Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen

Die Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Drohnen umfasst alle Instrumente, Mechanismen, Geräte, Zusatz- und Zubehörteile und Software, die für einen sicheren Betrieb von UAS verantwortlich sind und sich nicht an Bord befinden. Um Drohnen fernzusteuern, werden oft Smartphones und Tablets genutzt. Bestimmte Drohnen Kaskoversicherungen decken die Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen wie Drohnen mit ab.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Kaskoversicherung.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich