Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

U-Space Service Provider

Der U-Space Service Provider ist für die Koordination und die Sicherheit des unbemannten Flugverkehrs wie Flügen mit Drohnen im U-Space verantwortlich. Es müssen vier technische Services erbracht werden. Dazu zählen die Bereitstellung eines vollständigen Luftlagebilds für die Drohnenpiloten, die ständige Kontrolle der Flugbewegung der Drohnen im jeweiligen U-Space-Gebiet und die konstante Übermittlung von wichtigen Informationen zum Luftraum an die Drohnenpiloten sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Anmeldung und Genehmigungen von Drohnenpiloten.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Rabatte bei unserem Partner ÖAMTC

ÖAMTC Drohnen Versicherung

ÖAMTC Drohnen App hier downloaden

ÖAMTC Drohnen APP

ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich