Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Aufstiegsgenehmigung

Aufstiegsgenehmigung

Drohnen, die ein Startgewicht von unter 5 Kilogramm aufweisen, benötigen nie eine Aufstiegsgenehmigung. Drohnen oder andere Flugmodelle, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, brauchen stets eine Aufstiegsgenehmigung der Behörde für Landesluftfahrt. Diese Regelung ist gleichermaßen am Tag und in der Nacht sowie für alle gewerblichen oder privaten Drohnenpiloten verpflichtend.

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