Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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UAS

Unmanned Aircraft System oder UAS ist ein unbemanntes Luftfahrtsystem. Man versteht unter UAS unbemannte Fluggeräte, die gewerblich genutzt werden. Das bedeutet, dass der Begriff UAS nur für Geräte verwendet werden darf, die einem kommerziellen Nutzen folgen. Andernfalls, wenn das Gerät in der Freizeit oder beim Sport genutzt wird, wird es als Flugmodell bezeichnet. Hier ein eigenener Beitrag zu Frage, was ist ein UAS?

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

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ORF: Drohnen im Alltag

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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