Drohnen Recht und Gesetz

1. Oktober 2024, Wien: Beim Betrieb von Drohnen über Privatgrundstücken ist nicht nur das Luftrecht, sondern auch das Privatrecht zu beachten. Besonders relevant sind die Rechte von Grundstückseigentümern und die gesetzlichen Bestimmungen zu Überfliegen, Starten und Landen.

Zusammenfassung: Mit einer Drohne über fremde Grundstücke zu fliegen ist laut der Juristin Samantha Pechtl rechtlich erlaubt, solange keine störende Tiefe erreicht wird. Das Starten und Landen mit deiner Drohne auf fremdem Grund stelle hingegen einen möglichen Eigentumseingriff dar und ist meist unzulässig. Für Sicherheits- oder Notlandungen mit Drohnen gelten jedoch Ausnahmen. Zusätzlich sollten Drohnen Betreiber stets die EU Drohnenverordnung und die entsprechenden Drohnen Gesetze in Österreich kennen.

Überfliegen von privaten Grundstücken mit Drohnen: Erlaubt

Drohnen gelten gemäß der EU Drohnenverordnung als UAS („Unmanned Aircraft System“), also unbemannte Luftfahrzeug-Systeme. Grundsätzlich dürfen laut Samantha Pechtl, selbst wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck, Drohnen fremde Grundstücke überfliegen, da der Luftraum gemäß § 2 des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) als öffentlich gilt. Die rechtliche Herrschaft von Grundstückseigentümern über den Luftraum endet dort, wo sie keine Einwirkung mehr ausüben können.

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Drohnen über Privatgrundstücken – das sagt der führende Luftrechtsexperte Österreichs!

Diese gesetzlich geregelte Duldungspflicht über dem eigenen privaten Grundstück wirkt wie eine privatrechtliche Servitut und erlaubt auch die Nutzung durch bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge, sprich Drohnen. Wichtig ist jedoch, dass das Überfliegen keine störende Tiefe erreicht, um Konflikte zu vermeiden. Dies ist besonders relevant für Drohnen Einsätze über Privatgrundstücken. Zusätzlich sollten Drohnenpiloten auf Drohnen Flugverbotszonen in Österreich achten, um sicherzustellen, dass keine Einschränkungen verletzt werden.

Starten und Landen von Drohnen auf privaten Grundstücken: Meist verboten

Während das Überfliegen erlaubt ist, gelten für das Starten und Landen von Drohnen strengere Regeln. Ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers ist dies in der Regel unzulässig. Eine Ausnahme bilden ungeplante Sicherheits- oder Notlandungen sowie Drohnen Einsätze im Rahmen von Rettungs- und Katastrophendiensten, die unabhängig von der Zustimmung des Eigentümers durchgeführt werden dürfen.

Der Betrieb von Drohnen über privaten Grundstücken birgt zudem Gefahren für die Privatsphäre. Unsere Lösung, der Pilot Privacy Shield, schützt vor Verletzungen der Privatsphäre und immateriellen Schäden durch Einsätze mit Kamera Drohnen. Welche Versicherungen eine Deckung für Privatsphärenverletzungen durch Drohnen anbieten, findest Du in unserem Vergleich für Drohnenversicherungen in Österreich.

Rechtliche Klarheit für Drohnen Piloten bei Einsätzen über privaten Grundstücken

Drohnen Piloten sollten die Unterscheidung zwischen Überfliegen, Starten und Landen genau kennen. Während das Überfliegen von privaten Grundstücken mit einer Drohne meist erlaubt ist, bedarf das Starten und Landen von Drohnen der Zustimmung des Grundstück Eigentümers oder eines gesetzlichen Nutzungsrechts. Für Waldbereiche gelten unter Umständen besondere Regelungen, die ein Betreten zu Erholungszwecken erlauben.

Wer sich weiter informieren möchte, findet hier Informationen zum Thema Drohnenkarte für Österreich.

Weitere rechtliche Hinweise findest Du auch im informativen Beitrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zur richtigen Drohnenversicherung.

Hier findest Du weitere Beiträge aus unserer Rubrik Drohnen News >

Quelle: Der Standard – Samantha Pechtl. Erscheinungsdatum: 1. Oktober 2024