Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

JST

JST ist eine Tochtergesellschaft der japanischen J.S.T Co. Ltd. mit Sitz in Deutschland. Das Unternehmen JST stellt lötfreie Steckverbinder und elektromechanische Bauelemente her. Die Steckverbinder und anderen Bauelemente von JST werden in vielen Drohnen verbaut, weshalb JST auch die Standardanschlussbuchse für Akkus bei vielen UAS stellt.

Hier gibt es mehr Informationen zu Was ist ein UAS?.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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