Im folgenden Beitrag beschäftigen wir uns damit, wie man Drohnen (UAS) in Österreich wirklich versichern muss. Denn die EU Drohnenverordnung hat zwar z. B. die Drohnen CE-Klassen-Kennzeichnung oder die Drohnen Kategorien harmonisiert, die Versicherungspflichten für Drohnen bleiben aber in nationaler Hand!
Besteht eine Pflicht, Drohnen zu versichern?
GUTACHTEN: In Österreich besteht eine strenge Versicherungspflicht für Drohnen. Dabei muß eine gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung immer die Drohne als Gerät versichern. Deshalb müssen neben 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) – wie bei einer KFZ Versicherung – immer auch die konkreten Gerätedaten des UAS in der Polizze stehen. Üblicherweise identifiziert man ein unbemanntes Luftahrzeug (uLFZ) über Modell, Seriennummer und Gewicht. Falsche „Drohnen Versicherungen“ ohne Gerätedaten entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz! Mehr dazu im Gutachten zu den Pflicht-Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Hier noch ein extra Beitrag zu den sehr verschiedenen Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen. Und hier alle Tarife und Preise zum Thema Drohnenversicherung sowie der Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich >
KFV Österreich: Drohnen kann man nicht in der Haushaltsversicherung versichern!
Dass man Drohnen nicht in der Haushaltsversicherung oder Privaten Haftpflichtversicherung versichern kann, bestätigt auch das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) in einer eigenen Veröffentlichung zur richtigen Drohnenversicherung.
Kuratorium für Verkehrssicherheit: Drohnen Versicherung nur mit Modell, Gewicht, Seriennummer
Eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Drohnen Versicherung muss in Österreich immer die spezifischen Gerätedaten des UAS beinhalten: Drohnen Modell bzw. Hersteller, Seriennummer und Gewicht (MTOM). Man braucht also eine gerätebezogene Versicherung für UAS. Siehe auch im Beitrag des KSV zur richtigen Drohnenversicherung.
Rein personenbezogene Versicherungen für Drohnen Piloten oder Drohnen Betreiber entsprechen laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) nicht dem Österreichischen Luftfahrtgesetz:
Der unten folgende Beitrag zum Thema Drohnen Versichern stammt aus dem Jahr 2018 und bezieht sich auf die damals noch geltenden Drohnen Gesetze. Hier gibt’s aktuelle Drohnen Versicherung FAQs sowie Infos zur neuen Drohnen Registrierung gemäß der EU Drohnenverordnung.
Drohnen: Spielzeug, Flugmodell oder „uLFZ“?
Hier erfahren Sie, ab wann eine Drohne kein Spielzeug mehr ist, ab wann man Drohnen versichern muss und welche Drohnen Versicherung jeweils nötig ist.
Drohnen versichern als Flugmodell
Quadrocopter, Multicopter oder sogenannte „UAVs“ (Unmanned Aircraft Vehicles)“ bedürfen spezieller Versicherungen. Auch wenn sie nur als Flugmodelle genutzt werden, so muss man Drohnen versichern. Denn, sobald die Bewegungsenergie bei einem Absturz mehr als 79 Joule entwickeln kann, gelten Flugdrohnen nicht mehr als Spielzeug. Dabei genügt schon eine Flughöhe von ca. 4,5 Metern und eine Yuneec Drohne mit 1,7 Kilogramm Abfluggewicht überfliegt diese Grenze. Folgt man dieser Bestimmung, so müsste man quasi 90 Prozent aller verkauften Drohnen versichern. Es ist nur zu hoffen, daß dies bei einem Großteil auch wirklich passiert.
Solange man die Regelungen des österreichischen Luftfahrtgesetztes (LFG) nach § 24c einhält, so lange könnte das Gerät lediglich mit einer Modellflug Haftpflichtversicherung gedeckt werden.
Aber Achtung: Eine reine Modellflugversicherung könnte möglicherweise nicht ausreichen!
