Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen. Aktuelle Rechtslage und Vergleich >>>
Drohnen Nachschlagewerk

Hot-Swap

Unter Hot-Swap versteht man den Austausch einzelner Bestandteile während des Betriebs. Wenn man bei Drohnen von einem Hot-Swap spricht, meint man in der Regel den Wechsel von Kamerasystemen. Dabei kann das Kamerasystem eines UAS bei einem Hot-Swap schnell und simpel durch ein anderes aufgetauscht werden. Hot-wap bedeutet übersetzt soviel wie „heißer Tausch“.

Hier gibt es mehr Informationen zu Was ist ein UAS?.

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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