Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Luftfahrzeugführer

Luftfahrzeugführer

Der Luftfahrzeugführer enstpricht bei Drohnen dem sogenannten Fernpiloten. Dieser ist eine Person, die die Verantwortung für den sicheren Flug eines UAS (Unmanned Aircraft System) trägt. Der Luftfahrzeugführer bzw. Fernpilot kann die Drohne entweder manuell steuern oder den automatischen Flug eines UAS überwachen. Bei automatischen Flügen muss der Luftfahrzeugführer bzw. Fernpilot manuel und in Echtzeit in die Steuerung der Drohne eingreifen können. Bei FPV (First Person View) Flügen mit Videobrille muss diese Möglichkeit zum unmittelbaren Eingriff in die Steuerung des UAS über einen zusätzlichen Spotter gewährleistet sein. Für Luftfahrzeugführer bzw. Fernpiloten ist bei Drohnen ab 250 g Abfluggewicht (MTOM, Maxiumum Take-off Mass) ein Drohnenführerschein verpflichtend. Luftfahrzeugführer von Drohnen beziehungsweise UAS Fernpiloten müssen zumindest 16 Jahre alt sein. Luftfahrzeugführer von Drohnen (UAS Fernpiloten) sind von Luftfahrzeug-Haltern bzw. den Drohnen-Betreibern zu unterscheiden. Diese „UAS Operator“ müssen zumindest 18 Jahre alt sein.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Rabatte bei unserem Partner ÖAMTC

ÖAMTC Drohnen Versicherung

ÖAMTC Drohnen App hier downloaden

ÖAMTC Drohnen APP

ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich