Drohnen Nachschlagewerk

Drohnen Glossar: Flughöhe

Flughöhe

Die erlaubte Flughöhe bei Drohnen beträgt seit 31.12.2020 bis zu 120 Meter über Grund (AGL, Above Ground Level). So jedenfalls sieht es die OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung vor. Unabhängig von der Drohnen Flughöhe muss in der OPEN Kategorie aber immer auch die direkte Sichtlinie zur Drohne (VLOS, Visual Line of Sight) ohne technische Hilfsmittel gewährleistet sein. Ist das UAS also ab einer gewissen Flughöhe aufgrund seiner kleinen Bauweise oder einer witterungsbedingten Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse nicht mehr direkt sichtbar, so kann man es auch nicht mehr in der OPEN Kategorie betreiben.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnenversicherung für Österreich.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.

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