Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>

Drohnenkarte für San Marino

Drohnen fliegen in San Marino

In San Marino gibt es kein geografisches Gebiet mit bestimmter Infrastruktur, in dem das Drohnenflugverbot gilt.

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Alle Drohnen unterliegen dem Österreichischen Luftfahrtgesetz, das die Rahmenbedingungen für Drohnenpiloten und ihre UAS (unmanned air systems) bereitstellt: Haftpflichtversicherung - Registrierung bei der Austro Control - Drohnenführerschein - Beachten der Drohnenflugverbote - Internationale Versicherungsbestätigung über 750.00 SZR.

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Drohnen Flugverbotszonen in San Marino

Drohnenkarte für San Marino
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Luftfahrtbehörde in San Marino