Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Luftraum

In der Flugsicherung versteht man unter Luftraum, im Englischen „Airspace“, einen dreidimensionalen Raum von Flugstrecken mit unterschiedlichen Zonen und Klassen. Je nach Klassifizierung gelten unterschiedliche Vorschriften bzw. stehen unterschiedliche Services und Dienstleistungen zur Kontrolle des Luftraums zu Verfügung. Gerade beim Betrieb von Drohnen müssen UAS Fernpiloten schon vor dem Start auf Kontrollzonen rund um Flugplätze und auf Flugverbotszonen (No-Drone-Zones) achten.

Hier gibt es mehr Informationen zu Flugverbotszonen für Drohnen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich