Achtung: Seit 2021 gilt die neue EU Drohnenverordnung. Demnach müssen sich alle Drohnen Betreiber registrieren. Für diese Registrierung braucht man schon vorab die Polizzennummer einer gesetzeskonformen Drohnenversicherung.
Hier gibt’s noch mehr Infos zur Aeroclub Drohnen Versicherung in einem extra Beitrag zu Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen >


Kann ich über einen Modellfliegerclub meine Drohne versichern? (bis 31.12.20)

Jein! Über eine Mitgliedschaft in Modellflugverbänden kann man nur sehr bedingt seine Drohne versichern. Wenn, dann ist der Start einer Drohne nur über den sogenannten „Modellflug“ nach § 24c des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) versichert. Die Verwendung des Geräts erfolgt dabei stets unentgeltlich und nicht gewerblich als bloßes Hobby. Hier gibt es zum Beispiel eine Drohnenversicherung mit Hobbydeckung.

Aus dem Luftahrtgesetz § 24c (Quelle: www.jusline.at):
§ 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben werden.

Hier gibt’s zusätzliche Informationen zur Aeroclub Drohnen Versicherung in einem extra Beitrag zu Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen >

Flüge mit Kamera: Wie muss ich meine Drohne versichern?

Folgt man den Ausführungen im Luftfahrtgesetz, so darf auch eine, bei Drohnen üblicherweise eigebaute Kamera ausschließlich dem “Zwecke des Fluges selbst” also nur zur Steuerung des Copters dienen. Es dürfen also beim reinen Modelllug keine Bilder oder Videos aufgenommen, vorgeführt, weiterverarbeitet oder ähnliches werden. Schließlich wird die Drohne, sobald man Bildmaterial speichert, zu einem sogenannten “unbemannten Luftfahrzeug” (uLFZ) der Klasse 1 nach § 24f des LFG. Man muss dann nicht nur seine Drohne versichern, das Gerät fällt zugleich auch unter die behördliche Bewilligungspflicht bei der Austro Control! Eine Drohnen Versicherung mit Klasse 1 Deckung laut Austro Control (und 750.000 SZR) finden Sie wieder hier hier.

Aus dem Luftahrtgesetz § 24f (Quelle: www.jusline.at):
„(1) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten
1. auch in einem Umkreis von mehr als 500 m und/oder

2. gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken betrieben werden.
(2) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden.“

Schwarzfliegen kann teuer werden

Der Gesetzgeber verweist darauf, dass für den Fall eines Starts eines uLFZ ohne entsprechende Betriebsbewilligung die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 169 des Luftfahrtgesetzes Geldstrafen von bis zu € 22.000 verhängen kann! Liegen erschwerende Umstände vor, so droht ganz nebenbei noch eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Die diesbezüglichen Kontrollen nehmen definitiv zu, weshalb jeder Schwarzflieger davor gewarnt sei etwaige Flugvideos bei Youtube hochzuladen.

Fest steht: Egal ob gewerblich oder aus reinem Privatvergnügen, wer mit seiner Drohne Filmaufnahmen tätigt oder Fotos schießt, für den ist die Antragstellung bei der Luftfahrtbehörde (Austro Control) unumgänglich!
Um eine dafür notwendige Versicherungsbestätigung zu bekommen, muss man schon vorab seine Drohne versichern.

Drohne versichern, Abgrenzung Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge

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