Drohnen Glossar: Autopilot

Autopilot

Betreibt man eine Drohne im Autopilot Modus, so fliegt das UAS automatisch, ohne dass der Drohnenpilot in der Steuerung involviert ist. Sollten Probleme auftreten, werden diese durch akustische oder optische Warnsignale erkenntlich gemacht.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Verkehrsmanagement.

Drohnen Glossar: Aufstiegsgenehmigung

Aufstiegsgenehmigung

Drohnen, die ein Startgewicht von unter 5 Kilogramm aufweisen, benötigen nie eine Aufstiegsgenehmigung. Drohnen oder andere Flugmodelle, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, brauchen stets eine Aufstiegsgenehmigung der Behörde für Landesluftfahrt. Diese Regelung ist gleichermaßen am Tag und in der Nacht sowie für alle gewerblichen oder privaten Drohnenpiloten verpflichtend.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Drohnen Glossar: Ausnahmeerlaubnis

Ausnahmeerlaubnis

Drohnen mit einem Startgewicht höher als 5 Kilogramm benötigen eine Erlaubnispflicht. Somit ist es erforderlich, eine Aufstiegserlaubnis für die Drohne zu besitzen, wenn eine Erlaubnispflicht vorliegt. Weitere Einsätze von Drohnen, die einer Erlaubnispflicht unterliegen, sind das Fliegen eines Kopters bei Nacht oder die Verwendung von Drohnen mit Verbrennungsmotor in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Drohnen Glossar: Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen

Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen

Die Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Drohnen umfasst alle Instrumente, Mechanismen, Geräte, Zusatz- und Zubehörteile und Software, die für einen sicheren Betrieb von UAS verantwortlich sind und sich nicht an Bord befinden. Um Drohnen fernzusteuern, werden oft Smartphones und Tablets genutzt. Bestimmte Drohnen Kaskoversicherungen decken die Ausrüstung zur Fernsteuerung von unbemannten Luftfahrzeugen wie Drohnen mit ab.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Kaskoversicherung.

Drohnen Glossar: Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gilt auch im Zusammenhang mit Drohnen die Aufsichtspflicht. Dabei sind Kinder unter 7 Jahren nicht haftpflichtig und von 7 bis 18 Jahren sind die jungen Menschen nur beschränkt haftbar. Eltern müssen laut Gesetz ihre Kinder so beaufsichtigen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen und dies auch mit keinem Anderen tun. Bei Schäden kommen die Eltern dafür auf, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht gefolgt sind.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.