Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Traffic Information Service

Der Traffic Information Service gibt dem UAS-Betreiber Informationen zur Flugsituationen und zum Luftverkehr weiter. Der Fokus des Traffic Information Services liegt in der Vermeidung von Unfällen und der Alarmierung der Drohnenpiloten.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich