Drohnen über Privatgrundstück: Gesetzliche Regeln in Österreich



Drohnen Recht und Gesetz

1. Oktober 2024, Wien: Beim Betrieb von Drohnen über Privatgrundstücken ist nicht nur das Luftrecht, sondern auch das Privatrecht zu beachten. Besonders relevant sind die Rechte von Grundstückseigentümern und die gesetzlichen Bestimmungen zu Überfliegen, Starten und Landen.

Zusammenfassung: Mit einer Drohne über fremde Grundstücke zu fliegen ist laut der Juristin Samantha Pechtl rechtlich erlaubt, solange keine störende Tiefe erreicht wird. Das Starten und Landen mit deiner Drohne auf fremdem Grund stelle hingegen einen möglichen Eigentumseingriff dar und ist meist unzulässig. Für Sicherheits- oder Notlandungen mit Drohnen gelten jedoch Ausnahmen. Zusätzlich sollten Drohnen Betreiber stets die EU Drohnenverordnung und die entsprechenden Drohnen Gesetze in Österreich kennen.

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Drohnenaufnahmen und Urheberrecht: BGH entscheidet gegen Panoramafreiheit



Drohnen Gesetze

23. Oktober 2024, Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Drohnen Aufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen. Dieses Urteil betrifft insbesondere Drohnen Betreiber und Luftbildfotografen, die künftig darauf achten müssen, keine geschützten Werke ohne Erlaubnis zu filmen oder zu veröffentlichen.

Zusammenfassung: Mit diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass Drohnenaufnahmen, die aus nicht allgemein zugänglichen Perspektiven gemacht werden, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Für die Planung von Drohnen Einsätzen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen ist künftig besondere Vorsicht geboten.

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