Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Akku

Akkus dienen als Speicher von Strom und werden von jeder Drohne benötigt. Meist werden sogenannte „LiPos“ in Drohnen verbaut. Diese Lithium-Polymer-Akkumulatoren für UAS sind wiederaufladbare Energiespeicher und damit eine spezielle Bauform von Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Drohnen LiPos weisen üblicherweise eine Kapazität von 40 und 100 Wattstunden auf. Je höher die Kapazität des Drohnen Akkus ist, desto länger ist der Copter in der Lage zu fliegen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Was ist ein UAS?.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

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ORF: Drohnen im Alltag

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ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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