Drohnen Glossar: LUC

LUC

LUC steht für Light UAS Operator Certificate. Diese Betreibergenehmigung für Leicht-UAS kann von Unternehmen für die SPECIFIC Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung beantragt werden, um sich als Luftfahrtbetrieb zertifizieren zu lassen. Um eine derartige dauerhafte Betriebsgenehmigung von der Luftfahrtbehörde ausgestellt zu bekommen, müssen Betreiber von Leicht-UAS ein spezielles Sicherheitsmanagements-System (Security Management) festlegen. Durch die Zertifizierung mit einem LUC können Drohnen Betreiber infolge auf einzelne behördliche Betriebsbewilligungen für Drohnen verzichten.

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Drohnen Glossar: Luftfahrzeugführer

Luftfahrzeugführer

Der Luftfahrzeugführer enstpricht bei Drohnen dem sogenannten Fernpiloten. Dieser ist eine Person, die die Verantwortung für den sicheren Flug eines UAS (Unmanned Aircraft System) trägt. Der Luftfahrzeugführer bzw. Fernpilot kann die Drohne entweder manuell steuern oder den automatischen Flug eines UAS überwachen. Bei automatischen Flügen muss der Luftfahrzeugführer bzw. Fernpilot manuel und in Echtzeit in die Steuerung der Drohne eingreifen können. Bei FPV (First Person View) Flügen mit Videobrille muss diese Möglichkeit zum unmittelbaren Eingriff in die Steuerung des UAS über einen zusätzlichen Spotter gewährleistet sein. Für Luftfahrzeugführer bzw. Fernpiloten ist bei Drohnen ab 250 g Abfluggewicht (MTOM, Maxiumum Take-off Mass) ein Drohnenführerschein verpflichtend. Luftfahrzeugführer von Drohnen beziehungsweise UAS Fernpiloten müssen zumindest 16 Jahre alt sein. Luftfahrzeugführer von Drohnen (UAS Fernpiloten) sind von Luftfahrzeug-Haltern bzw. den Drohnen-Betreibern zu unterscheiden. Diese „UAS Operator“ müssen zumindest 18 Jahre alt sein.

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Drohnen Glossar: Luftraum

Luftraum

In der Flugsicherung versteht man unter Luftraum, im Englischen „Airspace“, einen dreidimensionalen Raum von Flugstrecken mit unterschiedlichen Zonen und Klassen. Je nach Klassifizierung gelten unterschiedliche Vorschriften bzw. stehen unterschiedliche Services und Dienstleistungen zur Kontrolle des Luftraums zu Verfügung. Gerade beim Betrieb von Drohnen müssen UAS Fernpiloten schon vor dem Start auf Kontrollzonen rund um Flugplätze und auf Flugverbotszonen (No-Drone-Zones) achten.

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Drohnen Glossar: Luftraum Golf

Luftraum Golf

Der Luftraum Golf wird mit „G“ abgekürzt. Er ist der unterste Luftraum in Deutschland, dessen untere Grenze am Boden beginnt und dessen Obergrenze bei 2500 Fuß oder 762 Metern (AGL, Above Ground Level) liegt. Der Luftraum Golf ist der einzige Luftraum, der in Deutschland unkontrolliert ist. So bedarf der Aufstieg einer Drohne im Luftraum Golf keiner Kontrollfreigabe des Flugverkehrs. Allerdings kann die Nutzung durch andere Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt werden. Gerade beim Betrieb von UAS (Unmanned Aircarft System) müssen Drohnen Fernpiloten insbesondere auf Kontrollzonen rund um Flughäfen und auf Flugverbotszonen achten.

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Drohnen Glossar: Luftraumbeobachter

Luftraumbeobachter

Ein Luftraumbeobachter sucht den Luftraum, in dem sich die Drohne befindet, auf mögliche Gefahren mittels technisch nicht unterstütztem visuellen Scanning ab. Damit hilft der Luftraumbeobachter dem Drohnenpiloten.

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