Was ist Unmanned Traffic Management (UTM) bei Drohnen?

In diesem Beitrag wollen wir beschreiben, was ein Unmanned Traffic Management für Drohnen ist. Dabei beleuchten wir, welches Ziel man mit einem Verkehrsmanagement System für Drohnen (UTM) verfolgt. Wie schauen die Stufenpläne Luftfahrtbehörden zur Implementierung eines Verkehrsmanagement Systems für UAS aus?

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Drohnen Registrierung 2024 – 10 wichtige Punkte!

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2024: In Österreich gilt die EU Drohnenverordnung. Diese soll die bisher sehr unterschiedlichen Drohnen Regulative in den EU Mitgliedsstaaten harmonisieren. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Drohnen Registrierung seit 2021 für alle UAS Betreiber verpflichtend. Welche Änderungen die Neuen Drohnen Gesetze bringen, wie die Fragen im neuen Drohnenführerschein ausschauen und welche 10 wichtigsten Punkte alle Drohnen Piloten wissen müssen, das erfährst Du hier.

Aktuell: Hier gibt’s Infos zur Verlängerung der Drohnen Registrierung bei der Austro Control >

Und last but not least …
erfährst Du bei uns, wie Du so schnell wie möglich Deine Drohnen Versicherungs-Polizzennummer für die Online Drohnen Registrierung bei der Austro Control bekommst!

 

 

Tipp: Zur Drohnen Registrierung braucht man bereits die Vertragsnummer seiner Drohnen Haftpflichtversicherung!

Drohnen Registrierung – Inhalt:

  1. Drohnen gelten laut EU Drohnenverordnung als Unmanned Aircraft System (UAS)
  2. Alle Drohnen Betreiber müssen sich bei der Austro Control online registrieren!
  3. Drohnen Versicherungspflicht: UAS brauchen spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen
  4. Drohnen Kategorien Neu: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED
  5. Drohnen OPEN Kategorie mit Unterkategorien A1, A2, A3
  6. Die Drohnen CE Kennzeichnung bestimmt, wo man fliegen darf
  7. Übergangsfristen für nicht CE zertifizierte Drohnen
  8. Drohnenführerschein und weitere Kosten
  9. Strafen für Flüge mit Drohnen ohne Registrierung oder Versicherung
  10. FAQs zum Thema Drohnen Registrieren

Übrigens: Hinter den einzelnen Links im Fliesstext bekommst Du noch weitere Informationen direkt auf unserer Hauptseite www.airandmore.at!

 

 

Drohnen Kategorien: Open, Specific, Certified (die Grafik stammt von unserem Partner, dem ÖAMTC)

1. UAS: Drohnen gelten laut EU Drohnenverordnung als Unmanned Aircraft System (UAS)

Bevor wir über die neue Drohnen Registrierung reden, müssen wir wissen, dass Drohnen (als auch herkömmliche Flugmodelle!) ab diesem Zeitpunkt als sogenannte UAS gelten. UAS ist ein zentraler Begriff aus der neuen EU Drohnenverordnung und betitelt eine Drohne als Unmanned Aircraft System (UAS). Gemeint sind damit insbesondere unbembannte Fluggeräte, die mit einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann (Quelle: dronespace.at). Sprich, alle Kamera-Drohnen werden somit zu UAS oder anders ausgedrückt zu unbemannten Luftfahrzeugsystemen. Diese wurden in Österreich bisher mit uLFZ abgekürzt. Doch egal ob nun uLFZ, Flugmodell oder UAS: Mit Start der EU Drohnenverordnung fallen alle Kamera-Drohnen voll in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes. Und mit diesem einhergehend gelten dann auch ganz bestimmte und vor allem auch ganz neue Regeln und Pflichten, die jeder UAS Pilot wissen muss!

EU Drohnenverordnung: Auch Kamera-Drohnen mit Gewicht unter 250 Gramm sind UAS!

 

 

Auch eine DJI Mini 2 mit 249 Gramm gilt als „UAS“

Folgt man nun dem neuen EU Drohnen Regulativ, so umfassen die neuen Drohnen Gesetze damit auch alle Kamera-Drohnen unter 250 Gramm! So ist zum Beispiel auch für eine DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3 oder DJI Mini 4 mit nur 249 Gramm Abfluggewicht (kurz MTOM für Maximum Take Off Mass) eine Drohnen Registrierung nötig. Schließlich verfügen auch sie über einen „Sensor (…) der personenbezogene Daten erfassen kann“. Wirklich ausgenommen davon sind explizit nur Kleinstdrohnen, die unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen und zur Verwendung für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind!

Auf airandmore.at findest Du übrigens einen eigenen Blog mit gesammelten Infos zur EU Drohnenverordnung sowie einen eigenen Mini-Drohnen Blog mit Testberichten und News zur DJI Mini Serie, Parrot Anafi und Co.

2. Alle Drohnen Betreiber müssen sich bei der Austro Control online registrieren!

Und jetzt kommt’s:
Mit Umsetzung der EU Drohnenverordnung gilt eine Registrierungspflicht für alle Drohnen Betreiber. Die österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) spricht dabei kurzerhand von der sogenannten Drohnen Registrierung. Diese ist per 2021 auf deren Dronespace Portal gestartet und kann zum Glück online absolviert werden, wobei sich die einmaligen Kosten auf knapp über 30 Euro belaufen. Im Zuge dieser Registrierung sollte bzw. muss man dann auch einen Identitätsnachweis sowie eine aktive Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung zur Hand haben. Ansonsten kann man seine Anmeldung als Drohnen Betreiber nicht abschliessen und man erhält auch nicht die ersehnte Drohnen „Registrierungsnummer“.

 

 

Die 16-stellige Registrierungsnummer für Drohnen Betreiber beginnt in Österreich mit „AUT …“

Das sollte man bei der Registrierung als Drohnen Betreiber unbedingt wissen:

  • Man darf in keinem anderen EU-Mitgliedstaat bereits als UAS Betreiber registriert sein.
  • Die verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung muss schon aktiv und die Polizzennummer muss schon da sein. Hier findest Du den Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich >>>
  • Man sollte die Basics über die neuen Drohnen Gesetze wissen, denn man muss laut Austro Control wörtlich mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut“ sein.
  • Dazu gehören auch die nötigen „Kompetenznachweise für Fernpiloten“, Stichwort Drohnenführerschein.
  • Nach erfolgter Drohnen Registrierung muss man seine UAS Registrierungsnummer („registration number“) für Drohnen Betreiber an allen seinen unbemannten Luftfahrzeugen anbringen.

Mehr Infos zum genauen Ablauf dieser Anmeldung für Drohnen Betreiber und über das Anbringen der neuen Drohnen Registrierungsnummer findest Du in einer eigenen Anleitung zur UAS Registrierung auf airandmore.at. Und so schaut dann das PDF einer offiziellen „Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ aus.

3. Drohnen Versicherungspflicht: UAS brauchen spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen

Fassen wir das oben Gesagte zusammen:
Laut EU Drohnenverordnung gelten insbesondere alle Kamera-Drohnen fortan als UAS (Unmanned Aircraft System), auch Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht! Sprich, alle Drohnen, „die mit einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen“ kann, fallen als unbemannte Luftfahrzeuge unter das Luftfahrtgesetz und es bedarf daher einer verpflichtenden Registrierung für UAS Betreiber. Im Zuge dieser Anmeldung als Drohnen Betreiber fragt die Austro Control dann nach einer aufrechten Polizzennummer einer entsprechenden Drohnenversicherung, wo bei hier ganz konkret eine spezielle Drohnen Haftpflicht-Versicherung (!) gemeint ist. Dabei muss der jeweilige Drohnen Betreiber aber selbst (!) darauf achten, dass seine Drohnen-Haftpflichtversicherung auch wirklich den gesetzlichen Vorgaben des österreichischen (!) Luftfahrtgesetzes entspricht. Hier deshalb nochmal der Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich >>>

Aus dem Austro Control Formular zur Registrierung als Drohnen Betreiber:
Ich bestätige, dass ich für den Betrieb eine Versicherung, welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht, abgeschlossen habe und der Betrieb nur bei aufrechtem Versicherungsschutz erfolgt.“ (Quelle: dronespace.at, Austro Control)

Dabei kann man hier schon einiges falsch machen:
Schließlich reicht eine reine Privat-Haftpflichtversicherung oder Haushaltsversicherung bei Drohnen keinesfalls. Und auch eine bloß personenbezogene Sammel-Versicherung über den Modellflieger Club ist bei Drohnen keine gute Wahl. Denn eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss laut Kuratorium Verkehrssicherheit (KFV) zwingend „die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren“. Dazu passend hier mehr Infos, warum man Drohnen nicht über den Modellflug-Club versichern kann. Und hier alle rechtlichen Gutachten zur Drohnenversicherung.
Überdies sind gerade auch Versicherungen aus dem Ausland problematisch, da diese meist nicht den nach wie vor nationalen geregelten (österreichischen) Versicherungsbestimmungen gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) entsprechen, etc. Darüberhinaus riskiert man, abgesehen von der mangelhaften Deckung, bei Angabe einer ungenügenden Drohnenversicherung auch empfindliche Strafen für ungedeckte Drohnenflüge!

Denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!
Und ausserdem wird die Drohnen Polizzennummer als „insurance policy number“ sogar in der offiziellen Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge“ neben allen anderen Personendaten von der Austro Control „amtssigniert“ dokumentiert!

 

 

Aus der „Confirmation of registration as operator of unmanned aircraft
according to Art. 14 of Implementing Regulation (EU) 2019/947″

Um also Stolpersteine beim Abschuss der richtigen Drohnenversicherung zu vermeiden, findest Du hier informative Drohnenversicherung FAQs sowie hier schon mal die besten Drohnen Versicherungstarife Österreichs >>>

Drohnen Registrierung: Was ist eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung?

Unter einer „Drohnen Versicherung“ versteht man in der Regel (neben Drohnen Kasko- und Drohnen Rechtsschutzversicherungen) vor allem die verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden an unbeteiligten Dritten. Und diese muss laut Austro Control (siehe oben) dem österreichischen Luftahrtgesetz (LFG) voll entsprechen. Deshalb gelten die im Folgenden genannten Pflichtbausteine für gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherungen. Für noch mehr Infos genügt wieder ein Klick auf die entsprechenden Links.

Pflichtbausteine in Drohnen Haftpflichtversicherungen:

Empfohlene Bausteine in Drohnen Haftpflichtversicherungen:

Achtung: In herkömmlichen Drohnen Haftpflichtversicherungen sind oft nur die aus vorhergehenden Personen- oder Sachschäden „abgeleiteten“ Vermögensschäden versichert. Hier erfährst Du, warum auch reine Vermögensschäden bzw. reine Ausfallschäden durch Drohnen unbedingt versichert sein sollten!

Aus dem Austro Control Formular zur Registrierung als Drohnen Betreiber:
„Ich bestätige, dass ich mich mit allen einschlägigen nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend Schutz der Privatsphäre, Datenschutz, Haftung, Versicherung (…) vertraut gemacht habe.“ (Quelle: dronespace.at, Austro Control)

4. Drohnen Kategorien Neu: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED

Mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung gibt es nun 3 große Drohnen Kategorien: OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED. Da für alle Flüge in der OFFENEN Kategorie auch ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne unbedingt gewährleistet sein muss, ist diese OPEN Kategorie für über 90 Prozent aller privaten und gewerblichen Drohnen User zutreffend. Hier muss man sich zwar als Drohnen Betreiber (gilt auch für Firmen) registrieren, eine spezielle „Bewilligung“ für ein spezifisches Gerät fällt allerdings weg. Dabei reicht die OPEN Kategorie immerhin bis 25 kg Abfluggewicht. „Direkter Sichtkontakt“ (VLOS, Visual Line of Sight) bedeutet soviel, dass auch keine FPV Brille oder z. B. ein Fernglas diesen überbrücken kann und darf.

Hier findest Du noch mehr Infos zu den neuen Drohnen Kategorien auf www.airandmore.at. Hier mehr Infos zum Thema FPV Drohnen Gesetze und Versicherung sowie über die Visual Line Of Sight (VLOS), also die direkte Sichtverbindung zum Spotter.

5. Drohnen OPEN Kategorie mit Unterkategorien A1, A2, A3

In der OFFENEN Kategorie registriert man sich also also Person oder als Firma. Zu beachten sei hier, dass in der OPEN Kategorie grundsätzlich nur

  • Flüge bis maximal 120 Meter über Grund (AGL, Above Ground Level),
  • bei ununterbrochenem direkten Sichtkontakt (VLOS) ohne technische Hilfsmittel
  • sowie bis maximal 25 kg Abfluggewicht (MTOM) erlaubt sind.

Wobei sich dann diese OPEN Kategorie selbst wiederum in 3 Unterkategorien aufteilt. Nämlich in die Drohnen Unterkategorien A1, A2 und A3. In diesen ist dann die erlaubte Nähe zu Menschen bei Drohnenflügen (siehe Austro Control Grafik weiter oben) geregelt:

  • A1: Drohnen Flüge “nah am Menschen”
  • A2: “Sicherer Abstand zu Menschen” (Minimum 30 Meter)
  • A3: “Weit von Menschen” (Minimum 150 Meter)

Achtung: Für technisch ältere Drohnen gibt’s noch eine zusätzliche Limited-Open Kategorie und mit dieser eine Übergangsregelung. Doch mehr dazu noch weiter unten!

6. Die Drohnen CE Kennzeichnung bestimmt, wo man fliegen darf

Drohnen Registrierung CE Zertifizierung C0 Klasse

 

 

C0 für Drohnen
unter 250 Gramm

Schon seit 2021 sollte auf jeder neuen Drohne deren CE Kennzeichnung ersichtlich sein. Die Betonung liegt hier wohlweislich auf sollte. Schließlich sind sich viele Drohnen Hersteller noch im Unklaren, welche Kriterien ihre Geräte hier überhaupt offiziell erfüllen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die geforderten CE Kennzeichnungen (C1, C2, C3, …) erst mit Verspätung auf den jeweiligen Verpackungen stehen werden. Und das ist schade, denn die entsprechende Drohnen CE Klasse entscheidet auch darüber, in welcher Unterkategorie bzw. wie nah man am Menschen fliegen darf. Dabei gilt die simple Regel: Je höher die CE Kennzeichnung, desto mehr Abstand gilt gegenüber unbeteiligten Personen. Aktuell reichen die neuen Drohnen CE Klassen von C1 bis C4. Doch dazu noch weiter unten!

Hier findest Du die neuen Drohnen CE Kennzeichnungen bzw. -klassen im Vergleich sowie Infos darüber, ob nun nagelneue aber noch nicht CE zertifizierte Drohnen nachzertifiziert werden dürfen oder nicht!

Und unter dem folgenden Link findest Du eine übersichtliche Tabelle, die darüber Aufschluss gibt, welche CE Kennzeichnung bei Drohnen nun welcher OPEN-Unterkategorie zugeteilt ist. Dabei ist zu beachten, dass nur ein paar Gramm mehr beim Abfluggewicht darüber entscheiden können, dass man z. B. von Drohnen Klasse C1 in Klasse C2 rutscht und damit Flüge „nah am Menschen“ illegal werden. Man sollte also schon vor dem Kauf wissen, in welche CE Klasse welche Drohnen fällt.

7. Übergangsfristen für nicht CE zertifizierte Drohnen

 

 

Was tun mit alten Drohnen?

Fassen wir nochmal zusammen:
Die CE Kennzeichnung eines UAS entscheidet darüber, wo man fliegen darf. So weit so gut … wäre hier nich der Umstand, dass etliche Drohnen eben noch keine CE Zertifizierung aufweisen. Und dies bitte obwohl alle ab 01.01.2021 ausgelieferten Geräte ein solche CE Klassen-Kennzeichnung aufweisen sollten – aber leider eben nur sollten, denn die Realität hält hier wieder einmal dem Wunsch nicht stand! An diesem Punkt gilt für UAS Betreiber, zwei unterschiedliche Szenarien zu unterscheiden:

A: Ab 2021 ausgelieferte Drohnen ohne CE Kennzeichnung

Für neue Drohnen ohne CE Zertifizierung bleibt die Hoffnung, dass diese eventuell doch noch nachzertifiziert werden. Die nötige Elektronik wäre ja meist schon vorhanden. Diesbezüglich halten wir Dich in diesem Beitrag zur Drohnen CE Kennzeichnung am Laufenden. Am besten Du klickst dort immer wieder mal rein.

B: Vor 2021 ausgelieferte, technisch ältere Drohnen ohne CE Kennzeichnung

Für technisch ältere Drohnen, die vor Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung (31.12.2020) auf den Markt kamen, gibt’s zum Glück bestimmte Übergangsfristen. Also keine Angst, Du musst Deine DJI Mavic Air oder vergleichbare Drohnen nicht gleich zum Alteisen werfen.

Seit 2024: Nach Ende der Übergangsfristen dürfen nicht CE-klassifizierte Drohnen (also ohne C1, C2, C3 , …) immer noch in der Unterkategorie A3 weiter betrieben werden! Für Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm ändert sich quasi nichts – egal, ob C0 auf dem UAS steht oder nicht! Hier noch mehr Infos zu Drohnen unter 250 g.

8. Kostenloser Drohnenführerschein

Die Austro Control bietet neben der verpflichtenden Registrierung für Drohnen Betreiber auch einen Online Drohnenführerschein – ganz ohne Kosten! Dieser „Kompetenznachweis“ für Drohnen Piloten Betreiber oder etwas genauer, für sogenannte Drohnen Fernpiloten soll sicherstellen, dass UAS User die wichtigsten Basics beim Betrieb von Multikoptern verinnerlicht haben. Dazu gehören laut Austro Control folgende Grundkenntnisse:

Die Prüfungsfragen zum Online Drohnenführerschein der Austro Control

Den Drohnenführerschein können UAS Betreiber am besten gleich im Anschluss an die Drohnen Registrierung kostenlos online absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass ein Drohnen Betreiber (UAS Operator) nicht automatisch immer auch selbst ein  Drohnen Fernpilot sein muss. Man kann auch Drohnen Pilot sein, ohne selbst eine Drohne zu besitzen und umgekehrt. Wichtig ist nur: Sobald man eine Drohne startet, ist der Drohnenführerschein Pflicht. Gemeint ist damit eine Online Schulung mit darauf folgender Online Prüfung. In seiner einfachsten Version (für die Unterkategorien A1/A3) umfasst der Drohnenführerschein 40 Multiple-Choice Fragen und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Je nachdem, welche CE Klassen-Kennzeichnung eine Drohne hat und in welcher Drohnen Unterkategorie man unterwegs ist, können Schulung als auch Prüfung aber umfassender werden. Wann spricht man von so genannten A2 Drohnenführerschein. Diesen muss man dann sogar in Präsenz absolvieren, wobei dann auch Kosten anfallen. Unser Partner, der ÖAMTC bietet übrigens Vorbereitungskurse für diese Prüfung an.

Kein Drohnenführerschein unter 250 Gramm und in C0 Klasse

 

 

DJI Mini 2 mit 249 Gramm

Für Betreiber von UAS unter 250 Gramm maximalem Abfluggewicht (z. B. DJI Mavic Mini, DJI Mini 2, DJI Mini 3, DJI Mini 4) oder mit ausgewiesener C0 Drohnen Kennzeichnung entfällt die Online Drohnenführerschein-Prüfung. Laut Austro Control muss sich der Pilot lediglich „Mit dem Benutzerhandbuch vertraut“ machen.

Hier gibt’s noch mehr Antworten und Fragen zum Drohnenführerschein. Und hier findest Du übrigens einen eigenen Beitrag zu den Drohnenführerschein Prüfungsfragen, den wir beständig für Dich erweitern.
Und hier noch mehr Infos zu Drohnen unter 250 g.

9. Strafen für Flüge mit Drohnen ohne Registrierung, Versicherung oder Führerschein

Achtung:
Wer eine Kameradrohne startet, nimmt immerhin – wie oben schon beschreiben – ein Unmanned Aircraft System (UAS) in Betrieb … und keinen Rasenmäher! Das Kürzel UAS stammt aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 der EU Drohnenverordnung und beschreibt damit ein „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“. Auffallend hierbei ist der Terminus „Luftfahrzeug„, womit jedem Drohnen Betreiber („UAS operator“) klar sein sollte, dass sein unbemanntes Luftfahrzeugsystem auch voll in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes (LFG) fällt. Und spätestens damit sind natürlich auch ganz besondere Regeln und Pflichten verbunden! Denn immerhin sind unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) mitunter im selben Luftraum unterwegs wie etwa Rettungshubschrauber und andere bemannte Luftfahrzeuge. Nicht nur deshalb sind illegale Drohnenflüge schon lange kein Kavaliersdelikt mehr! Hier mehr zu Drohnen Unfällen und zu Gefahren durch Drohnen.

Strafen für „schwarze“ Drohnenflüge bis € 22.000

Ganz im Gegenteil:
Bereits nach dem alten System der sogenannten Drohnenbewilligung fasste man für „schwarze“ Drohnenflüge teils auch Strafen von einigen Tausend Euro aus. Tatsächlich kann der Gesetzgeber für illegale Drohnenflüge Verwaltungsstrafen von bis zu € 22.000 oder gar einen Freiheitsentzug von bis zu 6 Wochen verhängen. Welche Strafen dann jeweils wie hoch ausfallen, hängt natürlich vom Einzelfall und von der Schwere des Vergehens aus. Fest steht aber, dass mit der EU Drohnenverordnung ganz bewusst ein System geschaffen wurde, das einen niederschwelligen und vor allem preisgünstigen Zugang zum legalen Drohnenflug ermöglich soll. Denn weder die Registrierung als Drohnen- bzw. UAS Betreiber noch der Drohnenführerschein kosten Unsummen. Und auch die spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung ist bei guten Anbietern günstig zu haben!

Drohnen-Checkliste bei behördlichen Kontrollen

Hier deshalb einen kurze Dokumenten-Checkliste für Drohnen Betreiber und UAS Fernpiloten über essentielle Unterlagen, die bei keinem Drohnenflug fehlen dürfen:

  • Die „Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge“ mitsamt „Registrierungsnummer“ („AUT…“)
  • Die Versicherungspolizze einer gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung mit Modell, Gewicht, Seriennummer und einer Versicherungssumme von mindestens € 1 Mio. und 750.000 SZR, etc. Die entsprechende Polizzennummer ist auch auf der behördlichen Registrierungsbestätigung vermerkt!
  • Der „Kompetenznachweis“ für Drohnen Piloten, sprich der Drohnenführerschein mitsamt „Fernpiloten-Identifikationsnummer“ und QR-Code (zum digitalen Auslesen bei Kontrollen). Dieser entfällt für Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm.
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation des Drohnen -Betreibers bzw. -Piloten selbst … also ein Reisepass, Führerschein oder vergleichbares Dokument. Auch muss der Versicherungsnehmer auf der Versicherungspolizze mit dem Drohnen Betreiber auf der Registrierungsbestätigung übereinstimmen!

Bis auf den Ausweis kann man übrigens alle der oben angegebenen Dokumente auch in digitaler Form (z. B. als PDF am Tablet) mit sich führen haben!



10. FAQs zum Thema Drohnen Registrieren

Die EU Drohnenverordnung ist für viele UAS Piloten noch komplettes Neuland, weshalb bei uns auch laufend telefonische Anfragen (Tausende jährlich!) zu den neuen Drohnen Gesetzen eingehen. Aus diesem Grund findest Du hier nochmal gesammelte Fragen und Antworten zum Registrieren von Drohnen. Dabei ist das AIR&MORE Team stets bemüht, alle Fragezeichen rund um die neue Drohnen Anmeldung zu beseitigen. Sollten noch weitere Fragen zur Online UAS Registrierung bei der Austro Control von Deiner Seite bestehen, so kannst Du uns gerne per eMail oder Telefon kontaktieren.

FAQ zu Drohnen Registrierung

Wann muss ich eine Drohne registrieren?

Immer dann, wenn eine Kamera eingebaut ist! Denn spätestens wenn eine Drohne mit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen kann wird sie zu einem UAS (Unmanned Aircraft System) und fällt damit voll unter das Luftfahrtgesetz (LFG). Dabei sind gemäß der EU Drohnenverordnung über 90 Prozent aller Drohnen Flüge der sogenannten OPEN Kategorie zuzuordnen. In dieser Drohnen Kategorie müssen sich Personen oder Firmen als "Drohnen Betreiber" registrieren. Landläufig spricht man dabei von der sogenannten Drohnen Registrierung.

Abgesehen vom Vorhandensein eines Sensors (Kamera) gelten noch weitere Kriterien, die eine Registrierung als Drohnen Betreiber verpflichtend machen:

- Wenn ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) Drohne ein Startgewicht (MTOM) von 250 Gramm oder mehr hat
- oder wenn bei einem Aufprall auf einer Person eine kinetische Energie von über 80 Joule freiwerden kann.

Ausgenommen von der Verpflichtung zur Drohnen Registrierung sind explizit nur Kleinstdrohnen, die unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen und für Kinder bis 14 Jahre bestimmt sind.

Hier noch Infos zum neuen Drohnenführerschein

Wie registriere ich eine Drohne?

Für den Großteil aller Drohnen Piloten gilt die Registrierung als "Drohnen Betreiber" (UAS Operator) innerhalb der OPEN Kategorie für Drohnen bis 25 kg Abfluggewicht. Dieser Betreiber kann eine Person oder juridische Person (Firma) sein. Die Registrierung für Drohnen Betreiber verläuft online auf dem dronespace Portal der Austro Control. Neben einem Identitätsnachweis (Führerschein, Reisepass, ...) muss man dabei auch seine aufrechte Drohnen Haftpflichtversicherung bereithalten. Schließlich muss man deren Polizzennummer bei der Registrierung als Drohnen Betreiber ordnungsgemäß angeben.

Hier mehr Infos zum neuen Drohnenführerschein

Wo kann ich eine Drohne online Registrieren?

Gemäß der EU Drohnenverordnung fallen die allermeisten Drohnen Flüge unter die OPEN Kategorie. In dieser registriert man nicht eine konkrete Drohne, sondern sich selbst als Drohnen Betreiber (UAS Operator) . Für Österreich hat die Austro Control die Plattform Dronespace.at zur verfügung gestellt. Über diese können Drohnen Betreiber und UAS-Piloten auch den "Kompetenznachweis für Fernpiloten", den sogenannten Drohnenführerschein absolvieren.

Was sind die Kosten einer Drohnen Registrierung?

Wer Drohnen registrieren möchte kommt mit der neuen EU Drohnenverordnung wesentlich günstiger davon als zuvor. Laut aktuellem Stand belaufen sich die Kosten einer Registrierung als Drohnen Betreiber für die OPEN Kategorie bei der Austro Control auf einmalig knapp über EUR 30.

Hier mehr Infos zum neuen Drohnenführerschein

Wie lange gilt eine Drohnen Registrierung?

Beim Registrieren von Drohnen wird oft von einmaligen Kosten gesprochen. Dennoch wird auf der offiziellen "Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947" explizit eine Laufzeit ausgewiesen.

Hier gibt’s Infos zur Verlängerung der Drohnen Registrierung bei der Austro Control >

Kann ich auch eine Drohne ohne Registrierung betreiben?

Achtung: Von der Registrierungspflicht für UAS Betreiber befreit ist man wirklich nur mit Drohnen, die definitiv unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen. Wenn man aber ...

1. ein UAS mit ein Startgewicht (MTOM) von 250 Gramm oder mehr fliegt oder
2. die Drohne bei einem Aufprall eine Bewegungsenergie von über 80 Joule freisetzen oder
3. mit einem Sensor (z. B. mit einer eine Kamera) personenbezogene Daten erfassen kann

... dann ist die Registrierung als Drohnen Betreiber ein Muss! Sprich, quasi alle Drohnen Piloten, Modellflieger und FPV Piloten brauchen laut EU Drohnenverordnung eine sogenannte Drohnen bzw. UAS Registrierung für Betreiber. Für FPV Piloten gibt's hier zusätzliche Infos zum Thema FPV Drohnen, Gesetz, Registrierung und Versicherung.

Hier mehr Infos zum neuen Drohnenführerschein

Wann muss man Drohnen versichern?

