann werden nämlich Zigtausende der kleinen Flieger allein in Österreich auf dem Sondermüll landen – obwohl sie noch voll einsatzfähig wären“
Warum diese Drohnen Petition?
Diese Drohnen Petition erfolgt aufgrund unzähliger Anrufe und eMails seitens unserer Kunden, die seit 2021 bei uns einlangen. Der Grund für diese erhöhte Unruhe unter Drohnen Betreibern (UAS Operator) ist das Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung per 2021, und die damit einhergehende neueCE-Klassen-Kennzeichnung für Drohnen. Diese neue CE-Klassen-Zertifizierung (C1, C2, …) gemäß Verordnung (EU) sollte, wie von vielen Drohnen Usern angenommen, bereits seit Jahresbeginn 2021 von allen Drohnen Herstellern mitgeliefert werden, bis dato (Stand 10.01.2022) wurde aber in Österreich noch keine einzige Drohne mit dieser verpflichtenden neuen CE-Kennzeichnung ausgeliefert – und das inmitten eines boomenden Drohnen Marktes. Schließlich sollten laut Austro Control „Drohnen mit dem entsprechenden Klassenkennzeichen (…) erstmals im Laufe des Jahres 2021 verfügbar sein“ (dronespace.at, Austro Control, Feber 2021). Aktuell schreibt die Austro Control Folgendes: „Drohnen mit dem entsprechenden Klassenkennzeichen werden voraussichtlich 2022 erstmals verfügbar sein“ (Stand Jänner 2022). Wir hoffen also das Beste. Doch was passiert mit allen Geräten, die bis dorthin noch ohne CE-Klassen-Kennzeichnung ausgeliefert werden?
Und eben genau dieses Fehlen jener ursprünglich schon für 2021 geplanten neuen CE-Kennzeichnung (CE-marking) für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft Systems, UAS) stellt private als auch gewerbliche Drohnen Piloten jetzt schon aber vor allem auch in Zukunft vor erhebliche Probleme. Denn greift der Gesetzgeber hier nicht ein, so kann man ab 01.01.2023 Zigtausende Drohnen nur mehr sehr eingeschränkt nutzen. Infolge werden dann viele dieser High-End-Geräte von ihren Betreibern wohl gänzlich aus dem Verkehr gezogen. Ein Szenario, das weder Drohnen Piloten noch den Gesetzgeber recht sein kann …
Schließlich befürchten Experten, dass aufgrund dieser fehlenden neuen CE-Klassen-Kennzeichnung für Drohnen ganze Berge dieser High-End-Geräte für Ihre User per 2023 schlagartig unbrauchbar werden. Da zudem auch kaum ein Wiederverkaufswert für nicht CE-klassifizierte Drohnen zu erwarten ist, besteht die Gefahr, dass unzählige Kameracopter schlussendlich als Elektronikschrott im Sondermüll landen. Damit verbunden eine sinnlose Verschwendung von Kapital, Energie und nicht zuletzt auch von natürlichen Ressourcen. Dazu kommt noch, dass in Drohnen seltene Erden und andere wertvolle Rohstoffe verbaut sind, doch dazu noch weiter unten.
Wichtiger Hinweis! Manche Händler verwechseln die neue Drohnen CE-Klassen-Kennzeichnung (oder „CE-Klassifizierung“) mit der bereits bekannten „CE“ Kennzeichnung für die Drohnen-Bauteile (siehe Bild). Manche Webshops führen sogar irrtümlich die Kennzeichnung (z.B. „C0“ für die DJI Mini 2) bereits an – was aber dann nicht der Realität entspricht! In der hier beschriebenen Petition geht es ausschließlich um die neuen CE-Klassen-Kennzeichnungen „C1“, „C2“, „C3“, etc. – diese fehlen nach wie vor auf allen uns bekannten Drohnen.
Hier findest Du Tipps und Informationen zum neuen Drohnenführerschein für Österreich. Dieser neue Online Multiple-Choice Test für Drohnen Piloten erfolgt auf dem Dronespace Portal der Austro Control und ist verpflichtend für Piloten unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend. Solltest Du Neuigkeiten für uns haben, so kannst Du uns gerne ein eMail an mail@airandmore.at senden. Weiter unten findest Du übrigens Links zu speziellen Übungsfragen zur Drohnen Führerschein Prüfung, die wir auch fortwährend erweitern.
Fehler bei der Eingabe gemacht. Würde schnell und einfach gelöst
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Fehler bei der Eingabe gemacht. Würde schnell und einfach gelöst und musste nicht mal mehr auf meine Polizzennummer warten sondern konnte gleich mit der Registrierung starten. Danke nochmal
Hallo Air&More Team, vielen Dank für euren Rückruf der mich
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Hallo Air&More Team, vielen Dank für euren Rückruf der mich sehr positiv überrascht hat. Danke auch für die Ausführungen am Telefon und, dass ihr euch die Zeit dafür genommen habt. Vielen Dank und Grüße, Karli. Zweideck Karl, Österreich, 25.05.2020
Service durch Air&More war schnell und äußerst hilfreich. Innerhalb kurzer
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Service durch Air&More war schnell und äußerst hilfreich. Innerhalb kurzer Zeit, haben sie uns nicht nur beigebracht, was für Versicherungsmöglichkeiten wir hatten, sondern auch, was wir machen müßten, um unsere Drohne rechtmäßig anzumelden und unter welchen Bedingungen wir sie fliegen könnten. Adam Clark, Uni Graz, A-8010 Graz, Österreich, 16.11.2020
Mir hat die sehr schnelle Reakion auf meine Webanfrage und
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Mir hat die sehr schnelle Reakion auf meine Webanfrage und die sehr gute telefonische Beratung prima gefallen. LG Jan. Jan S., Sierndorf, Niederösterreich, Österreich, 08.04.2020
Alexandra Grein, Fotografin & Videografin, Drohnen-Bloggerin
Ich finde, dass die Implementierung des neuen EU-Drohnenregulatives ein wichtiger
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Ich finde, dass die Implementierung des neuen EU-Drohnenregulatives ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Denn bislang flogen viele einfach illegal. Die neuen Regeln sollen nun jedem Piloten den Zugang zum Gesetz und somit zu legalen Flügen vereinfachen. Dadurch wird es zwangsweise auch zu erhöhtem Flugverkehr in ganz Österreich kommen und das bis 120 Meter über Grund. Eine Versicherungspflicht ist hier meiner Meinung nach extrem wichtig, um unvorhergesehene Schäden abzudecken. Doch, wird die Verordnung ohne weitere Anpassungen einfach so übernommen, wird es leichter zu „bescheißen“. Drohnenpiloten können sich dann einfach registrieren und mit Betreibernummer herumfliegen, aber zugleich prüft niemand mehr, ob eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung vorhanden ist. Rechtliche Probleme und Konflikte sind quasi vorprogrammiert. Ob eine Versicherung zahlt, ist dann auch nicht mehr so sicher. Wer übernimmt dann bitte die Kosten von Drohnengeschädigten? Der Drohnenpilot haftet mit seinem Privatvermögen, wird das reichen? Ich finde das ist zu wenig! Änderungen müssen vorgenommen werden. Sicherheit geht vor und so auch der Versicherungsschutz von und für alle Beteiligten.
Sehr schneller Rückruf, freundlicher und kompetenter Kontakt. Ich habe alle
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Sehr schneller Rückruf, freundlicher und kompetenter Kontakt. Ich habe alle Informationen, soweit es welche gibt erhalten. SUPER Danke. Manfred, A-3430 Tulln, Österreich, 04.12.2020
Deutsch: – Sie riefen mich am selben Tag an, an dem ich ihnen eine Frage geschickt hatte. – Sie versuchen, auf Englisch mit mir zu sprechen, da mein Deutsch nicht gut genug war. – Sie gaben mir eine ausführliche Information bezüglich meiner Anfrage. – Sie bieten die beste Versicherung für die Drohnen, preislich und deckungstechnisch English: – They called me on the same day they that I have sent them a question. – They try to talk in english with me as my german was not good enough. – They gave me a through information regarding my request. – They offer the best insurance for the drones, price wise and coverage wise
Nachdem ich bei der Austrocontrol über eine Woche keine Auskunft
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Nachdem ich bei der Austrocontrol über eine Woche keine Auskunft erhalten habe, hat es mich besonders gefreut, sofort bei Anruf bei der AIR&MORE Kompetente Infos erhalten zu haben. Vielen Dank dafür! 😉 Filmproduktion Christian, Enzlmueller, Krems an der Donau, Österreich, 29.06.2020
Das Bestreben, die Rechtsvorschriften für Drohnen auf EU Ebene zu
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Das Bestreben, die Rechtsvorschriften für Drohnen auf EU Ebene zu vereinheitlichen und den Zugang vor allem für „Hobbypiloten“ zu erleichtern, sehen wir als Drohnen Ausbildungsdienstleister grundsätzlich sehr positiv. Allerdings dürfen diese Bestrebungen aus unserer Sicht keinesfalls zu Lasten Unbeteiligter gehen, welche durch einen Drohnenunfall eventuell Schäden erleiden. Daher unterstützt die Coptertronics OG vollinhaltlich die hier geforderte Implementierung eines funktionierenden Pflichtversicherungssystems für Drohnen in Österreich.
Sehr freundliche, zuverlässige und rasche Hilfe im Schadensfall. Ich habe
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Sehr freundliche, zuverlässige und rasche Hilfe im Schadensfall. Ich habe an einem Wochenende meine Drohne verloren, 2 Tage später die Schadensdeckungszusage erhalten. Bernhard Goldbrunner, Klagenfurt, Österreich, 28.10.2020
Günther Gold, Modellflug Experte, TV Luftfilmer, Drohnen Shows, Tirol
Piloten, die professionell fliegen, sollten und müssen mehr Rechte eingeräumt
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Piloten, die professionell fliegen, sollten und müssen mehr Rechte eingeräumt werden als reinen Hobbypiloten. Erstens zahlen sie dafür, machen Kurse und Prüfungen und sind daher in Kenntnis über ihre Rechte und Pflichten. Dass es überhaupt möglich sein kann, dass Drohnenpiloten sich unzureichend oder gar nicht versichert registrieren können, grenzt an Wahnsinn. Mit Drohnenflügen und RC Dienstleistungen werden auch in Österreich Jahr für Jahr Millionen umgesetzt. Dabei hängen hier auch immer mehr Jobs dran, mit denen viele ihren Lebensunterhalt bestreiten. Um diese Arbeitsplätze abzusichern, braucht es Rechtssicherheit. Dies insbesondere auch bei der Entschädigung im Schadensfall.
Christian Wimmer, Drohnenkursanbieter, Luftbilder-Innviertel
Vor allem jetzt, wo sich jeder auf einfachste Weise eine
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Vor allem jetzt, wo sich jeder auf einfachste Weise eine Drohne kaufen kann und durch das EU-Regulativ sehr günstig zu einer Registrierung kommt, werden mehr Drohnen (vor allem ungesicherte Quadrocopter) in der Luft sein und in Gebieten fliegen, die aktuell eigentlich nicht möglich sind. Dass eine Entschädigung durch die Versicherung dann nicht 100%ig fix ist, ist unverantwortlich gegenüber allen Drohnenbesitzern.
Telefon prompt abgehoben, positive Stimmung ab dem ersten Moment, kompetente
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Telefon prompt abgehoben, positive Stimmung ab dem ersten Moment, kompetente Beratung, freundlich und erfrischend, Business wie es gefällt ! Danke !!! Rudulf, Guntramsdorf, Österreich, 23.11.2020
Sehr hilfsbereiter und freundlicher Support mit über versicherungstechnische Fragen hinausgehender
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Sehr hilfsbereiter und freundlicher Support mit über versicherungstechnische Fragen hinausgehender Beratung. Top! Lichtmeister Foto- und Filmproduktionen, Attemsgasse 14, A-8010 Graz, Österreich, 29.04.2020
Ehrentraud Schreck, Geschäftsführerin Conrad Electronic Österreich
Bei Conrad Electronic stehen seit jeher Riesen-Sortiment, Top-Qualität und kompetente
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Bei Conrad Electronic stehen seit jeher Riesen-Sortiment, Top-Qualität und kompetente Fachberatung im Bereich Technik und Elektronik im Vordergrund. Dazu gehört natürlich auch, dass wir auf unserer Seite über Betrieb und Verwendung von Drohnen in Österreich umfassend informieren. Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus, was hat es mit dem Drohnen-Führerschein oder auch dem notwendigen Versicherungsschutz zum Betrieb von Drohnen auf sich. Durch die geplante neue EU-weite Drohnen-Verordnung wäre der Schadensersatz nach Unfällen mit Drohnen nicht mehr gesichert. Diesen Umstand sehen wir als Händler sehr kritisch!
Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau
Als professioneller Drohnenpilot beobachte ich mit Sorge die neuen Entwicklungen
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Als professioneller Drohnenpilot beobachte ich mit Sorge die neuen Entwicklungen im EU Raum. Schließlich wird das Registrierungsprocedere teilweise für Privatpersonen sehr vereinfacht, wodurch aber die Erstellung von professionellen Luftbildern im Gegenzug gefährdet wird. Zusätzlich verschärft wird die Situation dadurch, daß in Zukunft die Haftpflichtversicherungen von Seiten der Austro Control in der Kategorie OPEN nicht mehr kontrolliert werden sollen. Sollte das wirklich passieren, besteht die Gefahr massiver Deckungslücken für Geschädigte. Dies droht umso mehr, wenn nur mehr der Drohnenbetreiber, nicht aber seine Geräte erfasst werden. Doch die einzelnen Drohnen sowie die dazu gehörenden Haftpflichtpolizzen müssen weiterhin erfasst und kontrolliert werden, da sonst Geschädigte unter Umständen auf ihren Kosten sitzen bleiben. Kommerzielle Drohnenfilmer befürchten infolge massive Einschränkungen in ihrem Tätigkeitsfeld.
