Betrieb außerhalb direkter Sicht
Unter dem Begriff „Betrieb außerhalb direkter Sicht“ wird eine Betriebsart von Drohnen verstanden, bei der der Pilot keinen ununterbrochenen direkten Sichtkontakt zur Drohne (VLOS, Visual Line of Sight) hat. Der Betrieb außerhalb direkter Sichtlinie wird im Englischen „Beyond Visual Line of Sight“ genannt und wird mit BVLOS abgekürzt. Ein Einsatz mit einer Drohne im BVLOS Betrieb benötigt eine Sonderbewilligung vonseiten der zuständigen Luftfahrtbehörde und wird zumeist der Kategorie SPECIFIC gemäß EU Drohnenverordnung zugeordnet. Drohnenflüge außerhalb der direkten Sichtlinie sind in herkömmlichen Haftpflichtversicherungen für Drohnen nicht abgedeckt. Seriöse Versicherungsanbieter für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) bieten auf Anfrage aber Deckungserweiterungen für den Drohnen Betrieb außerhalb der direkten Sichtverbindung gegen Aufschlag an. Auch bei einem reinen FPV (First Person View) Drohnen Einsatz mit Videobrille hat der FPV Pilot selbst keine direkte Sichtverbindung zum UAS, weshalb viele FPV Piloten einen zusätzlichen Spotter als „Beobachter“ mit dabei haben. Diese weitere Person wahrt den direkten Sichtkontakt zur Drohne und muss dann auch manuell und in Echtzeit in die Steuerung des UAS eingreifen können.
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