Hier gibt’s noch mehr Infos zur Aeroclub Drohnen Versicherung in einem extra Beitrag zu Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen >
Drohnen versichern als unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ)
Die meisten Drohnenflüge können leider nicht mehr als reine Modellflüge durchgehen. Denn folgt man den Bestimmungen im § 24f des österreichischen Luftfahrtgesetzes, so gilt nicht nur bei gewerblicher Nutzung eine Pflicht zur Drohnenbewilligung. Kurz gesagt besteht eben auch dann Bewilligungspflicht, wenn das Gerät oder die Kamera zu anderen als „rein zum Zwecke das Fluges selbst“ verwendet werden. Näher Details hierzu können Sie hier nachlesen.
Ist der Zweck des Fluges zum Beispiel die Erstellung eines privaten Panoramavideos, so so fällt man auch hier schon aus der Modellflug Regelung raus. Dass man eben „eh“ nur privat fliegt spielt hierbei keine Rolle mehr. Was zählt ist in diesem Fall die Aufnahme von Bildmaterial. Auch eine etwaige Mitgliedschaft bei diversen Modellflugverbänden schafft dann keine ausreichende Deckung mehr.
Folgende Punkte sind nun zu beachten:
- Die Drohne muss nun bei der österreichischen Luftfahrtbehörde (Austro Control) bewilligt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
- Das die Drohnen nun als „unbemanntes Luftfahrzeug“ (uLFZ) betrieben wird, braucht man eine spezielle Lutfahrt-Haftpflichtversicherung.
Diese können Sie hier beantragen.Drohnen Gerüchte im Internet
Im Internet kursiert das Gerücht, daß schon alleine das Vorhandensein einer montierten Kamera zu einer Bewilligungspflicht bei der Austro Control führen würde. Dem ist nicht so. Tatsächlich kann ein Quadrocopter eine Kamera mitführen und sogar auch ein Bild auf ein externes Gerät übertragen. Solange das zum Beispiel nur zu Steuerungszecken, also eben nur „zum Zwecke des Fluges selbst“ geschieht, so lange besteht noch keine Bewilligungspflicht bei der Austro Control. Multicopter können dann also noch als „Flugmodelle“ in Betrieb genommen werden und als solche kann man dann auch derartige Drohnen versichern. Eine dementsprechende Versicherung für die reine Hobbynutzung können Sie hier beantragen.
Drohnen versichern beim FPV Flug
Beim einem FPV (First Person View) Flug wird die Perspektive des Quadrocopters zum Piloten live übertragen. Dieser sieht den Drohnenflug „durch“ die Kamera des Copters quasi aus „Ich Perspektive“. FPV Flüge werden entweder auf einen Bildschirm oder auf eine Videobrille mit Headtracking übertragen.
Laut oben angegebenen Kriterien sind FPV Flüge also nicht per se bewilligungspflichtig. Zu beachten ist jedoch immer, dass eine zweite anwesende Person, ein sogenannter „Spotter“, unter Sichtverbindung zum Gerät und mit Hilfe einer Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann.
Aber auch hier gilt:
Sobald das übertragene Bildmaterial in irgendeiner Weise aufgenommen, vorgeführt, weiterverarbeitet oder ähnliches wird, gelten nicht mehr die Modellflug Bestimmungen laut § 24c des LFG sondern jene laut § 24f. Aus der Kameradrohne wird ein bewilligungspflichtiges unbemanntes Luftfahrzeug. Der Weg zu Austro Control ist dann wieder vorgeschrieben und dementsprechend muss man dann auch seinen Drohnen versichern.
Die günstigsten Drohnen Versicherungen Österreichs finden Sie wieder beim team von Airandmore, ihren Experten rund um Flugsport und Luftfahrtversicherungen.
Hier mehr Infos zum Thema FPV Drohnen Versicherung bzw. zum Thema Racing Drohnen Versicherungen >