Verzicht auf Versicherungsprüfung in der Luftfahrt unüblich (4)

Drohnen: Rechtliche Rahmenbedingungen ab 31.12.2020 (dronespace.at, 2020)
Drohnen: Rechtliche Rahmenbedingungen ab 31.12.2020 (dronespace.at, 2020)
So weit so gut. Wäre hier nicht der Umstand, dass im Zuge dieser Vereinfachung zwar auf die gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen hingewiesen wird, dabei aber keinerlei Prüfung der Versicherungspolizze mehr erfolgen soll. Der Drohnen Betreiber soll lediglich eine „Nummer der Versicherungspolizze“ (Austro Control, 2020) angegeben. Ob diese dann wirklich auch den speziellen gesetzlichen Vorgaben für unbemannte Luftfahrzeuge entspricht, ob diese eine Gefährdungshaftung miteinschließt, ob die entsprechende Prämie bezahlt wurde oder ob überhaupt eine Polizze und damit eine Deckung existiert usw. Diese und weitere Faktoren liegen ab dann vollends in der Verantwortung des Drohnenbetreibers. Sprich, jener könnte nach erfolgter Onlineregistrierung mit einem aufrechten Drohnenkennzeichen (Betreibernummer) herumfliegen, dies aber tatsächlich ohne aufrechten Versicherungsschutz tun. Sollte ein Drohnenbetreiber hier unwissentlich oder gar aus Sparsamkeit und damit wissentlich die gesetzliche Versicherungspflicht verletzen, so gäbe es auch bei Personenschäden keine Versicherungsleistung gegenüber Drohnenopfern oder deren Angehörigen!
Dabei war Österreich mit seinem bisherigen Drohnenregulativ für ganz Europa Vorbild. Denn seit dem Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle per 01.01.2014 erhielten Drohnen, sprich unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) nur unter ganz bestimmten Kriterien eine Betriebsbewilligung der Austro Control. Neben spezifischen technischen Voraussetzungen war insbesondere auch der schriftliche Nachweis eines aufrechten Versicherungsschutzes eine Voraussetzung zur Erteilung eines Drohnenbewilligungsbescheides. So überprüfte die die Austro Control im Zuge jedes einzelnen Bewilligungsverfahrens das Vorhandensein einer gesetzeskonformen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ). Analog zur Zulassung eines KFZ war so auch im uLFZ Bereich sichergestellt, dass keine Drohne ohne entsprechende Versicherung bewilligt wurde. Sprich eine „Nummerntafel”, in diesem Fall die sogenannte „Ordnungszahl” erhielt für seine Drohne nur, wer für sein konkretes unbemanntes Luftfahrzeug auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsdeckung vorweisen konnte. Der sogenannte „risikobasierte Ansatz“ der Austro Control regulierte dabei den Betrieb von Flugdrohnen hierzulande und stellte zugleich auch den Schadensersatz nach Drohnenunfällen sicher.
Exkurs: Hier gibt’s noch mehr Infos zum sogenannten Risikobasierten Ansatz bei Drohnen.
Ein erholsamer Radausflug sollte es werden. Doch geendet hat dieser in der Klinik. „Wegen Drohne: Mountainbikerin überschlug sich”, titelt die Headline von Ende Mai 2020. Schließlich kam eine 46-Jährige in Oberösterreich folgenschwer zu Sturz. Der Grund: Vollbremsung nach Behinderung durch eine Drohne. Die Radfahrerin erlitt Verletzungen unbestimmten Grades (Öberösterreichische Nachrichten, 2020).
Vor ein paar Jahren waren sie noch neu und exotisch, doch nun gehören surrende Kameradrohnen quasi schon zum Stadtbild. War es früher noch die Digicam, so ist jetzt die „Flycam“ überall mit dabei – und wie man sieht, auch am Radweg. Fakt ist: Die sogenannten „Fliegenden Augen” entwickeln sich zusehends zum Must-have, nicht nur in Österreich. Diesem Milliardenmarkt Rechnung tragend wird per 31.12.2020 auch die neue EU Drohnenverordnung in Kraft treten.
Im Zuge dieser soll es dann endlich auch zu einer Harmonisierung der bisher sehr unterschiedlichen nationalen Drohnengesetzgebungen innerhalb der EU kommen. Ein begrüßenswertes Vorhaben, mit dem die EU zugleich auch für mehr Sicherheit im Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen sorgen möchte.
Doch ambitionierte und gut gemeinte Vorhaben bergen gerne auch ihre Tücken, und jene liegen bekanntlich im Detail. Dies bestätigt ein jüngst erschienenes Rechtsgutachten eines Luftrecht-Experten aus Graz, demnach die Österreichische Luftfahrtbehörde (Austro Control) in Zukunft keine Prüfung der verpflichtenden Drohnen-Haftpflichtversicherung mehr vornehmen kann. Drohnen Experten verstehen dies als eine massive Deregulierung, die in Folge zunehmender Sach- und Personenschäden zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der österreichischen Drohnenbranche insgesamt führen kann.