Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Lost of Link

Lost of Link bedeutet, dass die Verbindung zwischen Drohne und Fernsteuerung unterbrochen ist. Ein Lost of Link kann auch durch ein sogenanntes Jamming, einer Störung von elektronischen Steuerungungen durch elektromagnetische Wellen, verursacht werden. Im Falle eines Lost of Link sollte eine Drohne mit eingebauter Return To Home Funktion (RTH) wieder an ihren zuletzt gespeicherten Startpunkt automatisch zurückkehren.

Hier gibt es mehr Informationen zu Fly Away bei Drohnen.

Rabatte bei unserem Partner ÖAMTC

ÖAMTC Drohnen Versicherung

ÖAMTC Drohnen App hier downloaden

ÖAMTC Drohnen APP

ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

Air&More ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich