Rechtsstand ab 1. September 2026: Ältere Aussagen, pauschale Drohnen-Haftpflichtversicherungen seien generell unzulässig oder jedes UAS müsse zwingend einzeln dokumentiert werden, sind überholt. § 24j Abs. 3 LFG erlaubt in den gesetzlich erfassten UAS-Bereichen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen.
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Drohnen Nachschlagewerk

First Person View

First Person View (FPV) ist eine Funktion einer Drohne mit Kamera, in der ein Livebild entweder auf den Controller-Bildschirm oder in eine FPV Datenbrille bzw. Videobrille transferiert wird. Die First Person View ermöglicht es dem Drohnenpiloten, den Flug aus Sicht der Drohne unmittelbar mitzuerleben. Da in der OPEN Kategorie gemäß EU Drohnenverordnung immer auch ein direkter Sichtkontakt zur Drohne (VLOS, Visual Line of Sight) gewährleistet sein muss, braucht man beim FPV Betrieb stets einen zusätzlichen Spotter. Dieses Spotter hält die direkte Sichtlinie zum UAS aufrecht und muss im Ernstfall manuel und in Echtzeit in die Steuerung der Drohne eingreifen können.

Hier gibt es mehr Informationen zu Drohnen Versicherung für FPV.

Das Drohnen Glossar ist ein umfangreiches Drohnen Nachschlagwerk zu den wichtigsten Fragen zu Drohnen und Multicoptern.

Weitere Einträge aus dem Drohnen Glossar

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ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

Air&More ÖAMTC-Pilot Stefan Dürger zu den Gefahren mit Drohnen

ORF: Drohnen im Alltag

Air&More ORF Beitrag über Drohnen

ORF: Drohnen Bestimmungen in Österreich

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