Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
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Sonderziehungsrechte

Unter einem Sondererziehungsrecht bezeichnet man eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Sondererziehungsrechte werden mit SZR abgekürzt, ihr Wechselkurs bezieht sich auf einen Währungskorb mit britischem Pfund, Euro, US-Dollar und Yen. In SZR wird zum Beispiel die gesetzliche Mindestdeckung der Haftpflichtversicherungen für Luftfahrzeuge bis 500 Kilogramm ausgezahlt. Der Umrechnungsfaktor zwischen Sondererziehungsrechten und Euro kann beim Währungsrechner CUEX erfahren werden. In etwa entsprechen 750 000 Sondererziehungsrechte 900 000 bis 950 000 Euro.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

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