Drohnen Glossar: Autonomer Betrieb

Autonomer Betrieb

Autonomer Betrieb bei Drohnen bedeutet, dass der Pilot in die vordefinierte Flugroute der Drohne nicht eingreifen kann. Für den autonomen Betrieb wird eine Sondergenehmigung benötigt, ansonsten gibt es auch in der Drohnen Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Haftpflichtversicherung für Östereich.

Drohnen Glossar: Autopilot

Autopilot

Betreibt man eine Drohne im Autopilot Modus, so fliegt das UAS automatisch, ohne dass der Drohnenpilot in der Steuerung involviert ist. Sollten Probleme auftreten, werden diese durch akustische oder optische Warnsignale erkenntlich gemacht.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Verkehrsmanagement.

Drohnen Glossar: Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen

Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen

Die Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Drohnen umfasst alle Instrumente, Mechanismen, Geräte, Zusatz- und Zubehörteile und Software, die für einen sicheren Betrieb von UAS verantwortlich sind und sich nicht an Bord befinden. Um Drohnen fernzusteuern, werden oft Smartphones und Tablets genutzt. Bestimmte Drohnen Kaskoversicherungen decken die Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen wie Drohnen mit ab.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Kaskoversicherung.

Drohnen Glossar: Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gilt auch im Zusammenhang mit Drohnen die Aufsichtspflicht. Dabei sind Kinder unter 7 Jahren nicht haftpflichtig und von 7 bis 18 Jahren sind die jungen Menschen nur beschränkt haftbar. Eltern müssen laut Gesetz ihre Kinder so beaufsichtigen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen und dies auch mit keinem Anderen tun. Bei Schäden kommen die Eltern dafür auf, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht gefolgt sind.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Drohnen Glossar: Aufstiegserlaubis

Aufstiegserlaubis

Um manche Drohnen steigen zu lassen, benötigt der Drohnenpilot eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörde. Eine Aufstiegserlaubnis wird zum Beispiel für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm oder Drohnen mit Verbrennungsmotor, die weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten fliegen, oder Flügen mit Drohnen in der Nacht benötigt. Häufig ist ein solcher Betrieb von Drohnen in der Privathaftpflicht mit Drohnen ausgeschlossen.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.