Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Jamming

Jamming beschreibt die Störung von elektronischen Steuerungungen durch elektromagnetische Wellen und Signale. Wird ein UAS Betrieb von Jamming beeinträchtigt, so sollte die Drohne selbständig zu ihrem zum zuletzt aufgezeichneten Ausgangspunkt beziehungsweise Startpunkt zurückkehren. Hierbei spricht man auch von einem sogenannten Return To Home (RTH).

Hier gibt es mehr Informationen zu Fly Away bei Drohnen.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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