In Österreich ist der Betreiber selbst dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Gleichzeitig müssen der Betreiber oder der verantwortliche Pilot den Versicherungsnachweis und die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb mitführen und auf Verlangen vorlegen. Geschädigte können ihren Schadenersatzanspruch nach § 166 LFG außerdem direkt gegen den Versicherer geltend machen.
Fehlen in der Polizze oder im Versicherungsnachweis eindeutige Gerätedaten, insbesondere die Seriennummer, kann schon die Grundfrage streitig werden, ob genau das schadensverursachende UAS überhaupt vom Versicherungsvertrag erfasst war. Dann entstehen zusätzliche Nachweis- und Deckungsprobleme. Das öffentlich zugängliche luftrechtliche Gutachten zur Drohnenversicherung in Österreich von RA Mag. Joachim J. Janezic, MEng., Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht, weist ausdrücklich darauf hin, dass Aufsichtsorgane den geforderten Versicherungsschutz nicht sinnvoll prüfen können, wenn aus dem Nachweis nicht hervorgeht, welches konkrete UAS gedeckt ist. Das Gutachten nennt außerdem ausdrücklich den Fall, dass Betreiber mehrere UAS bei verschiedenen Versicherungsunternehmen versichert haben: Dann wäre nicht klar, an welchen Versicherer sich der Geschädigte wegen des konkreten UAS überhaupt wenden soll.
Gerade im privaten Bereich kann das besonders heikel sein: Kaufbelege, Leih- oder Mietunterlagen, Seriennummern, Fotos oder Logfiles für genau das schädigende Gerät sind in der Praxis nicht immer sofort greifbar. Das gilt erst recht bei geliehenen, selbst gebauten, später ausgetauschten oder mehreren gleichzeitig vorhandenen Drohnen. Für Betreiber kann das zu erheblichen Haftungs- und Deckungsrisiken führen; für verantwortliche Piloten zu zusätzlichen Problemen bei Kontrollen, weil sie den passenden Nachweis im konkreten Betrieb vorlegen können müssen. Mehr dazu im Faktencheck zur gerätebezogenen Drohnenversicherung in Österreich.
Deshalb sollte eine Drohnenversicherung in Österreich das konkret eingesetzte UAS eindeutig erfassen – typischerweise über Hersteller, Modell, Seriennummer und Gewicht direkt in der Polizze oder in einem Anhang / einer Flottenliste. Nur so bleibt im Schadensfall und bei Kontrollen nachvollziehbar, welches konkret eingesetzte UAS tatsächlich versichert ist. Hier mehr zu den versicherungsspezifischen Rechtsnormen für Drohnen in Österreich.