Sind die angebotenen Drohnenversicherungen rechtskonform?

Die Erfahrung zeigt also, dass man gerade bei deutschen Vertreibern von Drohnen Versicherungen aufpassen muss. Schließlich bieten auch Drohnen Versicherungen aus Deutschland sogenannte „Österreich Tarife“ an und verzichten dabei meist auf die Abfrage von spezifischen Drohnen Gerätedaten. Und anbieten kann jeder was er will. Was zählt ist aber, dass der jeweilige Drohnen Betreiber selbst wissen muss, welche Drohnen Versicherung in Österreich gesetzeskonform ist und welche nicht. Denn bei der Registrierung für Drohnen Betreiber fragt die österreichische Luftfahrtbehörde zwar nach seiner Polizzennummer, die Austro Control kontrolliert aber nicht den jeweiligen Versicherungsvertrag inhaltlich.

Denn Drohnen Betreiber müssen ihre Polizzen selbst kontrollieren!

Dabei weist die Austro Control ausdrücklich darauf hin, dass eine Drohnen Versicherung explizit dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen muss:

Vorsicht bei Drohnenversicherungen aus Deutschland

Wer also guten Glaubens eine pilotenbezogene Drohnen Versicherung bei einem Anbieter aus Deutschland erwischt, nimmt immerhin ein unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) ohne entsprechende Versicherung für dieses Gerät in Betreib. Schließlich muss wie bei einem KFZ auch beim uLFZ eine konkret identifiziertes Fahrzeug in der Polizze stehen. Die Versicherung hat dann zwar ihr Geschäft gemacht, die Konsequenzen trägt aber der Drohnen Betreiber (UAS Operator).