Das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) kümmert sich nicht mehr nur um die Sicherheit auf Straße & Schiene, sondern auch in der Luft und damit um Drohnen. Mit Drohnen Studien, Infos zur richtigen Drohnenversicherung und Drohnen Registrierung bis hin zu Drohnen Crash‑Tests und Fachtagungen liefert das KFV praxisnahe Erkenntnisse für Drohnen Pilot:innen, Einsatzorganisationen und die breite Öffentlichkeit.
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherkeit (KFV), Drohnen FAQ-Katalog (publiziert am 29. März 2023)
Das KFV informiert zu Drohnenregistrierung, Drohnenversicherung und Drohnenführerschein in Österreich
Wer in Österreich mit einer Drohne abheben will, muss laut Luftfahrtgesetz nicht nur als Drohnen Betreiber registriert sein, sondern auch eine eigenständige Luftfahrt‑Haftpflichtversicherung für seine Drohne abschließen – die Haushaltsversicherung reicht nicht aus. Das KFV bringt es in seinem FAQ‑Katalog (publiziert am 29. März 2023 auf www.kfv.at) klar auf den Punkt:
„Nein, die reguläre Haushaltsversicherung reicht für den Einsatz registrierungspflichtiger Drohnen nicht aus. Eine spezielle Luftfahrtversicherung muss abgeschlossen werden.“
Ebenso eindeutig ist die Forderung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nach einer gerätebezogenen Polizze:
„Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht.“
Und wer glaubt, eine rein personenbezogene Versicherung für Drohnen Piloten reiche, liegt laut KFV falsch:
„Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung (…) ohne Nennung spezifischer Gerätedaten (…) entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!“
Parallel dazu informiert das KFV über Ablauf und Inhalte des Austro‑Control‑Onlinekurses für den Drohnenführerschein sowie über die Registrierung für Drohnen Betreiber:innen.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit verfasst übrigens auch Gastbeiträge in Printmedien:
“Drohnen sind unter Angabe der gerätespezifischen Daten ausreichend zu versichern. Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, daher gilt es, die versicherungsrechtlichen Vorschriften des Luftfahrrechts zu beachten.”
Quelle: Gastbeitrag des KFV, www.derstandard.at/story/3000000194657/private-drohnen-werden-immer-beliebter-doch-worauf-muss-man-rechtlich-achten, 12.11.2023
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherkeit (KFV), Drohnen FAQ-Katalog (publiziert am 29. März 2023)
KFV: Informationen zu Gefahren durch Drohnen und Drohnen‑Crash‑Tests
Beim europaweit einzigartigen KFV‑Crashtest wurden 13 Multicopter zwischen 35 g und 2 kg in Kopf‑ und Torsomodelle aus ballistischer Gelatine gejagt. Ergebnis: Schon eine 80‑g‑Mini‑Drohne verursachte bei 20 km/h Gesichtsverletzungen; schwerere Modelle führten bis hin zu Fingerfrakturen und Lungenpunktionen.
Hochdrehende Propeller und scharfe Kanten bleiben dabei die Hauptgefahr. Das KFV leitet daraus klare Präventionstipps ab – von Sicherheitsabständen bis zum „Prop‑Stop“ vor jedem Griff ins Gerät. Das KFV Video am Anfang dieses Beitrags liefert eindrucksvoll, welche Gefahren beim Drohnen Einsatz bestehen.
Große Drohnen‑Studie des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)
Bereits 2019 veröffentlichte das KFV gemeinsam mit dem Gallup‑Institut eine umfassende Studie zu Akzeptanz, Risikowahrnehmung und Einsatzszenarien von Drohnen in Österreich. Mehr als 100 .000 Drohnen sind laut Studie schon damals im Land unterwegs; zugleich sorgen Sorgen um Privatsphäre, Abstürze und Kollisionen für Zurückhaltung in der Bevölkerung.