Achtung: Auch alle Mini-Kameradrohnen (ausgenommen nur explizite Spielzeuge!) gelten mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung ab 2021 als unbemannte Luftfahrzeuge bzw. als UAS für Unmanned Aircraft System. Sie fallen damit voll unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes (LFG) und unterliegen einer strengen Versicherungs- sowie Registrierungspflicht. Da die Austro Control schon im Online-Formular zur verpflichtenden Registrierung als Drohnen Betreiber (OPEN Kategorie) nach der Polizzennummer Deiner gesetzeskonformen Drohnen Haftpflichtversicherung fragt, musst Du diese schon früh genug, also weit vor der Registrierung abschliessen bzw. beantragen. Denn die meisten Versicherungen brauchen für die Ausstellung Ihrer Polizzen mehrere Wochen! Zudem weist die Austro Control mehrmals darauf hin, dass es sich um eine Drohnen Haftpflichtversicherung handeln muss, "welche den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht". Dabei beachte man auch, dass die Drohnen Polizzennummer auch in die behördliche Austro Control Bestätigung zur Drohnen Registrierung eingetragen wird! Die richtige Drohnen Versicherung sei also gut gewählt.
Bei AIR&MORE bekommst Du nicht nur die Deine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung mit Top Leistungen zum Top Preis, sondern auch Deine Polizzennummer für die Drohnen Registrierung postwendend per eMail!

Wie lange kann ich eine alte Drohne ohne CE-Kennzeichnung betreiben?

Für Drohnen (UAS) ohne CE Kennzeichnung hat die Austro Control eine Übergangsregelung bis 01.01.2024 eingerichtet. Hier erfährst Du mehr zu den genauen Übergangsfristen der EU Drohnen Verordnung. Und hier eine übersichtliche Tabelle zur Übergangsregelung in der Drohnen OPEN Kategorie. Aber: Auch Betreiber älterer Drohnen müssen sich unbedingt als UAS Betreiber registrieren!

Welche Strafen drohen bei Flügen ohne Drohnen Registrierung?

Wer eine Drohne ohne behördliche Registrierungsbestätigung für Drohnen Betreiber startet, begeht in Österreich eine Verwaltungsübertretung. Hierauf stehen Verwaltungsstrafen von bis zu € 22.000, wobei auch ein Freiheitsentzug von bis zu sechs Wochen möglich ist. Bereits nach dem alten System der sogenannten Drohnenbewilligung (2014 - Ende 2020) betrugen durchschnittliche Strafen bei sogenannten "Schwarzen Drohnenflügen" oft bis zu mehrere Tausend Euro!

Hier mehr Infos zum neuen Drohnenführerschein.

Drohnen Petition zur CE-Klassen-Kennzeichnung für UAS

Hier finden Sie Informationen zur Petition für Drohnen ohne CE-Klassifizierung. Dabei wollen die Unterstützer dieser Petition einen nachhaltigen Betrieb von Kameradrohnen in Österreich und der EU auch in Zukunft sicherstellen und dafür sorgen, dass Drohnen, die jetzt schon am Markt sind, auch nach 2022 entsprechend weiter betrieben werden können. Denn Drohnen dürfen kein Sondermüll werden.

Feber 2022: Drohnen Petition erreichte 5.515 Unterstützer!

Hier findet ihr zahlreiche Kommentare von besorgten Drohnen Betreibern >
Hier findet ihr die Namen von Drohnenbetreibern, die einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben >
Und hier die Statistische Auswertung zu den Unterstützerinnen und Unterstützern >

Niederösterreich1.125
Wien877
Oberösterreich823
Steiermark762
Tirol604
Kärnten351
Salzburg338
Vorarlberg233
Burgenland154
Drohnen Petition: Unterstützer nach Bundesländern

Hier nochmals der konkrete Wortlaut dieser Drohnen Petition >>>

Hier unser Brief zur Drohnen Petition an Bundesministerin Leonore Gewessler >>>

Grundsätzliches

Den Initiatoren dieser Petition geht es nicht darum, Verantwortliche zu benennen, sondern um eine konstruktive Lösung des hier beschriebenen Problems. Sollten Sie als Drohnen Betreiber Ihrerseits alternative Lösungsvorschläge haben, so können Sie diese gerne einbringen!

Intakte Drohnen bald im Müll?
Laut Verordnung sollen Drohnen gekennzeichnet werden. Doch ein Jahr nach deren Einführung gibt es keine entsprechenden zu kaufen und bereits genutzte könnten eingeschränkt werden.“

„Die mit Cobalt, Mangan und Lithium gespickten Fluggeräte werden Ende 2022 auch für die Umwelt ein Problem darstellen. Dann werden nämlich Zigtausende der kleinen Flieger allein in Österreich auf dem Sondermüll landen – obwohl sie noch voll einsatzfähig wären“

Warum diese Drohnen Petition?

Drohnen Petition

Diese Drohnen Petition erfolgt aufgrund unzähliger Anrufe und eMails seitens unserer Kunden, die seit 2021 bei uns einlangen. Der Grund für diese erhöhte Unruhe unter Drohnen Betreibern (UAS Operator) ist das Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung per 2021, und die damit einhergehende neue CE-Klassen-Kennzeichnung für Drohnen. Diese neue CE-Klassen-Zertifizierung (C1, C2, …) gemäß Verordnung (EU) sollte, wie von vielen Drohnen Usern angenommen, bereits seit Jahresbeginn 2021 von allen Drohnen Herstellern mitgeliefert werden, bis dato (Stand 10.01.2022) wurde aber in Österreich noch keine einzige Drohne mit dieser verpflichtenden neuen CE-Kennzeichnung ausgeliefert – und das inmitten eines boomenden Drohnen Marktes. Schließlich sollten laut Austro Control „Drohnen mit dem entsprechenden Klassenkennzeichen (…) erstmals im Laufe des Jahres 2021 verfügbar sein“ (dronespace.at, Austro Control, Feber 2021). Aktuell schreibt die Austro Control Folgendes: „Drohnen mit dem entsprechenden Klassenkennzeichen werden voraussichtlich 2022 erstmals verfügbar sein“ (Stand Jänner 2022). Wir hoffen also das Beste. Doch was passiert mit allen Geräten, die bis dorthin noch ohne CE-Klassen-Kennzeichnung ausgeliefert werden?

Aus dem ORF Beitrag zur Drohnen Petition 2021, 13.02.2021
Und hier der Artikel auf orf.at >

Und eben genau dieses Fehlen jener ursprünglich schon für 2021 geplanten neuen CE-Kennzeichnung (CE-marking) für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft Systems, UAS) stellt private als auch gewerbliche Drohnen Piloten jetzt schon aber vor allem auch in Zukunft vor erhebliche Probleme. Denn greift der Gesetzgeber hier nicht ein, so kann man ab 01.01.2023 Zigtausende Drohnen nur mehr sehr eingeschränkt nutzen. Infolge werden dann viele dieser High-End-Geräte von ihren Betreibern wohl gänzlich aus dem Verkehr gezogen. Ein Szenario, das weder Drohnen Piloten noch den Gesetzgeber recht sein kann …

Hier finden Sie mehr Infos zu den Übergangsfristen der EU Drohnenverordnung.

… denn Drohnen dürfen kein Sondermüll werden!

Schließlich befürchten Experten, dass aufgrund dieser fehlenden neuen CE-Klassen-Kennzeichnung für Drohnen ganze Berge dieser High-End-Geräte für Ihre User per 2023 schlagartig unbrauchbar werden. Da zudem auch kaum ein Wiederverkaufswert für nicht CE-klassifizierte Drohnen zu erwarten ist, besteht die Gefahr, dass unzählige Kameracopter schlussendlich als Elektronikschrott im Sondermüll landen. Damit verbunden eine sinnlose Verschwendung von Kapital, Energie und nicht zuletzt auch von natürlichen Ressourcen. Dazu kommt noch, dass in Drohnen seltene Erden und andere wertvolle Rohstoffe verbaut sind, doch dazu noch weiter unten.

Hier nochmals der exakte Wortlaut dieser Drohnen Petition >>>

Hier unser Brief zur Drohnen Unterschriftenliste an Bundesministerin Leonore Gewessler >>>


Das ist keine CE-Klassen-Kennzeichnung!

Wichtiger Hinweis!
Manche Händler verwechseln die neue Drohnen CE-Klassen-Kennzeichnung (oder „CE-Klassifizierung“) mit der bereits bekannten „CE“ Kennzeichnung für die Drohnen-Bauteile (siehe Bild). Manche Webshops führen sogar irrtümlich die Kennzeichnung (z.B. „C0“ für die DJI Mini 2) bereits an – was aber dann nicht der Realität entspricht! In der hier beschriebenen Petition geht es ausschließlich um die neuen CE-Klassen-Kennzeichnungen „C1“, „C2“, „C3“, etc. – diese fehlen nach wie vor auf allen uns bekannten Drohnen.


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Drohnenführerschein Österreich

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Drohnenführerschein Fragen Österreich

Hier findest Du Tipps und Informationen zum neuen Drohnenführerschein für Österreich. Dieser neue Online Multiple-Choice Test für Drohnen Piloten erfolgt auf dem Dronespace Portal der Austro Control und ist verpflichtend für Piloten unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend. Solltest Du Neuigkeiten für uns haben, so kannst Du uns gerne ein eMail an mail@airandmore.at senden. Weiter unten findest Du übrigens Links zu speziellen Übungsfragen zur Drohnen Führerschein Prüfung, die wir auch fortwährend erweitern.