Drohnenfilme und Drohnen-Inspektionsflüge, Bad Fischau
Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC
Da sich der ÖAMTC mittlerweile schon länger mit Drohnen und
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Da sich der ÖAMTC mittlerweile schon länger mit Drohnen und deren Gefährdungspotential auseinandersetzt, erachten wir eine entsprechende Versicherungspflicht (wie sie derzeit besteht) für sinnvoll. Der Schutz Unbeteiligter sollte auf jeden Fall im Vordergrund stehen, und im „worst case“ zumindest eine entsprechende Entschädigung gewährleistet sein. Die Versicherungsbestätigung für das Gerät selbst sollte daher in Zukunft auch im Rahmen der Registrierung nach neuem EU-Regulativ kontrolliert werden.
Sehr kompetente Beratung, stets höflich und freundlich, man konnte sich
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Sehr kompetente Beratung, stets höflich und freundlich, man konnte sich sehr gut unterhalten. So fühlt man sich sehr gut und informativ beraten und es wurde mir sehr geholfen. Gerne wieder. Liebe Grüße aus dem Ländle! Luca Greinecker, Bludenz, Vorarlberg, Österreich, 29.04.2020
Der Filmstandort Österreich bietet stabile Produktionsbedingungen. Die Filmbranche unterliegt durch
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Der Filmstandort Österreich bietet stabile Produktionsbedingungen. Die Filmbranche unterliegt durch den Fortschritt der Technik und der Digitalisierung starken Veränderungsprozessen. Auch die Geschäftsmodelle der Filmwirtschaft unterliegen einem Wandel. Drohnen und neue Technologien im Bereich der Aufnahmetechnik halten Einzug in die Filmsets halten, Kinos setzen nach der Umstellung auf Digitaltechnik bereits auf eine nächste Modernisierungswelle und die Verwertungsmöglichkeiten verschieben sich. Die Medienlandschaft lebt mehr denn je von audiovisuellen Inhalten. Die Schaffung optimaler Bedingungen für die Entstehung von kreativen, heimischen Content muss daher sicher gestellt werden. Die zusätzlichen ökonomischen Effekte der Filmbranche für den gesamten Wirtschaftsstandort und den Tourismus sind signifikant. In diesem Sinne wird der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft dafür eintreten, dass begleitend zum Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung geeignete Maßnahmen im österreichischen Luftfahrtgesetz umgesetzt werden. Ziel ist es, eine europarechtskonforme, auf nationalem Recht beruhende, Versicherungspflicht für Drohnen weiter sicher zu stellen. Wir werden uns daher gegenüber dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Austro Control für eine praxistaugliche Lösung zur Implementierung eines funktionierenden Pflichtversicherungssystems in diesem wichtigen Wirtschaftssektor einsetzen.
Geschäftsführer Fachverband der Film- und Musikwirtschaft WKO
Ing. Thomas Spitzer, AE. Gartengestaltung Spitzer
Meine Anfrage, die ich auf der Webseite von Air&More aufgegeben
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Meine Anfrage, die ich auf der Webseite von Air&More aufgegeben habe wurde am nächsten Tag gleich telefonisch beantwortet. Die Auskunft war ehrlich uns präzise! Vielen Dank! Ing. Thomas Spitzer, AE., Gartengestaltung Spitzer, Mozartstraße 41, A-3382 Loosdorf, Österreich, 14.04.2020
Sehr gute fachmänische Beratung. Sehr gutes Fachwissen. Absolut sympathisch und
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Sehr gute fachmänische Beratung. Sehr gutes Fachwissen. Absolut sympathisch und sehr professionell. Gerne wieder. Danke für das nette Gespräch! David Berthold, A-3463 Starnwörth, Österreich, 25.03.2020
Rasche und unkomplizierte Abwicklung und kompetente und freundliche persönliche Beratung!
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Rasche und unkomplizierte Abwicklung und kompetente und freundliche persönliche Beratung! Kann man weiterempfehlen! Christian, Projekt Hoch3 GmbH, A-5153 Mattsee, Österreich, 29.10.2020
Oberstarzt Dr. Bernhard Schober, Institut f. fliegermedizinische Dienste d. ÖBH
Fliegerärztlicher SV d. Österreichischen Aeroclub, Ausbildungsleiter d. Österreichischen Gesellschaft für
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Fliegerärztlicher SV d. Österreichischen Aeroclub, Ausbildungsleiter d. Österreichischen Gesellschaft für Luftfahrtmedizin Ich schließe mich der Expertenmeinung an, dass der Drohnenmarkt in Gefahr ist und möchte zudem betonen, dass so rasch wie möglich auch Tauglichkeitsuntersuchungen (zum Sehvermögen, etc.) für alle Drohnenbediener durchgeführt werden sollten. Denn mehrmals wird der Begriff des „Drohnenpiloten“ verwendet, was bedeuten würde, dass gerade für diese Kategorie von Piloten ein sogenanntes Medical Certificate verpflichtend verlangt werden sollte. Schließlich teilen sich Drohnen und bemannte Luftfahrzeuge oft denselben Luftraum.