Die Untersuchung beleuchtet unter anderem:
- reale & potenzielle Einsatzgebiete (Landwirtschaft, Logistik, Rettung, Foto/Film)
- häufigste Bedenken (Datenschutz, Lärm, Verletzungsrisiko)
- Erwartungen an Gesetzgeber und Behörden
Das Fazit: Technikfortschritt braucht Aufklärung, klare Regeln und ein belastbares Versicherungssystem – Punkte, an denen das KFV seither kontinuierlich arbeitet.
Hier gibt’s noch mehr Informationen zur KFV Drohnen Studie. Hier gibt’s noch mehr Informationen zum Problemfeld Drohnen, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte.
KFV Publikationen, Podcasts und Bücher zum sicheren Betrieb von Drohnen
Der Ratgeber „Drohnen – Vom Kauf bis zum ersten Flug“ von Stefan Georgiev & Dagmar Lehner liefert Schritt‑für‑Schritt‑Guides zu Kauf, Registrierung, Versicherung und Flugpraxis. Hier ein aussagekräftiges Zitat des KFV zur gerätebezogenen Drohnen Pflicht-Versicherung für (unbemannte Luftfahrzeug) uLFZ, die explizit mit dem Pflicht-Versicherungsregime für Kraftfahrzeuge (Kfz) verglichen wird:
„Wie für ein Kfz ist auch für ein Luftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (…) Das Luftfahrtgesetz, kurz LFG, bestimmt, dass auch jedes unbemannte Luftfahrzeug versichert sein muss (…) bei jedem Betrieb der Drohne sind Registreierungsbestätigung und Versicherungsnachweis mitzuführen“
Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), „Drohnen – Vom Kauf bis zum ersten Flug„, S. Georgiev & D. Lehner, Manz Verlag, 2022
Der „Drohnen‑Podcast“ des KFV beleuchtet darüber hinaus aktuelle Rechtsfragen und Safety‑Cases aus Praxis & Forschung.
Regelmäßige Gastbeiträge in Fach‑ und Leitmedien (u. a. Der Standard, Private Drohnen werden immer beliebter – doch worauf muss man rechtlich achten?) bringen die Themen Drohnen-Pflichtversicherung, Datenschutz und EU‑Rechtslage in die breite Öffentlichkeit.
Drohnen Fachtagungen und Workshops vom Kuratorium für Verkehrssicherheit
Vom 18.–20. September 2025 lädt das KFV zur Tagung „Katastrophenforschung trifft Einsatzpraxis – Drohnen und Robotik im Fokus“ nach Wels. Ziel ist der Schulterschluss zwischen Wissenschaft, Behörden und Einsatzorganisationen; Workshops und Live‑Vorführungen zeigen, wie Drohnen im Krisenmanagement, bei Inspektionen oder in der Gefahrenabwehr unterstützen können. (KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit)
Hier mehr Informationen zur KFV Fachtagung Katastrophenforschung trifft Einsatzpraxis – Drohnen und Robotik im Fokus.
Fazit
Das sollte man bei der Anmeldung als Drohnen Betreiber unbedingt wissen:
- Man darf in keinem anderen EU-Mitgliedstaat bereits als UAS Betreiber registriert sein.
- Die verpflichtende Drohnen Haftpflichtversicherung muss schon aktiv und die Polizzennummer muss schon da sein. Hier findest Du den Onlineantrag zur Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich.
- Man sollte die Basics über die neuen Drohnen Gesetze wissen, denn man muss laut Austro Control wörtlich „mit allen anwendbaren nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften betreffend den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge vertraut“ sein.
- Dazu gehören auch die nötigen „Kompetenznachweise für Fernpiloten“, Stichwort Drohnenführerschein.
- Nach erfolgter Drohnen Registrierung für Betreiber muss man seine UAS Registrierungsnummer („registration number“) für Drohnen Betreiber an allen seinen unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) anbringen.
Mehr Infos zum genauen Ablauf dieser Anmeldung für Drohnen Betreiber und über das Anbringen der neuen Drohnen Registrierungsnummer findest Du in einer eigenen Anleitung zur UAS Registrierung auf airandmore.at. Und so schaut dann das PDF einer offiziellen „Bestätigung der Registrierung als Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge gemäß Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ aus.
Hier finden Interessierte alle gesammelten Gutachten zur Drohnenversicherung >