Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Sichtweite

Nach der EU-Richtlinie werden Drohnen seit dem 01.01.2021 in die Kategorien offen, speziell und zulassungspflicht eingeteilt. In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 Meter und der Drohnenpilot muss den Kopter stets in unmittelbarem Sichtkontakt steuern. Die Unterkategorien und die jeweiligen Vorschriften müssen eingehalten werden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen in USA.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.

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