Air & More ist mein Partner, wenn es um Drohnenversicherungen
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Air & More ist mein Partner, wenn es um Drohnenversicherungen geht! Dominique und Hannes sind unglaublich kompetent und können mir jedes Mal sofort weiterhelfen. Sie setzten alle Hebel in Bewegung, um ihre Kunden zufrieden zu stellen. Danke dafür!
Mag. Rainer Hörmann, Haftpflichtexperte der R+V Allgemeine Versicherung AG
Während in anderen sensiblen und besonders zu Schäden neigenden Bereichen
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Während in anderen sensiblen und besonders zu Schäden neigenden Bereichen immer häufiger über die Einführung von Pflichtversicherungen nachgedacht wird, um einen möglichst lückenlosen Opferschutz zu gewährleisten, konterkariert die aktuelle Rechtslage die Zielsetzungen des Pflichtversicherungsgedankens massiv. Nicht mehr der Geschädigten-Schutz, sondern das möglichst einfache Anmeldeprocedere stehen im Vordergrund. Die sorgfältige Lösung dieses offenkundigen Regelungskonflikts ist im Sinne des prioritären Geschädigten-Schutzes jedenfalls politisch anzugehen und umzusetzen. Alles andere wäre, aufgrund der großen Schadenpotentiale, grob fahrlässig.
Haftpflichtexperte der R+V Allgemeine Versicherung AG
Hermann Prokschi
Tolle freundliche Beratung inkl. Fachwissen, super Kundenservice. Kommentare sind verständlich
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Tolle freundliche Beratung inkl. Fachwissen, super Kundenservice. Kommentare sind verständlich für den Laien erklärt. Hilfsbereit bei diversen zusätzlichen Fragen. Danke nochmal Hermann. Hermann Prokschi, A-4224 Wartberg ob der Aist, Österreich, 04.05.2020
Lieber Hannes & Team! Danke für eure rasche und kompetente
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Lieber Hannes & Team! Danke für eure rasche und kompetente Beratung und den lockeren, freundlichen, umkomplizierten Umgangston! Man fühlt sich einfach gut und motiviert bei euch! Das ist sehr viel Wert in Zeiten der Elektronik und des automatisierten Webs! Bleibt genau so! :-)“
Sehr geehrter Herr Mag. Fischler. Schon vor dem Kauf meiner
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Sehr geehrter Herr Mag. Fischler. Schon vor dem Kauf meiner Mavic Air und bei der Suche nach Infos im Internet hat mir der Internetaufrtitt von AIR&MORE mit vielen nützlichen Tipps geholfen! Helmut Grosch, HPG Finanz, A-4600 Wels, Österreich, 28.04.2020
Hallo Hannes. Danke erneut für die Auskünfte bezüglich Zahlung der
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Hallo Hannes. Danke erneut für die Auskünfte bezüglich Zahlung der Versicherung und die Beratung … Tip Top Service, Euch kann man nur weiterempfehlen! Bitte weiter so … Gruß Mario. Mario Z., A-6176 Völs, Österreich, 09.04.2020
Lieber AIR&MORE Berater Hannes Ich werde Euch zu 100% weiterempfehlen,
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Lieber AIR&MORE Berater Hannes Ich werde Euch zu 100% weiterempfehlen, weil Du mir auch bei Anliegen die nicht euch betreffen, sehr weiter geholfen hast. Ich geb Euch 5* LG: Ferdinand
Ich wollte mich nochmals bedanken für die nette Unterstützung! Das
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Ich wollte mich nochmals bedanken für die nette Unterstützung! Das macht nicht jeder! Die meisten denken nur an den Profit und wollen einem nur etwas verkaufen! Dafür bin ich dankbar, dass du nicht so bist. Und ich bin wirklich glücklich, dass du mir so gut weitergeholfen hast! Du bist der Beste, Schönes Wochenende, Lg Tobias. Tobias Schwaiger, Österreich, 09.10.2020
Ich bin Selbstständig als Filmproduzent von Innsbruck aus und arbeite
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Ich bin Selbstständig als Filmproduzent von Innsbruck aus und arbeite viel mit Minidrohnen. Das Thema Drohnen ist machmal doch etwas kompliziert und ich möchte sicher gehen, dass ich mich immer an die Regeln und Gesetzte halte. Euer Team hat mir bisher immer sehr schnell telefonisch und vie EMail helfen können und es war stets sehr angenehm! Vielen Dank dafür und ich bin froh, meine Drohnen bei euch versichern zu können! Weiter so! Beste Grüße! Jannis Hoffmann Jannis Hoffmann, A-6020 Innsbruck, Österreich, 16.11.2020
