Drohnen Glossar: Certified Category

Certified Category

Die CERTIFIED Category bei Drohnen ist eine zulassungspflichtige Kategorie, die Bestdnandteil der Kategoriesierung für UAS (Unmanned Aircraft System) nach Artikel 6 der EU Durchführungsverordnung 2019/947 in OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED gehört. Für Drohnen der Zertifizierten Kategorie ist also eine extra Drohnenbewilligung vonseiten der Luftfahrtbehörde notwendig. Dafür verlangt die jeweilige Luftfahrtbehörde (in Österreich die Austro Control) schon vorab eine gültige Versicherungsbestätigung. Drohnen der CERTIFIED Cetegory können dabei nicht in Standard Drohnen Haftpflichtversicherungen eingedeckt werden. Seriöse Anbieter von Drohnen Versicherungen bieten jedoch Deckungseinschlüsse für bewilligungspflichtige UAS gegen eine Mehrpeämie an.

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Drohnen Glossar: CISP

CISP

Der Common Information Service stellt für den USSP (U-Space Service Provider) alle relevanten Daten betreffend Luftraum und Flugverkehr zur Verfügung und wird mit CISP abgekürzt. Der CISP ist damit ein wesentlicher Bestandteil zur Bereitstellung eines kontrollierten Luftraums beim Drohnen.

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Drohnen Glossar: C2-Link-Dienst

C2-Link-Dienst

Ein C2-Link-Dienst ist ein Kommunikationsdienst, der für die Kontrolle und Steuerung zwischen der Drohne und der Steuereinheit verantwortlich ist.

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Drohnen Glossar: CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichen dienen zur Klassen-Kennzeichnung von Drohnen, die den Anforderungen und Vorschriften der Europäischen Union für UAS (Unmanned Aircaft Systems) entsprechen. Dabei geht es z. B. auch um das Abfluggewicht (MTOM, Maximum Take-off Mass) des UAS sowie auch um die elektronischen Komponenten zur Steuerung einer Drohne. Denn auch Sendeleistung und verwendete Frequenzen müssen den Vorschriften der EU entsprechen. Die CE-Kassen-Kennzeichnung liefert dabei wichtige Informationen, wo und wie man eine Drohne betreiben darf. Eine Drohne ohne diese CE-Kennzeichen (C0, C1, C2, C3 …) zu betreiben ist nach Ablauf einer Übergangsregelung nur eingeschränkt möglich. Damit ist ein Betrieb einer Drohne ohne CE-Kennzeichnung bzw. CE-Klasse nach Ende dieser Übergangsfrist nur in weiter Entfernung zu Menschen bzw. unbeteiligten Personen möglich. Die CE-Klassen-Kennzeichnung ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen CE-Kennzeichnung bzw. CE-Zertifizierung, auch CE-Prüfkennzeichen genannt. Mit diesem, auch als CE-Siegel bezeichnneten Kennzeichen, erklären Hersteller und Inverkehrbringer verschiedenster Produkte, dass das Erzeugnis den geltenden Anforderungen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften genügt.

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