Drohnen Glossar: Autopilot

Autopilot

Betreibt man eine Drohne im Autopilot Modus, so fliegt das UAS automatisch, ohne dass der Drohnenpilot in der Steuerung involviert ist. Sollten Probleme auftreten, werden diese durch akustische oder optische Warnsignale erkenntlich gemacht.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gilt auch im Zusammenhang mit Drohnen die Aufsichtspflicht. Dabei sind Kinder unter 7 Jahren nicht haftpflichtig und von 7 bis 18 Jahren sind die jungen Menschen nur beschränkt haftbar. Eltern müssen laut Gesetz ihre Kinder so beaufsichtigen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen und dies auch mit keinem Anderen tun. Bei Schäden kommen die Eltern dafür auf, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht gefolgt sind.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Aufstiegserlaubis

Aufstiegserlaubis

Um manche Drohnen steigen zu lassen, benötigt der Drohnenpilot eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde. Eine Aufstiegserlaubnis wird zum Beispiel für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm oder Drohnen mit Verbrennungsmotor, die weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten fliegen, oder Flügen mit Drohnen in der Nacht benötigt. Häufig ist ein solcher Betrieb von Drohnen in der Privathaftpflicht mit Drohnen ausgeschlossen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Aufstiegsgenehmigung

Aufstiegsgenehmigung

Drohnen, die ein Startgewicht von unter 5 Kilogramm aufweisen, benötigen nie eine Aufstiegsgenehmigung. Drohnen oder andere Flugmodelle, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, brauchen stets eine Aufstiegsgenehmigung der Behörde für Landesluftfahrt. Diese Regelung ist gleichermaßen am Tag und in der Nacht sowie für alle gewerblichen oder privaten Drohnenpiloten verpflichtend.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Drohnen Glossar: Ausnahmeerlaubnis

Ausnahmeerlaubnis

Drohnen mit einem Startgewicht höher als 5 Kilogramm benötigen eine Erlaubnispflicht. Somit ist es erforderlich, eine Aufstiegserlaubnis für die Drohne zu besitzen, wenn eine Erlaubnispflicht vorliegt. Weitere Einsätze von Drohnen, die einer Erlaubnispflicht unterliegen, sind das Fliegen eines Kopters bei Nacht oder die Verwendung von Drohnen mit Verbrennungsmotor in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets.

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