Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Ich finde, dass die Implementierung des neuen EU-Drohnenregulatives ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Denn bislang flogen viele einfach illegal. Die neuen Regeln sollen nun jedem Piloten den Zugang zum Gesetz und somit zu legalen Flügen vereinfachen. Dadurch wird es zwangsweise auch zu erhöhtem Flugverkehr in ganz Österreich kommen und das bis 120 Meter über Grund. Eine Versicherungspflicht ist hier meiner Meinung nach extrem wichtig, um unvorhergesehene Schäden abzudecken. Doch, wird die Verordnung ohne weitere Anpassungen einfach so übernommen, wird es leichter zu „bescheißen“. Drohnenpiloten können sich dann einfach registrieren und mit Betreibernummer herumfliegen, aber zugleich prüft niemand mehr, ob eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung vorhanden ist. Rechtliche Probleme und Konflikte sind quasi vorprogrammiert. Ob eine Versicherung zahlt, ist dann auch nicht mehr so sicher. Wer übernimmt dann bitte die Kosten von Drohnengeschädigten? Der Drohnenpilot haftet mit seinem Privatvermögen, wird das reichen? Ich finde das ist zu wenig! Änderungen müssen vorgenommen werden. Sicherheit geht vor und so auch der Versicherungsschutz von und für alle Beteiligten.

Alexandra Grein
Fotografin & Videografin, Drohnen-Bloggerin