Drohnen gibt es derzeit ja unzählige. Ebenso viele Fragen gibt
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Drohnen gibt es derzeit ja unzählige. Ebenso viele Fragen gibt es, was Rechte und Pflichten betrifft. Auf airandmore.at hat man sehr schnell einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Drohnenpiloten. Die perfekte Versicherung für meine Drohne habe ich dort auch gefunden. Zudem war die persönliche telefonische Beratung hervorragend! Danke an Air&More weiter so! Karl, Salzburg, Österreich, 30.04.2020
Antwort auf meine Fragen, sehr rasch sowohl per e-Mail als
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Antwort auf meine Fragen, sehr rasch sowohl per e-Mail als auch telefonisch, sehr kompententee Beratung. Werde euch meinen Flugfreunden weiterempfehlen. Reichl Walter, Wien, Österreich, 27.05.2020
Dipl.-Ing. Philipp Knopf, Geschäftsführer Skyability GmbH, Eisenstadt
Aus unserer Sicht wäre es wichtig, so rasch als möglich
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Aus unserer Sicht wäre es wichtig, so rasch als möglich Licht ins Dunkel der neuen Verordnung zu bringen. Wir haben vor, sowohl uLFZs der Kategorie OPEN als auch solche der Kategorie SPECIFIC zu betreiben. In beiden Fällen wäre es für uns wünschenswert, sowohl uns als Betreiber und auch dazugehörige Luftfahrzeuge zu registrieren. Wir als Betreiber und Unternehmen, das sich mit der professionellen Dienstleistung beschäftigt würden eine derartige Registrierungspflicht begrüßen, um einen Wildwuchs zu verhindern. Außerdem ist es nötig, den Schutz für Betreiber und Piloten, wie auch für evtl. Geschädigte durch Vorkommnisse sicherzustellen. Versicherungsbestätigungen müssen Pflicht beim Betrieb eines uLFZ bleiben! Dass die Austro Control als Instanz hier ausgehebelt wird, war mir bislang nicht bewusst. Die Zulassungsprozesse der Kategorie OPEN und SPECIFIC sollten vor allem für die gewerbliche Nutzung kontrolliert und in einem sicheren Rahmen durchgeführt werden können.
Jörg Schnell, ÖAMTC Christophorus-Notarzthubschrauber Pilot
Die Zahlen der Drohnenzulassungen und die der verkauften Drohnen sprechen
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Die Zahlen der Drohnenzulassungen und die der verkauften Drohnen sprechen Bände. Es ist für mich nur mehr eine Frage der Zeit, bis es nicht nur mehr bei einer oder vielleicht zwei Schlagzeilen im halbjährlichen Abstand bleiben wird, wo eine Beinahe- oder gar echte Kollision mit einer Drohne zu vermelden ist. Ich sehe dies als reale Gefahr. Eine dieser Gefahren, die man vermutlich zu spät erkennt, deren Folgen aber mitunter fatal sein können. Dass nun sogar die Entschädigung durch eine Versicherung nicht mehr 100%ig fix ist, wird diesem wachsenden Risiko im Flugverkehr nicht gerecht!
Toller, schneller Service. Einzigartig auf diesem Sektor. Wir sind begeistert.
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Toller, schneller Service. Einzigartig auf diesem Sektor. Wir sind begeistert. Air&More bleibt unsere erste Anlaufstelle für Fragen rund ums Dronen-Fliegen. Liebe Grüße nik. Nikolai Krinner, PicMyPlace GmbH, Tuchlauben 13, A-1010 Wien, Österreich, 28.04.2020
Das Service bei Air&More ist schnell, sehr kollegial, informativ und
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Das Service bei Air&More ist schnell, sehr kollegial, informativ und unkompliziert. Die Website bietet einen Haufen an Infos – so viele, dass man manchmal lieber ein E-Mail schreibt – und dieses wird dann auch noch an einem SONNTAG innerhalb von 20 Minuten beantwortet! Ich glaube nicht, dass das Standard ist oder gar sein sollte – aber mir ist das mit mittlerweile 2x passiert! Sensationell! Bravo Air&More! Ich bin gerne Kunde bei euch!
