Betreiber einer Drohne
Definition Drohnen-Betreiber bzw. UAS-Betreiber gemäß VO (EU) 2019/947 Artikel 2
Begriffsbestimmungen:
„Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS-Betreiber)“ (unmanned aircraft system operator, UAS operator): eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere UAS betreibt oder zu betreiben gedenkt;“
Unter einem Betreiber einer Drohne wird eine natürliche oder juristische Person verstanden, die zumindest eine Drohne (UAS, Unmanned Aircraft System) betreiben möchte oder dies vor hat. Dazu wird vom Betreiber einer Drohne (UAS Operator) verlangt, dass er sich an gesetzliche Auflagen hält und eine Versicherung für die Drohne abschließt. Im Zuge der verpflichtenden behördlichen Registrierung für Drohnen Betreiber fragt die Luftfahrtbehörde (Austro Control für Österreich) auch nach der Polizzennummer einer gerätebezogenen Drohnen Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeugsysteme. Diese Polizzennummer wird dann auch in der amtssignierten behördlichen Registrierungsbestätigung für Drohnen Betreiber festgehalten.
- Die Rolle des Drohnen-Betreibers ist zu unterscheiden von der Rolle des Drohnen-Piloten beziehungsweise Fernpiloten.
- EASA: „Ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere registrierte Drohnen besitzt oder mietet.“
- Da ein Drohnen-Betreiber auch eine juristische Person sein kann, bedeutet Betreiben nicht Fliegen bzw. Steuern.
- Laut EASA ist für das Fliegen einer Drohne der Fernpilot (eine Person) zuständig.
Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Drohnenversicherung in Österreich – gerätebezogen sowie zur gesetzeskonformen Polizzennummer für Drohnen.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.





