Kurzantwort: Eine bloß personenbezogene Drohnenversicherung reicht in Österreich nach unserer durch Gutachten gestützten Rechtsansicht nicht als gesetzeskonforme Drohnen-Pflichtversicherung aus. Weder eine reine Betreiber-Versicherung noch eine reine Fernpilotenversicherung ersetzt die Pflichtversicherung für das konkret betriebene UAS. Entscheidend ist, dass die konkrete Drohne als versichertes Risiko dem Versicherungsvertrag nachvollziehbar zugeordnet ist – typischerweise über Hersteller, Modell, MTOM bzw. Abfluggewicht und Seriennummer.
Schlussregel: Die österreichische Drohnen-Pflichtversicherung ist nicht bloß Betreiber-Versicherung und nicht bloß Fernpiloten-Versicherung. Sie muss dem konkret betriebenen UAS als versichertem Risikogegenstand zuordenbar sein.
Stand / Letzte Aktualisierung: 06.06.2026 Autoren / verantwortlich für den Inhalt: Mag. H. Fischler & D. Niederkofler (Geschäftsführer, AIR&MORE OG)
Thema: Drohnenversicherung in Österreich – muss sie gerätebezogen sein oder reicht eine rein personenbezogene Polizze?
Im Internet wird immer wieder behauptet, dass Drohnen in Österreich nicht gerätebezogen versichert sein müssten und dass eine rein personenbezogene Haftpflichtversicherung (ohne konkrete Gerätedaten) “genauso” gesetzeskonform sei. Diese Schlussfolgerung entsteht oft aus einer Verwechslung von Betreiber-Registrierung (personenbezogen) und Pflichtversicherung (Gefahrenobjekt-bezogen).
Kurzfazit: In Österreich bist du als Betreiber:in dafür verantwortlich, dass jedes von dir betriebene unbemannte Luftfahrzeug versichert ist – und der „Betreiber oder der verantwortliche Pilot“ müssen beim Flugbetrieb einen Versicherungsnachweis mitführen. In der Praxis heißt das: Der Versicherungsschutz muss einem konkreten UAS eindeutig zuordenbar sein (gerätebezogene Erfassung – auch innerhalb einer Flottenpolizze).
„Alle betriebenen Drohnen müssen über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. (Deckungssumme gem. Luftfahrgesetz mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte)“
Diese Formulierung passt zur gerätebezogenen Sichtweise: Dronespace spricht von allen betriebenen Drohnen und nicht bloß von einer allgemeinen Versicherung einer Person. Gerade bei mehreren Drohnen muss daher nachvollziehbar sein, welches konkrete UAS mit welcher Polizze und welcher Mindestdeckung versichert ist.
Gerätebezogen statt personenbezogen: Eine bloß personenbezogene Betreiber- oder Fernpilotenversicherung ohne nachvollziehbare Zuordnung zum konkret betriebenen UAS ist nach unserer durch Gutachten gestützten Rechtsansicht kein gleichwertiger Ersatz für eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung in Österreich. Die ausführliche Begründung findest du hier: Personenbezogene Drohnenversicherung in Österreich – warum sie nicht reicht.
Stand / Letzte Aktualisierung: 06.06.2026 Autoren / verantwortlich für den Inhalt: Mag. Hannes Fischler & Dominique Niederkofler Geschäftsführer AIR&MORE OG
Kurzantwort (Österreich): Was sind „versicherungsspezifische Rechtsnormen“ – und warum sind sie bei Drohnenversicherungen entscheidend?
Hauptfrage dieser Seite: Warum ist die Betreiberregistrierung keine behördliche Bestätigung, dass eine Drohnenversicherung in Österreich rechtskonform ist?
Stand: Feber 2026. EU-weit und in Österreich gibt es konkrete Hinweise aus offiziellen Papieren, dass Drohnen-Regeln verschärft werden könnten – vor allem bei Registrierung/Identifikation, Remote ID und Geozonen (No-Fly-Zones). Viele Punkte sind noch nicht beschlossen; maßgeblich sind am Ende Gesetzestexte, Verordnungen und die Umsetzung durch Behörden.
Immer mehr Drohnenpiloten fragen uns: Wie kann ich meinen Drohnenführerschein verlängern? Deshalb findest Du hier schon mal die wichtigsten Punkte in Kürze. Für alle Details zu Verängerung des Kompetenznachweises für Drohnenpiloten verweisen wir auf den umfassenden Leitfaden der Austro Control und auf Air&More. (mehr …)
In diesem Beitrag wollen wir beschreiben, was ein Unmanned Traffic Management für Drohnen ist. Dabei beleuchten wir, welches Ziel man mit einem Verkehrsmanagement Systemfür Drohnen (UTM) verfolgt. Wie schauen die Stufenpläne Luftfahrtbehörden zur Implementierung eines Verkehrsmanagement Systems für UAS aus?
Zuletzt aktualisiert: 03.04.2026 | In Österreich gilt die EU Drohnenverordnung. Diese soll die bisher sehr unterschiedlichen Drohnen Regulative in den EU Mitgliedsstaaten harmonisieren. In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte Drohnen Registrierung seit 31.12.2020 für alle UAS Betreiber verpflichtend. Welche Drohnen Gesetze in Österreich gelten, wie die Fragen im Drohnenführerschein ausschauen und welche 10 wichtigsten Punkte alle Drohnen Betreiber und Fernpiloten wissen müssen, das erfährst Du hier.
Hier finden Sie Informationen zur Petition für Drohnen ohne CE-Klassifizierung. Dabei wollen die Unterstützer dieser Petition einen nachhaltigen Betrieb von Kameradrohnen in Österreich und der EU auch in Zukunft sicherstellen und dafür sorgen, dass Drohnen, die jetzt schon am Markt sind, auch nach 2022 entsprechend weiter betrieben werden können. Denn Drohnen dürfen kein Sondermüll werden.
Hier findest Du Tipps und Informationen zum neuen Drohnenführerschein für Österreich. Dieser neue Online Multiple-Choice Test für Drohnen Piloten erfolgt auf dem Dronespace Portal der Austro Control und ist verpflichtend für Piloten unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend. Solltest Du Neuigkeiten für uns haben, so kannst Du uns gerne ein eMail an mail@airandmore.at senden. Weiter unten findest Du übrigens Links zu speziellen Übungsfragen zur Drohnen Führerschein Prüfung, die wir auch fortwährend erweitern.
Bisher war durch das österreichischen Drohnen-Bewilligungsverfahren ein lückenloser Versicherungsschutz für Schäden durch bewilligungspflichtige Flugdrohnen gewährleistet. Doch mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung können nun Drohnengeschädigte im Ernstfall leer ausgehen – sogar bei Millionenschäden. Betroffen sind auch Drohnen bis 25 kg Abfluggewicht. Experten sehen den Drohnenmarkt in Gefahr.
Hier findest Du allerlei Fragen und Antworten zum Thema Drohnenversicherung in Österreich. Natürlich ist diese Sammlung niemals vollständig. Deshalb überarbeitet das Air&More Team diese Aufstellung laufend, um für Dich am Ball zu bleiben.
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (…) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (…) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.“
Häufige Verwechslung: Drohnenbetreiber vs. Pilot (= Fernpilot)
Die häufigste Verwechslung: In Österreich wird der Betreiber registriert, nicht die einzelne Drohne. Beim konkreten Betrieb muss der Versicherungsnachweis aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein. Bei der Registrierung ist die Nummer der Versicherungspolizze anzugeben; Versicherungsunterlagen werden dort nicht vorgelegt. Betreiber und Fernpilot sind unterschiedliche Rollen.
Im folgenden Beitrag geht es darum, ob man seine Drohne über einen Modellflug Verein versichern kann. Warum aber gerade Sammelversicherungen bei Drohnen über Vereine nicht dem Luftfahrtgesetz entsprechen, besprechen wir hier.