Generell sehe ich die Vereinfachung von rechtlichen Grundlagen positiv, jedoch
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Generell sehe ich die Vereinfachung von rechtlichen Grundlagen positiv, jedoch kann die Konsequenz daraus nicht sein, dass nicht versicherte Drohnen eine Flugbewilligung erhalten und nahe am Menschen operieren. Das Risiko dafür ist nach meiner Einschätzung schlichtweg zu groß. Es gilt, die sich daraus ergebende drohende Konsequenz der noch rigoroseren Einrichtung von No-Flight-Zones zu vermeiden, da Drohnenaufnahmen eine wichtige Basis für die Kreativbranche und Gewerbetreibende darstellen. Gelockerte Bestimmungen können nicht damit erkauft werden, dass das damit einhergehende Risiko mit größeren Verboten ausgeglichen wird und dadurch Einnahmequellen der Kreativbranche verunmöglicht werden.
Sehr persönliches, freundliches und informatives, kompetentes Gespräch. Und das trotz
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Sehr persönliches, freundliches und informatives, kompetentes Gespräch. Und das trotz der aktuellen Situation, einerseits die Corona-Krise aber auch die noch nicht vollständig fixierte neue EU-Richtlinie kommen hier erschwerend hinzu. DANKE und weiter so! Und xund bleiben! Norbert Freudenthaler, Foto Freudenthaler, Mutters, Tirol, Österreich, 16.04.2020
Mag. (FH) Bernhard Holzhammer, Obmann d. Berufsgruppen Film- und Musikwirtschaft, WKO Tirol
Dreharbeiten unter Einsatz von Flugdrohnen sind in der Filmwirtschaft nicht
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Dreharbeiten unter Einsatz von Flugdrohnen sind in der Filmwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Daher sind alle Bemühungen für eine einheitlich EU Richtlinie äußerst begrüßenswert, um länderübergreifende Dreharbeiten in Europa leichter zu gestalten und besser planbar zu machen. Die Erfahrungen aus der bisherigen Praxis und die Expertise von Professionisten sollten bei der Erstellung dieser neuen Gesetze allerdings mit einbezogen werden. Wie eindrücklich beschrieben, würden nicht abgedeckte Unfallschäden ein ernstes Problem darstellen und die möglicherweise daraus resultierenden Drohnenverbote einen großen branchenschädlichen Effekt verursachen. Eine lückenlose Versicherung der Drohnenbetreiber sollte daher klarerweise gesetzlich vorgeschrieben und kontrolliert werden.
Extrem informative und aktuelle Website, sehr nette und kompetente Telefonberatung,
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Extrem informative und aktuelle Website, sehr nette und kompetente Telefonberatung, Versicherungsabschluß schnell und problemlos online möglich und und noch dazu deutlich günstiger als ein großer Mitbewerber. Fazit: Top, sehr zu empfehlen! Mahringer Manfred, Wien, Österreich, 22.05.2020
Stefan Strohmayr MSc, Drohnentrainer u. -inspekteur, Digitalisierungsexperte, Wr. Neudorf
Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn
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Bei Drohnen steht für mich der Pilotenschutz im Vordergrund. Denn eine Drohne ist nur ein Gerät wie jedes andere auch. Je nach Wartung und Serviceintervall können derartige Geräte zur Gefahr werden. Dazu gibt es von Herstellern empfohlene Wartungs- und Serviceintervalle. D.h. die Geräte werden nach einer bestimmten Betriebszeit zur Gefahr in der Luft. Ein Laie, der sich keine Gedanken über eine Versicherung macht, wird sich auch nie Gedanken über eine Wartung bei einer 500-Euro-Drohne machen. Unter den Pilotenschutz fällt für mich auch, dass ein entstandener Schaden auch fix ersetzt werden muss. Im Umkehrschluss stellt sich natürlich folgende Frage: Wer entschädigt den/die Betroffene/n, wenn kein Geld vorhanden ist? Das Nicht-Kontrollieren der gesetzlichen Versicherungspflicht bedeutet, dass man die Drohnengeneration (16+) einer massiven Gefahr aussetzt. Schließlich sind mögliche Schäden kaum abzuschätzen. Speziell junge Menschen sind sich der Gefahren rund um die Drohnenfliegerei nicht bewusst (ich spreche hier aus Erfahrung). Hier besteht keine Vorstellung, welche massiven Konsequenzen ein Crash für einen Bruchpiloten mit sich bringen kann. Man kann nicht erwarten, dass alle die den Test bei Onlineregistrierung bestanden haben, sofort ein Bewusstsein entwickeln, um Gefahren zu erkennen und Risiken zu vermeiden. Als erfahrener uLFZ-Pilot und Betreiber mehrerer UAVs, sowohl im Unternehmen als auch privat, kann und muss ich die Zielsetzung dieses Schreibens unterstützen. Der Schutz von Personen, Tieren und Sachen muss immer gewährleistet sein. Dies umso mehr noch, wenn die Entwicklungen dieser Branche auch wirklich den Prognosen entsprechen sollten. Die Entschädigung bei Sach- oder gar Personenschäden gehört hier unbedingt dazu!
