Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

No-Fly-Zone

Eine No-Fly-Zone beschreibt ein Gebiet, in dem für Drohnen ein Flugverbot vorliegt. Eine solche Zone kann rund um Flughäfen eingerichtet sein oder sich zum Beispiel auf Menschenansammlungen, bestimmte Verkehrswege oder auf Naturschutzgebiete beziehen. No-Fly-Zone kann mit NFZ abgekürzt werden.

Hier gibt es mehr Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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