Drohnen über Privatgrundstück: Gesetzliche Regeln in Österreich
1. Oktober 2024, Wien: Beim Betrieb von Drohnen über Privatgrundstücken ist nicht nur das Luftrecht, sondern auch das Privatrecht zu beachten. Besonders relevant sind die Rechte von Grundstückseigentümern und die gesetzlichen Bestimmungen zu Überfliegen, Starten und Landen.
Zusammenfassung: Mit einer Drohne über fremde Grundstücke zu fliegen ist laut der Juristin Samantha Pechtl rechtlich erlaubt, solange keine störende Tiefe erreicht wird. Das Starten und Landen mit deiner Drohne auf fremdem Grund stelle hingegen einen möglichen Eigentumseingriff dar und ist meist unzulässig. Für Sicherheits- oder Notlandungen mit Drohnen gelten jedoch Ausnahmen. Zusätzlich sollten Drohnen Betreiber stets die EU Drohnenverordnung und die entsprechenden Drohnen Gesetze in Österreich kennen.
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