Nachdem man bei den meisten Unternehmen meist ewig in einer
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Nachdem man bei den meisten Unternehmen meist ewig in einer Warteschleife hängt, um am Ende mit Glück einen mehr oder weniger kompetenten Mitarbeiter zu erreichen, kommt man hier umgehend an einen wirklich kompetenten und sympathischen Ansprechpartner. Das Telefonat war eine wahre Freude und von den 3 Fragen, die ich hatte, wurden am Ende sogar quasi 5 beantwortet … danke nochmal dafür. Hieserhof, Superior Alpine Apartments, Heiligenblut, Österreich, 28.07.2020
Sehr kompetente, sehr freundliche Beratung übers Telefon und ein wirklich
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Sehr kompetente, sehr freundliche Beratung übers Telefon und ein wirklich schönes Gespräch. Alles Liebe, Angie. Angelika Marangoni-Resch, A-3500 Krems an der Donau, Österreich, 19.11.2020
Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch
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Danke für die ausführliche Beratung bezüglich Drohnenversicherung und Registrierung. Auch auf laienhafte Fragen gab es ausführliche und verständliche Antworten. Werner Dieter, Graz, Österreich, 04.06.2020
Auf eine E-mail Anfrage wurde ich von Hannes zeitnah kontaktiert
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Auf eine E-mail Anfrage wurde ich von Hannes zeitnah kontaktiert mit der Bitte um telefonische Abstimmung zu meinen Fragen. Ich möchte mich nochmals herzlich für das überaus freundliche Gespräche und sehr kompetente Beratung bedanken!
Kann das Team von Air & More nur empfehlen. Eine mega kompetente Truppe, welche welche auf schriftliche Anfragen mehr als zeitnah über Mail oder Telefon reagiert! Besonders hervorheben möchte ich auch die professionelle Hilfestellung bei rechtlichen Fragen rund ums Thema DrohnenFliegen. Air & More – mehr als ein „Versicherer“. Richard Ferdin, Österreich, 29.10.2020
Sowohl am Telefon als auch per Mail rasche und kompetente
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Sowohl am Telefon als auch per Mail rasche und kompetente Antworten, dir mir im dichten Paragraphendschungel geholfen haben, die Vorschriften zu verstehen, sodass ich jetzt mit meiner Drohne gesetzeskonform umgehen kann. Gute Arbeit, meine Empfehlung steht! Martin, Mils bei Hall in Tirol, Österreich, 04.05.2020
Dr. Stefanie Werinos-Sydow, Kompetenzzentrum für Drohnenrecht, Wien
Das Ziel der Europäischen Union, das Drohnenrecht zu vereinheitlichen, ist
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Das Ziel der Europäischen Union, das Drohnenrecht zu vereinheitlichen, ist grundsätzlich ein begrüßenswertes. Klar ist, dass die aktuellen europäischen Entwürfe erst den ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels darstellen und hier noch viel Arbeit zu investieren ist. Das bedeutet aber auch, dass die nationalen Behörden jetzt umso mehr zu einer möglichst praktikablen und weitsichtigen Umsetzung aufgerufen sind. Mit Blick auf den rapiden Anstieg von Drohneneinsätzen in verschiedenen Märkten und den immer vielschichtiger werdenden Anwendungsbereichen plädieren wir zumindest für die Beibehaltung des versicherungsrechtlichen Status quo.
Robert Eder, Profi-Luftfilmer, Drohnenentwickler & Drohnentrainer, Berwang
Im Großen und Ganzen halte ich es natürlich für eine
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Im Großen und Ganzen halte ich es natürlich für eine große Bedrohung, dass Betreiber von uLFZ durch ein lückenhaftes System Gefahr laufen, nicht entsprechend versichert zu sein. Nicht nur für den Piloten, sondern auch für potentielle Opfer ist dies ein erhebliches Risiko, da diese im Fall einer schweren Verletzung mitunter leer ausgehen würden. Das ist so auf keinen Fall hinzunehmen. Die zunehmende Dichte an privaten uLFZ verlangt nach einer genau überwachten und kontrollierbaren Versicherungssituation. Denn häufen sich dann die Vorfälle, so hätte hier ein (nicht einmal bewusstes) Versäumnis privater Piloten ernsthafte Folgen auch für den gewerblichen Bereich. In der Praxis sieht die Lage aber noch wesentlich schlimmer aus, denn die übe